Ich suche ein Urteil des Niedersächsischen FG vom 03.07.05.
Leider kann ich es nirgendwo finden, auch nicht auf deren Website. Es hat das Az: 15 K 639/04
Kann es sein, dass das nicht veröffentlicht wurde? Kommt man auch an nichtveröffentlichte Urteile ran?
Hat es viell. jemand bei sich auf dem Rechner oder ne andere Idee?
das gesuchte Urteil ist nicht vom 03.07. sondern vom 07.03.2005. Leider habe ich es nicht hier. Aber das Nds. FG hat in dieser Hinsicht 2 Urteile erlassen. Das 2 Urteil (31.03.2005 (3 K 849/04))sende ich dir per Mail sowie eine Kurzinformation der OFD Münster zur Haltung der Verwaltung.
Viel Spaß
Gruß
Michael
Meist dauert es in dem Geschäftsgang der Gerichte einige Zeit, bis eine anonymisierte Fassung des Urteils veröffentlicht wird. Wenn dieses Urteil dennoch SEHR wichtig ist, kann man es auch bei dem FG gegen eine Schutzgebühr abfordern. Die Preise lagen üblicherweise zwischen € 0,50 und € 1,00 je Seite. Ansonsten hilft nur: Warten.
Aus welcher Quelle stammt denn eigentlich der Hinweis des Urteils? Vielleicht kann man ja auch dort noch nachhaken?
Ich danke dir! Ich suche das Urteil für eine Kollegin, die schon ganz verzweifelt sucht. Du hast natürlich recht mit dem 07.03. Da hab ich mich verschrieben.
Das andere Urteil hatte sie, glaub ich, schon gefunden, ich weiß nicht genau. Danke dir trotzdem.
Viele Grüße!
Shelly
das gesuchte Urteil ist nicht vom 03.07. sondern vom
07.03.2005. Leider habe ich es nicht hier. Aber das Nds. FG
hat in dieser Hinsicht 2 Urteile erlassen. Das 2 Urteil
(31.03.2005 (3 K 849/04))sende ich dir per Mail sowie eine
Kurzinformation der OFD Münster zur Haltung der Verwaltung.
Viel Spaß
Gruß
Michael
Die Urteile sind schon bis Juni veröffentlicht, da müßte das vom März schon dabei sein.
Die Quelle war ein Brief des Finanzamt, genaueres weiß ich nicht, weil ich ja nur im Auftrag einer Kollegin im Netz suche.
Viele Grüße!
Shelly
Meist dauert es in dem Geschäftsgang der Gerichte einige Zeit,
bis eine anonymisierte Fassung des Urteils veröffentlicht
wird. Wenn dieses Urteil dennoch SEHR wichtig ist, kann man es
auch bei dem FG gegen eine Schutzgebühr abfordern. Die Preise
lagen üblicherweise zwischen € 0,50 und € 1,00 je Seite.
Ansonsten hilft nur: Warten.
Aus welcher Quelle stammt denn eigentlich der Hinweis des
Urteils? Vielleicht kann man ja auch dort noch nachhaken?
Die Urteile sind schon bis Juni veröffentlicht, da müßte das
vom März schon dabei sein.
In der Praxis sieht dies meist etwas andres aus. Es kann nämlich entweder intern beim FG oder durch äußere Umstände bei einzelnen Urteilen zu Verzögerungen der bei der Veröffentlichung kommen.
Aber da sich ja das FA auf dieses Urteil bezieht, muss es dieses ja auch vorliegen haben. Man könnte also dort hingehen und sich das Urteil zeigen lassen.