Guten Tag,
ich suche seit einiger
Zeit(2 Jahre) meinen leiblichen Vater,leider weis ich nicht sehr viel
über Ihn, gerade mal das Alter,ehemaliges Elternhaus,und wo er sich
Anfang der 80er aufgehalten hat. Es exestiert wohl auch ein
Unterhaltstitel,der leider nicht mehr auffindbar ist(Aussage meiner
Mutter).Nun meine Frage:„An welche Stelle bzw. welches Amt kann ich
mich wenden um Ihn ausfindig zu machen? Wie sehen meine Rechte
aus?“
bin jetzt fast dreizig und möchte Ihn endlich mal
sehen.
Danke, an alle, die das lesen und mir einen Tipp geben
können
Hallo,
wenn ein Unterhaltstitel existiert, müsste der Mann als dein Vater auch in deinem Geburts-Standesamt registriert sein mit vollem Namen, Geburtstdatum und damaliger Anschrift.
Weil: ohne offizielle Vaterschaftsanerkennung kein Unterhaltstitel.
es müsste einen Vormundschaftsakt zu Deinem Fall geben. Dieser wurde bei den Vormundschaftsbehörden im Landratsamt geführt. Nach der Volljährigkeit der Person (also von Dir) wird dieser noch eine gewisse Zeit aufgehoben (frage mich nicht, ob es zwanzig oder 40 Jahre sind, weiß ich nicht), dann kommt er ins zuständige Staaatsarchiv, wo er ebenfalls noch mal einige Zeit aufbewahrt wird. Dann nach Ablauf aller Fristen kommt er schließlich in den Schredder. Wenn Du jetzt aber erst 30 bist, hast Du noch sehr gute Chancen, diesen Akt im Original einzusehen. Dir Frage ist nur, ob er noch im Landratsamt liegt (bei den Vormunschaftsbehörden) oder schon ins Staatsarchiv gewandert ist.
es existiert in Unterhaltstitel,der liegt mir aber nicht vor.
Aus diesem Grund will mir kein Amt Auskunft geben, vor Allem das Jugendamt stellt sich quer!
Riesen Problem!
Danke für die schnelle Antwort!