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Moin zusammen,

in der Schule hatten wir letztens eine Diskussion bezüglich Rechts- und Geschäftsfähigkeit und sind dann abgeschweift, und waren schockiert, als unser Lehrer sagte, dass TIERE rechtlich gesehen SACHEN sind (er meinte es steht irgendwo im BGB), er stieß damit auf eine rege Auseinandersetzung.

Nun frage ich mich, in welchen Paragraphen des BGB das so steht, kann mir da jemand weiterhelfen?

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten im voraus.

Gruß Orakel

dass TIERE rechtlich
gesehen SACHEN sind (er meinte es steht irgendwo im BGB), er
stieß damit auf eine rege Auseinandersetzung.

Das ist genau das Gegenteil dessen, was im Gesetz steht. Gem. § 90 a S. 1 BGB sind Tiere gerade keine Sachen. Allerdings gelten die Vorschriften über Sachen für sie weitgehend analog, vgl. § 90 a S. 3 BGB. Darum kann man einen Hund kaufen und eine Katze verschenken.

Der strafrechtliche Begriff der Sache umfasst von vornherein auch Tiere. So ist es also z.B. eine Sachbeschädigung, einen Hund zu töten.

Servus,

wenn Du darüber so empört bist, dass Tiere - die gem. § 90 a BGB, wie Du schon weißt, eben keine Sachen sind, aber so behandelt werden wie Sachen -, kannst Du Dich mal mit den §§ 961 - 964 BGB beschäftigen: Es gibt gar nicht so viele Zivilgesetzbücher, in denen extra Regelungen für Bienenvölker getroffen sind. Man sieht deutlich, dass der deutsche Michel nicht bloß seine Gartenzwerge, sondern auch die lieben Bienelein mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt.

Beiläufig: Hast Du Dir schon überlegt, welche Konsequenzen die Behandlung von Tieren als Personen in Gesetzgebung und Rechtsverkehr nach sich zöge?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Orakel,

als unser Lehrer sagte, dass TIERE rechtlich gesehen SACHEN sind

da hat der Lehrer etwas nicht ganz richtig ausgelegt.

Rechtlich gesehen sind Tiere keine Sachen, aber im Normalfall werden die Vorschriften für Sachen auch auf Tiere angewendet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html

Auch wenn sich das im ersten Moment wie ein Widerspruch anhört, könnte man den Unterschied zum Beispiel daran erkennen dass es zwar ein Tierschutzgesetz gibt, aber etwas Ähnliches für Sachen nicht bekannt ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tiersc…

Trotzdem dürfen Tiere genauso wie Sachen verkauft, vermietet und verschenkt werden. Auch spricht man (wenn Tiere zu Schaden kommen) vom Schadensersatz, aber nicht von Schmerzensgeld.

Gruß
Horst

wenn Du darüber so empört bist, dass Tiere - die gem. § 90 a
BGB, wie Du schon weißt, eben keine Sachen sind, aber so
behandelt werden wie Sachen -, kannst Du Dich mal mit den §§
961 - 964 BGB beschäftigen: Es gibt gar nicht so viele
Zivilgesetzbücher, in denen extra Regelungen für Bienenvölker
getroffen sind. Man sieht deutlich, dass der deutsche Michel
nicht bloß seine Gartenzwerge, sondern auch die lieben
Bienelein mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt.

Diese Fragen beziehen sich aber auf privatrechtliche Ansprüche und nicht auf den Schutz der Bienen. Dem Fragesteller missfällt die Sacheigenschaft der Tiere doch wohl, weil er das für tierunwürdig hält. Diesem Gedanken kann man mit den §§ 961 ff. BGB nichts entgegensetzen.

Trotzdem dürfen Tiere genauso wie Sachen verkauft, vermietet
und verschenkt werden. Auch spricht man (wenn Tiere zu Schaden
kommen) vom Schadensersatz, aber nicht von Schmerzensgeld.

Und was hat das mit der Frage zu tun? Schadensersatz setzt ja nicht zwingend die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache voraus.

Servus,

bei verständiger Würdigung des Gesamtbildes des Beitrags wird dem Fragesteller m.E. einleuchten, dass der Bezug auf die Bienenvölker-Paragrafen des BGB nicht als Argument oder Begründung für die Behandlung von Tieren wie Sachen aufzufassen ist.

Sehr wohl aber i Ggs hierzu die Frage, welche Konsequenzen sich aus deren Behandlung wie Personen ergäben.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder
- einstweilen über die Absichtserklärungen der Mäuse in seinem Garten sinnirend -

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Aha. Ich verstehe das nicht. Ob der Fragesteller es versteht…?

Zusatzfrage: Was sind Tiere im legalen Sinn?
hallo,

siehe betreff.

Aha. Ich verstehe das nicht.

Ich schon.

Ob der Fragesteller es
versteht…?

…ist bei so manchem Beitrag die Frage :wink:

lebewesen, die besonderen schutzes bedürfen, Art.20a GG.
http://dejure.org/gesetze/GG/20a.html

Hallo Benvolio,

Trotzdem dürfen Tiere genauso wie Sachen verkauft, vermietet und verschenkt werden. Auch spricht man (wenn Tiere zu Schaden kommen) vom Schadensersatz, aber nicht von Schmerzensgeld.

Und was hat das mit der Frage zu tun?

Dies sollte nur als Erklärung (Beispiel) dafür dienen dass Tiere nach §90a BGB keine „Sachen“ sind, aber trotzdem im Normalfall die Vorschriften für „Sachen“ angewendet werden.

Gruß
Horst

Ja ja, aber was hat das mit Schadensersatz im Verhältnis zum Schmerzensgeld zu tun?

Aha. Ich verstehe das nicht.

Ich schon.

Und? Erklärst du es mir?

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