Suche nach Urteilen

Hallo Leute,

ich suche eine Stelle im Netz, in der ich nach Schlagwörtern Gerichtsurteile suchen lassen kann.

Hintergrund: Ich benötige Urteile von Asylantragstellerinnen, welche um Asyl in Deutsch ersucht hatten, weil Sie in Ihrer Heimat (Afrika) sonst einer Beschneidung (FGM bzw. Genitalverstümmelung) zum Opfer gefallen wären.
Hierzu benötige ich ein paar sowohl abgelehnte wie auch zugestimmte Urteile deutscher Gerichte.

Grund: Ich arbeite an einem Referat über FGM (Femaile Genital Mutilation - Weibliche Genitalverstümmelung) und benötige zwecks Argumentation eine Relevanz zwischen den afrikanischen Vorgängen und möglichen Auswirkungen auf Deutschland um aufzuzeigen, inwiefern unsere Gesellschaft diese Menschenrechtsverletzungen betreffen.

Vielen Dank im vorraus,
bis denne,

Bernd Schiffer

Vielleicht solltest Du es mal unter:
bei www.Anwalt-Suchservice.de, bei www.hans-soldan.de, ra-micro.de versuchen

Das war wohl nichts!
Hallo Melanie,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort, aber es war wohl noch nicht das richtige dabei.

www.Anwalt-Suchservice.de -> Hier war kein Urteil zu finden, vielmehr Kanzleien und Anwälte…

www.hans-soldan.de -> Da stimmt die URL nicht, d.h. kann nicht gefunden werden, da kein Eintrag bei DeNic…

ra-micro.de -> hier wird Software vermittelt bzw. auch wieder Anwälte, aber URL`s ?

Das war wohl nichts, aber danke für den Versuch :smile:

Bis denne,

Bernd

Vielleicht solltest Du es mal unter:
bei www.Anwalt-Suchservice.de, bei
www.hans-soldan.de, ra-micro.de versuchen

Hallo Bernd,

http://www.juris.de

Die wollen aber Geld haben, dafür haben die die größte Datenbank deutscher Urteile.

viele grüße
ralph

http://www.vrp.de

Da findest Du alles und kannst nach Schlagworten und Gerichten suchen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ralph,

vielen Dank auch für Deinen Tip, aber Geld bin ich schon genug losgeworden für die Bücher zum Thema. Ich denke, daß ich mir das nicht leisten werde, zumal ich eine Urteilssuche zum ersten Mal nutze und keinen zukünftigen Bedarf ausmachen kann. Trotzdem nochmals vielen Dank für die Mühe,

bis denne,

Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ente,

so weit, so gut. Das ist eigentlich genau das, was ich auch haben wollte, allerdings spuckt der nicht das aus, was ich haben möchte. Die meisten gefundenen Seiten über Genitalverstümmelung sind vom Bundestag http://www.bundestag.de gekommen, und das sind nur Gesetzes-Entwürfe, aber keine Urteile, so wie ich sie suche. Das einzige Dokument, was nicht vom Bundestag stammt, ist ein 404 Error, also schon veraltet.

Trotzdem auch Dir erstmal vielen Dank!

Bis denne,

Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bernd,

dachte ich mir schon. Aber was es nicht in juris gibt, ist nicht veröffentlicht worden. Ich vermute fast, daß es entweder noch keine veröffentlichten Urteile oder es noch überhaupt kein Verfahren dazu gibt. Ich selbst kann dort nicht recherchieren, weil ich auch kein Geld für die habe.

Mit dem Asyl ist das so eine Sache. Das wird nämlich nur bei politischer Verfolgung gewährt. Die Beschneidung ist zwar barbarisch aber nicht politisch. Wenn es irgendein Urteil gibt, dann müßte es sich darum drehen, daß die Betreffende nach Ausländerrecht nicht abgeschoben werden kann, weil ihr in ihrer Heimat die Beschneidung droht.

