Hallo Experten!
Ein Freund und ich (wir sind beide im Besitz eines Gewerbescheins als Promoter) möchten demnächst Sport- und Fitnessnahrungsergänzungsprodukte in die Türkei exportieren. Dazu erwägen wir die Gründung eines Unternehmens, kennen uns jedoch leider zu wenig mit den Vor- und Nachteilen verschiedener geeigneter Unternehmenstypen aus. Was ist für einen Exporthandel am sinnvollsten? (Leider verfügen wir nicht über Kapital, das als Einlage in eine GmbH etc. dienen könnte).
Sollten wir besser eine GbR, eine Limited, eine OHG … gründen?
Bitte helft mir weiter.
LG, Johannes
Hallo,
das könnte ne lustige Diskussion geben (gab es in der Vergangenheit öfter bei solchen Themen!).
Aber eins vorweg: Du hast definitiv zu wenig Infos gegeben um eine einigermassen genauere Beurteilung abgeben zu können (wie viel Kapital ihr habt, wie viel Startkapital ihr lt. Eurem überdachten Unternehmenskonzept unbedingt braucht, wie die Rentabilitätsvorschau aussieht, wie ihr Eure Risiken absichern wollt etc).
Schreib das noch und Euch kann schneller geholfen werden.
Tüssi
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Hallo,
das könnte ne lustige Diskussion geben (gab es in der
Vergangenheit öfter bei solchen Themen!).
Aber eins vorweg: Du hast definitiv zu wenig Infos gegeben um
eine einigermassen genauere Beurteilung abgeben zu können (wie
viel Kapital ihr habt, wie viel Startkapital ihr lt. Eurem
überdachten Unternehmenskonzept unbedingt braucht, wie die
Rentabilitätsvorschau aussieht, wie ihr Eure Risiken absichern
wollt etc).Schreib das noch und Euch kann schneller geholfen werden.
Tüssi
Hallo und Danke für die Antwort.
Ich verstehe nicht so ganz, was Startkapital und Rentabilitätsvorschau mit der Gründung zu tun haben. Schliesslich ist die Gründung der GbR und der OHG nicht von einem bestimmten Mindestkapital abhängig und die Mindeststammeinlage einer Ltd. von
1 £ kann man ja wohl auch kaum als „Kapital“ bezeichnen.
Der einzig wichtige Aspekt für uns ist dabei die Haftungsbeschränkung, die meines Wissens (von den drei genannten Geschäftsformen) nur bei der Limited gegeben ist.
Leider haben wir keine Erfahrung, was Unternehmensgründungen betrifft.
Gibt es steuerliche Vor-/Nachteile bzw. Unternschiede bei der Wahl eines der drei Geschäftstypen?
Um nochmal auf die Antwort zurückzukommen… wir sind momentan noch mit dem Zoll-/Steuer- und Produktzulassungsformalitäten beschäftigt. Danach sollen die Produkte sich in einem Testmarkt in der Türkei beweisen um letztendlich dort vorhandene Vertriebstrukturen zu beliefern.
Phase 1 kostet so gut wie nichts.
Phase 2 soll sich über die potentiellen Käufer und Gewinnspannen finanzieren (sonst: Angel-Investoren, Vorkasse,… es gibt eigentlich viele Möglichkeiten).
Die endgültige Rentabilitätsvorschau ist - neben jetzt schon ermittelbaren Margen - von Phase 1 abhängig.
Ich hoffe das hilft Euch weiter, um mir Eure Tipps und Erfahrungen mitzuteilen.
Vielen Dank, Johannes
Hi Johannes,
Ich verstehe nicht so ganz, was Startkapital und
Rentabilitätsvorschau mit der Gründung zu tun haben.
Bei einem toten Rennen sollte man nicht an den Start gehen.
Schliesslich ist die Gründung der GbR und der OHG nicht von
einem bestimmten Mindestkapital abhängig und die
Mindeststammeinlage einer Ltd. von
1 £ kann man ja wohl auch kaum als „Kapital“ bezeichnen.
So ist es. Daher ist die „lowcost GmbH“ eine tödliche Falle für diejenigen, die genau so „low cost“ anfangen.
Der einzige Grund, den ich mir vorstellen könnte, ist der, daß bei ausländischen Aktivitäten die Ltd dort besser bekannt ist und dir daher auf den fremden Markt Vorteile verschafft.
