Guten morgen,
ich suche ein Aktenzeichen vom VGH Mannheim zu einer Entscheidung über Hundesteuer für Hunde eines Gewerbebetriebes.
Urteil stammt aus dem Zeitraum 92-00
Frage: Wo finde ich das AZ?
Gruß Steffen
Hallo Steffen,
hier der Leitsatz mit AZ.:
(jlp). Sieht die Hundesteuersatzung einer Gemeinde oder Stadt vor, dass solche Hunde von der Steuer befreit werden, die in einem Wirtschaftsbetrieb (z.B. als Wachhund) eingesetzt werden oder die zur Zucht gehalten werden, so gilt diese Befreiung auch dann, wenn diese Hunde gelegentlich und nebenbei auch „privat genutzt“ werden. Der Hundehalter muss dann nachweisen, dass das private Interesse an dem Tier von völlig untergeordneter Bedeutung ist.
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Az.: 2 S 2113/00
Ich denke, dass ist der gesuchte Artikel.
Gruß
akkon
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Hey!!! Tausend Dank. Leg mich gerade mit der Steuer in Stuttgart an da ich eine Hundeschule habe und meine Hunde für diese als Werbung und zur Ausbildung anderer Hunde nutze und daher genau das obige passt.
Daher danke!!!
Gruß Steffen
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