Suche Rechsschutzversicherung / priv. Domainstreit

Hallo zusammen,

es geht um die Domain KOSSMANN.DE - sie gehört einem gewissen Herrn Mustermann der unter dem Namen V. firmiert (Quelle: DENIC). Die Domain wird on Ihm nicht genutzt und ich will die Domain unbedingt haben (jaja - damals etwas zu spät gekommen).

Gütlich kann ich mich mit Herrn Mustermann leider nicht einigen (er will mehrere tausend Euro).

Nun müsste ich aber doch ein (erhöhtes) Namensrecht an der Domain haben (Nachname Kossmann, Herr Mustermann hat offensichtlich nichts mit Kossmann zu tun).

Meine Rechtsschutzversicherung hat mir gesagt, dass so eine Streitigkeit nicht zu den versicherten Risiken gehört. Aus Entgegenkommen bietet sie mir aber an, für ein einmaliges anwaltliches Beratungsgespräch die anfallenden Kosten (gesetzliche Gebühren) zu übernehemn.

Fragen:

  1. Was bringt mir so ein Gespräch, wenn weitere Kosten nicht übernommen werden?
  2. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung die so einen Streit abdeckt und die noch noch (auf die Schnelle) abschliessen könnte?

Habt Ihr vielleicht weitere Tips?

Danke!

Hallo Tino

  1. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung die so einen Streit
    abdeckt und die noch noch (auf die Schnelle) abschliessen
    könnte?

Hiermit hast Du wohl schlechte Karten, denn die Versicherung wird Dir keinen Versicherungsschutz gewähren, weil der Fall schon läuft, sprich die Streitigkeit schon besteht.

Gruss
CrNiMo

  1. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung die so einen Streit
    abdeckt und die noch noch (auf die Schnelle) abschliessen
    könnte?

Hiermit hast Du wohl schlechte Karten, denn die Versicherung
wird Dir keinen Versicherungsschutz gewähren, weil der Fall
schon läuft, sprich die Streitigkeit schon besteht.

Offiziell läuft der Streit ja noch nicht… ich habe damals bei meiner Versicherung nur prinzipiell angefragt.

Offiziell läuft der Streit ja noch nicht… ich habe damals
bei meiner Versicherung nur prinzipiell angefragt.

Aber die neue Versicherung wird mit Sicherheit die Korrespondenz sehen wollen, die Du mit dem Mr.Kossmann.de hattest. Die dürfte dann natürlich vor dem Versicherungsabschluss liegen. Tja und dann biste in den Po gepickt.

Gruss
CrNiMo

Hallo Tino,

  1. Was bringt mir so ein Gespräch, wenn weitere Kosten nicht
    übernommen werden?

Spontan fällt mir dazu ein, dass z. B. das Markenrecht über das Domainrecht geht. Möglicherweise hättest Du eine Chance, wenn Du Deinen Namen als Marke („Kossmann“) beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lässt, vorausgesetzt, sie ist noch frei.

Aus diesem Markenrecht könntest Du evtl. Herausgabeansprüche gegen den Domaininhaber geltend machen. Allein aufgrund Deines Nachnamens hast Du wahrscheinlich keine Chance.

Es wäre bestimmt sinnvoll, das Angebot Deiner Rechtsschutzversicherung anzunehmen. Such Dir einen Spezialisten für Marken- und Domainrecht und spreche mit ihm die Möglichkeiten, z. B. die oben dargestellte, durch.

Wenn Deine Chancen gut stehen und Du Deinen Anspruch erfolgreich durchsetzen kannst, müsste normalerweise der Gegner die Gebühren übernehmen, sodass weitere Kosten für Dich nicht entstünden.

Ich wünsche viel Erfolg!

Gruß
Paula

Offiziell läuft der Streit ja noch nicht… ich habe damals
bei meiner Versicherung nur prinzipiell angefragt.

Aber die neue Versicherung wird mit Sicherheit die
Korrespondenz sehen wollen, die Du mit dem Mr.Kossmann.de
hattest. Die dürfte dann natürlich vor dem
Versicherungsabschluss liegen. Tja und dann biste in den Po
gepickt.

Naja… das war eine Anfrage per eMail - die könnte ich ja nochmal wiederholen. Aber davon ganz abgesehen: Welche Rechtsschutzversicherung deckt sowas ab?

Marke schützen lassen / Kosten

Spontan fällt mir dazu ein, dass z. B. das Markenrecht über
das Domainrecht geht. Möglicherweise hättest Du eine Chance,
wenn Du Deinen Namen als Marke („Kossmann“) beim Deutschen
Patent- und Markenamt schützen lässt, vorausgesetzt, sie ist
noch frei.

