Hallo ihr lieben,
bei einer Aufgabe des Kleinunternehmertums im laufenden Jahr durch Optierung auf MwSt, z.B. im September - muß der Kleinunternehmer alle Einnahmen des Jahres „rückwirkend“ umsatz-versteuern und also die MwSt von den Auftraggebern nachfordern.
Kennt jemand eine VERLÄSSLICHE QUELLENangabe (ein Gesetzestext, einen Leitfaden, irgendwas valides) in dem diese Pflicht in juristisch korrekten Worten geschrieben steht?
verzweifelt,
atue