Suche Rat

Hallo,

ich hatte hier mal vor längere Zeit mal eine Frage reingesetz (wurde auch von einem anderen Mitglied mal in ähnlicher Form gefragt) zu der ich jetzt die Diskussion noch einmal suche, habe aber Problem mit der Suche.

Vielleicht kann mir auch jemand meine Frage direkt beantworten.

Wir haben jeder eine eigene Wohnung, beide in der selben Stadt, sprich getrennt gemeldete Wohnsitze.
Wir erwägen zu heiraten.
Da es aber sich beruflich jetzt etwas gefestigter hat, dass wir wegziehen, wissen wir nicht ob wir warten sollen oder hier noch heiraten sollen.

Müssen wir nach er Heirat zusammenziehen (wegen verheiratetenzuschlag etc)?
Was für eheliche Pflichten kommen auf uns zu, keine finanziellen Nachteile gegenüber Zusammenwohnende zu haben.

Vielleicht wißt ihr noch ein paar Tipps mehr.

Danke

Hallo!

…wissen wir nicht ob wir warten sollen oder hier
noch heiraten sollen.

Kein Mensch soll heiraten. Die Zeiten, als Menschen glaubten, heiraten zu müssen, sind auch längst vorbei. Wer heiratet, will es so. Was Du und Deine Verlobte wollen, kann Euch kein anderer sagen. Es klingt aber danach, daß Ihr aus wirtschaftlichen Gründen heiraten wollt. So sehr viele rationale Gründe, die für eine Ehe sprechen, gibt es nicht. Der finanzielle Aspekt am allerwenigsten. Es sei denn, Deine Verlobte ist 100 Jahre alt, sterbenskrank, ohne Erben und steinreich.

Müssen wir nach er Heirat zusammenziehen (wegen
verheiratetenzuschlag etc)?

Es ist wohl vom öffentlichen Dienst die Rede, denn anderweitig ist für das Gehalt nur die Arbeit von Belang, Zuschläge für einen bestimmten Familienstand werden nicht bezahlt. Über die im öD bezahlten Zuschläge kann ich Dir nichts (Druckreifes) sagen.

Was für eheliche Pflichten kommen auf uns zu, keine
finanziellen Nachteile gegenüber Zusammenwohnende zu haben.

Zu diesem Punkt kann ich Dir verbindlich sagen, daß Art, Häufigkeit und sonstige Details bei der Erfüllung der ehelichen Pflichten das Finanzamt, den Chef sowie Dienstherren und Vorgesetzte aller Art rein nichts angehen. Das gilt auch für den öD. Dort ist das Gehalt von der Erbringung jeglicher Leistung unabhängig, also auch von der Ableistung ehelicher Pflichten.

Es gibt allerdings einige Berufe, bei denen die Vergütung unmittelbar von der Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs abhängt, aber dabei handelt es sich i. d. R. nicht um eheliche, eher um außereheliche Pflichterfüllung.

Gruß
Wolfgang

HILLLLFE - JAAA net heiraten!!!
… denn wenn ich deine Argumentation sehe kostet die nahezu sichere Scheidung mehr als du evtl. sparen könntest!!!

Gruß

Bernd

Hi,
wenn man nicht aus Liebe heiratet, soll man es lassen.

Was für eheliche Pflichten kommen auf uns zu,

Wenn du DAS nicht weißte :wink:

Gruß
HaWeThie