Was kostet sowas denn?

Hallo Tino,

Was kostet sowas denn?

Die Kosten einer Markenanmeldung kannst Du dem Kostenmerkblatt des Deutschen Patent- und Markenamtes entnehmen. Was für Dich in Frage kommt, findest Du auf Seite 5 unter III. Marken; geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen.
Auf jeden Fall musst Du

-die Anmeldegebühr
-evtl. die Klassengebühr für jede Klasse ab der 4. (3 Klassen sind inkl.)

zahlen.

Die beschleunigte Prüfung musst Du nicht unbedingt beantragen, das kostet nur unnötig Geld.

Kostenmerkblatt:
http://www.dpma.de/formulare/a9510_w8.doc

Und hier findest Du noch das Merkblatt: „Wie melde ich eine Marke an?“

http://www.dpma.de/formulare/w7731_w8.doc

Falls das für Dich in Frage kommt, helfe ich Dir bei der Anmeldung auch gerne weiter. Ich mache sowas häufiger. :wink:

Gruß
Paula

Hallo Tino,

Also rechtsschutzversicherungen tragen solche Fälle in privaten Bereichen nicht. Ausnahme ist die Patentschutzversicherung der Axa (ich weiß Schleichwerbung), keine Ahnung, ob andere das inzwischen auch anbieten google dürfte es uns verraten.

Die Domain kannst du herausverlangen (freigabe), ohne daß eine Marke eingetragen sein muß !

Allein aufgrund Deines Nachnamens hast du ein Namensrecht gem § 12 BGB, woraus sich bereits das Recht zur Freigabe ergibt. Es sei denn der bis jetzt Registrierte hat ebenfalls ein Recht an der Domain.
Weitere Ausnahmen gibt es s. z.B. Entscheidungen zu krupp.de oder shell.de.
I.Ü. muß der unrechtmäßige Benutzer alle Kosten tragen, auch die einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt (idR ca. 1.000 €).

Also nur Mut und geh zum Anwalt. Laß dich beraten und mahn den anderen ab.

Viel Glück
Harry

Hallo Harry,

auch wenn ich einem Juristen selten widerspreche (*g*): Der Domaininhaber könnte z. B. einwenden, dass er den Namen „Kossmann“ schon seit langem als Pseudonym verwendet oder nicht?

Hierzu hat z. B. das OLG Köln mit Urteil vom 6. Juli 2000, 18. U. 34/00, entschieden, dass ein Familienname kein besseres Recht an einer Domain begründet als ein seit längerer Zeit verwendetes Pseudonym.

Ich halte den Markenschutz noch immer für die erfolgversprechendere Variante.

Gruß
Paula

Die Sache liegt schon länger zurück!
Du hast doch sozusagen seit der Konnektierung ein Problem damit, dass er die Domain hat und nicht du. Und spätestens seit du von der Konnektierung weißt, ist es dir ein Dorn im Auge.

D.h. du müsstest einer Versicherung, die das abdeckt, weiß machen, dass du nach Abschluss der Versicherung erst von dieser Domain erfahren hast. Sehr unwahrscheinlich, wenn du die Versicherung von vornherein fragst, ob sie so etwas abdeckt…

Hallo Paula,

auch wenn ich einem Juristen selten widerspreche (*g*): Der
Domaininhaber könnte z. B. einwenden, dass er den Namen
„Kossmann“ schon seit langem als Pseudonym verwendet oder
nicht?

Ja klar, kann er. Das gibt ihm das Recht, das er benötigt.

Hierzu hat z. B. das OLG Köln mit Urteil vom 6. Juli 2000, 18.
U. 34/00, entschieden, dass ein Familienname kein besseres
Recht an einer Domain begründet als ein seit längerer Zeit
verwendetes Pseudonym.

Ich halte den Markenschutz noch immer für die
erfolgversprechendere Variante.

Gibt eine Marke denn ein „besseres“ Recht als ein Nachname i.S. des Domainrechts?
Es erweitert lediglich den Kreis der Rechte, auf die sich derjenige berufen kann. Aber besser steht er nicht, wenn der andere ebenfalls ein Recht daran hat (Pseudonym). Es gibt bislang nur die Unterscheidung: unberechtigt oder berechtigt oder „weltberühmt“.
Sind zwei Interessenten mit Rechten an einer Domain dran gilt nachwievor first come first serve !

Gruß
Paula

Gruß zurück
Harry