Hast Du es mal in der Newsgroup de.soc.menschenrechte versucht oder bei http://recht.de ? Wenn es keine veröffentlichten Urteile gibt, brauchst Du jemanden, der so etwas im Aktenschrank hat, also eine Menschenrechtsorganisation oder einen auf Ausländer- und Asylrecht spezialisierten Anwalt.

viel erfolg noch
ralph

Dies dürfte ja wohl ausländerrechtlich eher ein Fall von § 30 AuslG und nicht Asyl sein???

Hallo Felix,

Dies dürfte ja wohl ausländerrechtlich
eher ein Fall von § 30 AuslG und nicht
Asyl sein???

Ja eben, das meinte ich. Wenn man also bei juris unter „Beschneidung“ sucht, dann spuckt das auch alle Urteile nach Ausländerrecht aus.

Rein praktisch sehe ich die Sache so. In diesen Ländern entkommt ein Mädchen der Beschneidung nur, wenn sie flieht - und zwar bei Nacht und Nebel und möglichst weit weg. Ein Antrag nach § 30 AuslG bei der deutschen Botschaft mit der entsprechenden Wartezeit und der Klage bei einem deutschen Verwaltungsgericht (welches, habe ich nicht nachgeschaut) verbietet sich. Das Mädchen taucht also irgendwann in Deutschland auf (wird aufgegriffen?) und stellt den Antrag. Natürlich hat sie keine Ahnung von § 30 AuslG, ihr einziges Wort, daß sie in Deutsch beherrscht, ist „Asyl“. Und nun guck’ Dir mal die Gemeinheit in § 30 Abs. 5 AuslG an. Es bleibt also lediglich ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG. Ach ja, der erste Tip, den sie in Deutschland bekommen hat, ist, ihren Paß zu verbrennen, damit die deutschen Behörden nicht wissen, wohin sie abschieben können. Wenn Du die Wahl hättest, zwischen Paßverbrennung und deutschem Verwaltungsverfahren, welchen Weg würdest Du wählen? Der dritte Weg ist, einen Deutschen zu heiraten. Und deswegen vermute ich, daß es wegen Beschneidung noch keinerlei Urteile gibt.

Sollte ich mich irgendwie geirrt haben, weil das nicht mein Spezialgebiet ist, freue ich mich auf ein Posting. Ich finde das höchstinteressant.

viele grüße
ralph

Hallo Ralf,

erstmal vielen Dank für Deine Unterstützung.

dachte ich mir schon. Aber was es nicht
in juris gibt, ist nicht veröffentlicht
worden. Ich vermute fast, daß es entweder
noch keine veröffentlichten Urteile oder
es noch überhaupt kein Verfahren dazu
gibt. Ich selbst kann dort nicht
recherchieren, weil ich auch kein Geld
für die habe.

Ich bin mit diesem Thema vor ca. 3 Monaten angefangen, Aufgabe: gesellschaftsproblematisches Thema zwecks differenzierter Meinungsfindung. Das Thema „Gentitalverstümmelung“ suchte ich im Internet, und neben teilweise tollen (teils privaten) Homepages spuckten die Suchmaschinen auch ein File aus von einer linksgerichteten Organisation aus Oldenburg/Niedersachsen (Name weiß ich leider nicht mehr). Aus diesem Schreiben konnte man etwas über eine Asylantragstellerin lesen, welche eine drohende Beschneidung in ihrer Heimat als Grund angegeben hatte. Sie wurde abgeschoben.
Damals interessierte mich die Asyl-Frage nicht so sehr, vielmehr ging es mir um die Verhältnisse in den betroffenden Regionen und die Umstände, unter welchen es zu diesen Ritualen kommen kann. Nun ist es aber so, daß sich das Thema als Problem in unserer Gesellschaft darstellen lassen muß, d.h. ist das Asylrecht mein einziger Gleiderungspunkt, mit welchem ich die Relevanz dieses Problems auf unsere Gefilde übertragen kann.
Ich suche also gar nicht unbedingt ein Urteil für einen Asylfall, sondern auch einen Ablehnung (von denen es bei 20000 betroffenen Frauen alleine in Deutschland !!) doch genügend geben müßte.

