Hallo,
mein Freund und ich wohnen zusammen. Er ist jetzt Hartz IV Bezieher und ich bin in einer Umschulung. Wie ich in der Presse erfahren habe, gab es wohl eine oder mehrer Klagen, die darum gingen, dass das Einkommen von Partner nicht mitangerechnet werden können, wenn der Hartz IV-Bezieher und sein Freund oder nicht nicht verheiratet sind. Dieses Urteil soll von einem Sozialgericht in Düsseldorf gefällt worden sein. Wäre schön wenn mir jemand sagt wie ich an die Aktennummer dieses Urteil komme, oder ob es da überhaupt eine Entscheidung eines Sozialgerichtes dazu gibt.
Gruß
Lady