Der einzig wichtige Aspekt für uns ist dabei die
Haftungsbeschränkung, die meines Wissens (von den drei
genannten Geschäftsformen) nur bei der Limited gegeben ist.
Solange alles gut geht, ja. Wenn Insolvenz eintritt, ist mir die GmbH lieber, denn ich muß mich nur nach dem deutschen Recht richten. Das alleine ist schon kompliziert genug. Du hast aber zusätzlich noch das englische Recht zu beachten, das deutlich schärfer sein soll.
Dazu auch:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/untern…
Die persönliche Haftung des Direktors kann sich aus der Verletzung der gesetzlichen Pflichten oder Sorgfaltspflichten ergeben. Sofern ein Direktor im Vertrag nicht eindeutig klarstellt, dass er als Vertreter der Limited handelt, kann es zu seiner persönlichen Haftung kommen. Schwerwiegendes Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens kann die Haftung des Direktors unter misfeasance, wrongful trading oder fraudulent trading nach sich ziehen. Die persönliche Haftung des Direktors kann sich auch auf die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Umsatzsteuer erstrecken, sofern betrügerische Vereitelung der Zahlungspflichten im Spiel ist. Es bleiben somit erhebliche Rechtsunsicherheiten. Der teilweise hoch gelobte Vorteil – kein Mindestkapital bereitstellen zu müssen – kann sich damit eher als Nachteil erweisen.
oder auch:
http://www.karlsruhe.ihk.de/produktmarken/recht/hand…
Nochmals, damit das klar wird: Es geht nicht darum, die Ltd in Bausch und Bogen zu verurteilen.
mfg Ulrich
Hallo Durchlauferhitzer (kecker Name)
im groben und ganzen hast du selbst die wichtigsten Punkte genannt. Vor- oder Nachteile hast du mit jeder art von Unternehmenstypen die du dir aussuchst. Sollte die Firma in D. angemeldet werden hast du automatisch Nachteile (*grins)
Meiner Meinung nach reichen eure bereits angemeldeten Gewerbescheine für dieses Geschäft aus. Aber ich bin keine Beamtin die nicht noch irgendein Gesetz aus dem Ärmel zaubert die das widerlegen könnte.
Sollte es keine Besuche aus dem Ausland geben und ihr keine Ware lagern müssen, dann genügt das Telefon, das Faxgerät zu hause und der email kontakt vom home PC. Somit sehe ich euer Gewerbe als bereits angemeldet an.
Wie wollt ihr vorgehen? Habt ihr bereits Interessenten oder muss das noch angegangen werden? Wollt ihr die Produkte selbst produzieren oder wollt ihr als Distributoren eines anderen Unternehmens tätig sein?
Der einzig wichtige Aspekt für uns ist dabei die :Haftungsbeschränkung, die meines Wissens (von den drei genannten :Geschäftsformen) nur bei der Limited gegeben ist.
Wer so eine Frage stellt, der macht bei mir den Eindruck, als wenn er vom eigenen Produkt nicht so ganz überzeugt ist. Um ganz ehrlich zu sein, kommt mir diese Frage fast unseriös vor. Aber ich gehe davon aus, dass du dich einfach nur missverständlich ausgedrückt hast.
Kennt ihr die türkische Geschäftskultur? Habt ihr da bereits Erfahrungen sammeln können? Was habt ihr mit euren Auftraggebern vereinbart? Erfolgt die Zahlung nach erfolgreichem Verkauf der Ware oder gleich nach Warenlieferung?
Danach sollen die Produkte sich in einem Testmarkt in der Türkei :beweisen um letztendlich dort vorhandene Vertriebstrukturen zu :beliefern.
Phase 1 kostet so gut wie nichts.
Phase 2 soll sich über die potentiellen Käufer und Gewinnspannen :finanzieren (sonst: Angel-Investoren, Vorkasse,… es gibt eigentlich :viele Möglichkeiten).
Wollt ihr den Testmarkt kostenlos beliefern?
Die endgültige Rentabilitätsvorschau ist - neben jetzt schon :ermittelbaren Margen - von Phase 1 abhängig.
Die Marge kann man erraten, aber man sollte sich nie auf sie verlassen.
Toi, toi, toi
wünsche euch viel Glück und reichlich Gewinn
Krümel