Mit dem Asyl ist das so eine Sache. Das
wird nämlich nur bei politischer
Verfolgung gewährt. Die Beschneidung ist
zwar barbarisch aber nicht politisch.
Wenn es irgendein Urteil gibt, dann müßte
es sich darum drehen, daß die Betreffende
nach Ausländerrecht nicht abgeschoben
werden kann, weil ihr in ihrer Heimat die
Beschneidung droht.

Wie gesagt, ein negatives Urteil wäre auch schon etwas…

Hast Du es mal in der Newsgroup
de.soc.menschenrechte versucht oder bei
http://recht.de ? Wenn es keine
veröffentlichten Urteile gibt, brauchst
Du jemanden, der so etwas im Aktenschrank
hat, also eine Menschenrechtsorganisation
oder einen auf Ausländer- und Asylrecht
spezialisierten Anwalt.

Genau den Weg versuche ich gerade zu gehen. Eine Initiative von Terre-des-femmes, die sich mit der Thematik befasst, hat Informationen auf ihren Seiten im www veröffentlicht. Dort habe ich einen Literatur-Tip gefunden, Thema: „Vergewaltigung von Frauen als Asylgrund“ Das habe ich bestellt gestern und heute liegt es auch schon hier neben mir, frisch zum lesen bereit. Hat auch nur 116 Seiten, aber kostet 29 DM :frowning:

Aber sollte das auch noch nicht das beantworten, was ich frage, dann werde ich mich mit Emails an die verschiedenen Organisationen wenden, und hoffen, daß mir da jemand ein wenig Zeit geben kann.

Bei recht.de habe ich es sowohl im Index als auch im Forum Asylrecht versucht, aber es gibt keine Daten über Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung. Menschenrecht ist da gar kein Thema, also werde ich da wohl auch nichts finden können.

In die Newsgroup werde ich noch schauen.

Dir nochmals vielen Dank,

bis denne,

Bernd

viel erfolg noch
ralph

Hallo Ralph,

Ja eben, das meinte ich. Wenn man also
bei juris unter „Beschneidung“ sucht,
dann spuckt das auch alle Urteile nach
Ausländerrecht aus.

Ich möchte nicht besserwisserisch sein, denn der rechtswissentschaftliche Bereich ist mir nicht vertraut, aber es gibt doch einen imensen Unterschied zwischen Beschneidungen. So nennt man die Beschneidung von Juden und Moslems auch eben Beschneidung, und hier gibt es auch genügend Urteile (erzählen mir meine Fachbücher), in welchen es um unkorrekte Eingriffe geht. Das, was hier gemeint ist, nennt man Genitalverstümmelung von/an Frauen, denn auch hier muß man bedenken, daß dies auch an Männern stattfinden kann bzw. stattfindet. Aber das ist erstens nicht mein Gebiet und zweitens tun das die meisten Männer wenn dann freiwillig bzw. verletzen sich selten schwer (außer Selbstkastraten, aber das geht hier echt zu weit).
Was ich meine: Wenn man nach Beschneidung sucht (in normalen Suchmaschinen - altavista - yahoo), dann finden sich zig Seiten mit männlichen Beschneidungen, aber sehr wenige mit Genitalverstümmelungen von/an Frauen, und die wenigen findet man kaum aus der Masse der anderen heraus.
Also vermute ich mal, das wenn man in juristischen Indizes suchen läßt, man auch hier eher unter Genitalverstümmelung, als unter Beschneidung weiter kommen würde.

