Hallo Juristen!
Suche da ein Urteil zum Thema „versiegelte PC-Gehäuse“.
An vielen PCs von der Stange findet sich heute ein Garantiesiegel. Laut einem lokalen Händler gäbe es ein Urteil eines deutschen Gerichts, dass ein solches gebrochenes Siegel kein Grund sei, die Garantieleistungen nicht zu gewährleisten. Das Gericht begründete das so, dass heute jeder User in der Lage sein muss, den Rechner aufzurüsten, zu reinigen und dass jeder User dies auch könne.
Da ich das aber kaum glauben kann, würde es mich einfach mal interessieren, ob das nun stimmt.
MfG
Jimmy
Hi,
hier ist das Urteil :
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010102.htm
Der Rest sollte davon abgeleitet werden können.
Anmerkung :
Wobei zu Unterscheiden wäre zwischen Gewährleistung und Garantie.
Ich denke, ein Hersteller, der eine freiwillige Garantieleistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht an die Bedingung knüpft, dass ein Siegel ungebrochen sein muss, kann im Falle des Siegelbruchs von dieser freiwilligen Garantieleistung zurücktreten.
Die gesetzliche Gewährleistung aber bleibt unangetastet.
Schönen Gruß
Chris
Thx
Hi!
So schnell kanns gehen! Danke Dir!
Gruß
Jimmy
Auch Hi,
ich hoffe das reicht so auch aus.
Gruß
Chris