Die Skibindung nach IAS einstellen lassen ist die eine Seite und fast in allen Skiservices erhältlich.
ABER…
Ohne Auslösetest ist völlig offen, ob die Bindung mit den eingestellten Werten korrekt öffnet.
Es gibt computergesteuerte Bindungseinstellgeräte, die die korrekte Auslösung überprüfen; sogar mit Protokoll für den Kunden. (Suchwort Diatronic)
ABER, es ist mir nicht gelungen, einen Skiservice in Süddeutschland, Großraum München oder südlicher zu finden, der mit einem Bindungseinstellgerät/Auslösetest arbeitet.
Obwohl es seit 2007 eine bindende Richtlinie gibt/geben soll.
Danke im voraus, wer einen Skiservice mit dieser Ausrüstung kennt.
Die Einstellung nach IAS anhand Tabelle ohne Überprüfung der tatsächlichen Auslösedrehmomente ist die Ausnahme (bspw. im Testskibereich, wenn vor Ort am Lift eingetellt werden muss)
Ansonsten arbeiten fast alle Sportfachhändler mit Bindungseinstellgeräten, die eine IAS Einstellung mit tatsächlicher (sprich „physikalische“) Überprüfung der Auslösedrehmomente durchführen. Voraussetzung dafür ist, das der verwendete Skischuh und die verwendete Bindung zusammen für die Überprüfung zur Verfügung stehen. Beleg für diese Überprüfung der Auslösedrehmomente ist der Einstellbeleg (in aller Regel ein kassenbonähnlicher Rollen-Ausdruck auf metallisiertem Papier).
Sobald eine Bindung älter als 2-3 Jahre ist, empfiehlt sich auf jeden Fall eine solche Überprüfung auf dem Bindungseinstellgerät, da nur dies die korrekte Einstellung gewährleistet. Die auf den Skalenblättern der Bindung sichtbaren Werte können sonst alterungsbedingt von den tatsächlichen Auslösewerten abweichen. Viele Schulen bspw. verlangen bei Skilagerausfahrten mit den Schülern aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend eine solche Überprüfung. Der Sportfachhandel ist darauf aber fast überall eingerichtet. Eine solche Einstellung mit Überprüfung der Auslösedrehmomente kostet (sofern nicht die Bindung zusätzlich noch auf den Skischuh angepasst werden muss) zwischen 7 und 10 Euro brutto).
In München gibt es sicher dutzende Sportfachhändler die Einstellungen nach IAS auf Bindungseinstellgeräten durchführen.
Alternativ: 2D-Sport, 85232 Bergkirchen, Römerstr. 19, OKT.-APR. werktäglich 9-18.00 Uhr, Sa. 9-14.00 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Rieber
Besten Dank für die obige Adresse!
Obwohl der Einsatz eines Bindungseinstellgerätes im SKI-Verleih durch die ISO Norm praktisch zwingend ist, konnte ich trotz stundenlangem Suchen im Internet für den Raum Oberbayern nur mehr noch einen Verleih in Sauerlach finden.
Erstaunlich ist, dass die Existenz dieser Geräte keinem der erfahrenen Schiläufern unserer Gruppe bekannt ist, einschließlich unseren beiden DSV Schilehrer, die jährlich zur DSV-SL-Fortbildung gehen.
Wohl aber die Namen derer - einschließlich meiner selbst - bei denen die Bindung nicht aufgegangen ist und deren Verletzungen sicher zum Teil hätten vermieden werden können.
Morgen ist die Stunde der Wahrheit, ob die theoretischen, eingestellten IAS Werte in der Messung der tatsächlichen Auslösewerte eingehalten werden.
Hierzu muss man schon nochmal antworten:
Der Einsatz eines Bindungseinstellgeräts ist für die Sportfachhändler, die sich mit Skiverkauf und Skimontage sowie Skiservice beschäftigen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dass eine Suche im Internet dazu keinen Erfolg liefert, erklärt sich genau aus dieser Selbstverständlichkeit: Es wird wohl seltens speziell erwähnt!
Die Unkenntnis von Skilehrern ist da schon eher verwunderlich, die sollten es nun wirklich wissen. Ich persönlich kenne keinen Skilehrer dem die weitgehende Verbreitung der Bindungseinstellgeräte nicht bekannt ist.
Leider komme ich verspätet zur Beantwortung, aber aus der Erfahrung ist mir bekannt, dass die meisten Servicestellen auch ein für den Testbetrieb programmierbares Einstell- und Testgerät verwenden.
Die Schattenseite davon ist, wenn man mit einem Sachverständigen - und mit einen „nicht verwandem!“ Zeugen zu einer Testmessung - meist nach großer Verletzung - kommt, will man einen Servicekollegen nicht ein „fahrlässiges Verletzten“ unterstellen oder beweisen.
seit 1993 habe ich in Salzburg, Tirol und OÖ für die Konsumentenberatung solche Fälle geprüft. In nur 5 Fällen konnte nach Klage ein Schmerzensgeld erreicht werden. Die Zivilrichter sind ahnungslos, Sachverständige machen kostenintensive Gutachten und empfehlen dem Gericht das Schuldausmaß!
Erst bei einer Tolleranzmarke +/- 30% kann man die „grobe Fahrlässikeit“ einklagen.
Weitere Hinweise: Fahrgruppe, Gewicht,Größe, Alter, etw. Verletzungen u. Skischuhsohlenlänge müssen beweisbar in der Saison angegeben worden sein.(Ausdruck der letzten Prüfung)- Beim ersten bekannt werden der „Fehl-Einstellung“ wurde sofort die mögliche Selbst- od. Freundes-Nachjustierung als „Eingriff“ angeführt.
Soweit vorerst. Sie können auch unter [email protected] anfragen oder HP. freizeitsport.or.at