Rein praktisch sehe ich die Sache so. In
diesen Ländern entkommt ein Mädchen der
Beschneidung nur, wenn sie flieht - und
zwar bei Nacht und Nebel und möglichst
weit weg. Ein Antrag nach § 30 AuslG bei
der deutschen Botschaft mit der
entsprechenden Wartezeit und der Klage
bei einem deutschen Verwaltungsgericht
(welches, habe ich nicht nachgeschaut)
verbietet sich. Das Mädchen taucht also
irgendwann in Deutschland auf (wird
aufgegriffen?) und stellt den Antrag.
Natürlich hat sie keine Ahnung von § 30
AuslG, ihr einziges Wort, daß sie in
Deutsch beherrscht, ist „Asyl“. Und nun
guck’ Dir mal die Gemeinheit in § 30 Abs.
5 AuslG an.

Was steht denn in diesem Paragraphen?

Es bleibt also lediglich ein
Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4
AuslG. Ach ja, der erste Tip, den sie in
Deutschland bekommen hat, ist, ihren Paß
zu verbrennen, damit die deutschen
Behörden nicht wissen, wohin sie
abschieben können. Wenn Du die Wahl
hättest, zwischen Paßverbrennung und
deutschem Verwaltungsverfahren, welchen
Weg würdest Du wählen? Der dritte Weg
ist, einen Deutschen zu heiraten. Und
deswegen vermute ich, daß es wegen
Beschneidung noch keinerlei Urteile gibt.

Siehe letzes Posting, in welchem ich darzustellen versucht habe, das es bestimmt Urteile gibt, nur halt keine, in denen Asyl gewährt worden wäre.

Sollte ich mich irgendwie geirrt haben,
weil das nicht mein Spezialgebiet ist,
freue ich mich auf ein Posting. Ich finde
das höchstinteressant.

Solltest Du Fragen zu diesem Thema haben, dann frage mich ruhig, denn außer der rechtlichen Seite bin ich mitlerweile gut bewandert in der Problematik.
Nach der Lektüre von „Vergewaltigung von Frauen als Asylgrund“ kann ich auch bestimmt noch mehr auch zu der rechtlichen Seite hier beisteuern, falls das von Interesse sein sollte.

Erstmal vielen Dank an Dich, Ralph, und auch an alle anderen, die mich bei meinen Fragen unterstütz haben und mir helfen wollten,

bis denne,

Bernd

Hallo Felix,

Dies dürfte ja wohl ausländerrechtlich
eher ein Fall von § 30 AuslG und nicht
Asyl sein???

Ich denke mal, Du hast Ralph da was fragen wollen, aber ich würde es auch gerne verstehen: Was steht denn bei § 30 AuslG?

Bis denne,

Bernd

Asyl gibt es nur für politische Verfolgung, die Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen steht in § 30 AuslG. Daher kann man zu dem Thema Beschneidung unter dem Stichwort Asyl meines Erachtens keine Urteile finden.

Hallo Bernd,

Zunächst mal einen Link zum Ausländergesetz:

http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/auslg/auslg…

Da Du das Wort Beschneidung gebraucht hast, habe ich auch gebraucht. Ob das Wort Genitalverstümmelung auch im juristischen Bereich gebraucht wird, weiß ich nicht. Ich könnte mir vorstellen, daß das nicht der Fall ist, da das Wort selbst schon eine Wertung beinhaltet.

Der „immense Unterschied“ liegt übrigens in der Wertung. Es geht immer um unfreiwillige körperliche Eingriffe mit nicht wiedergutzumachenden Folgen. Ob dies nun Lokalkolorit (Beschneidung von Jungen) oder Barbarei (Klitorisentfernung bei Mädchen) ist, ist Ansichtssache. Und vieles können sich deutsche Gerichte gar nicht vorstellen (z.B. Gruppenvergewaltigung bei heiratsunwilligen Türkinnen). Und was sich deutsche Gerichte nicht vorstellen können, das gibt es nicht.

viele grüße
ralph