ich habe von einem Urteil gehört, bei dem eine Führungskraft verurteilt wurde, weil sie ihre Mitarbeiter regelmäßig mehr als 10 Stunden arbeiten ließ.
Leider finde ich dieses Urteil nicht im Netz. Und weiß auch langsam nicht mehr, wo ich noch suchen soll - kann mir jemand weiterhelfen?
Generell interssieren mich Urteile rund um Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitszeitgesetz.
Für Hinweise bin ich dankbar!
dazu bedarf es keines Urteils, die Höchst-Arbeitsgrenze von 10 Stunden täglich steht im Arbeitszeitgesetz (Paragraph 3). Paragraph 22 des Arbeitszeitgesetzes regelt, dass ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer über 10 Stunden täglich hinaus beschäftigt. Der Strafrahmen ist milde, die Geldbuße beträgt höchstens pro Fall 15.000 €.
Es gibt Gerichtsurteile, deren Aktenzeichen mir jetzt nicht vorliegen, welche die Arbeitgeber dazu verurteilen, die Arbeitszeit von Arbeitnehmern auch tatsächlich zu erfassen und zu kontrollieren.
dazu bedarf es keines Urteils, die Höchst-Arbeitsgrenze von 10
Stunden täglich steht im Arbeitszeitgesetz (Paragraph 3).
Paragraph 22 des Arbeitszeitgesetzes regelt, dass
ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer
über 10 Stunden täglich hinaus beschäftigt.
Hallo,
Vorsicht, nicht die zahlreichen Ausnahmen (§14 ArbZG § 18 - 21a ArbZG usw.) vergessen! Da wir nicht wissen, in welchem Bereich und in welcher Funktion der UP ist, kann man das so generell nicht sagen.
Hallo,
im Arbeitszeitgesetz ist alles geregelt. Einfach googlen! Um Vorlagen bzw. Urteile zu bekommen, würde ich bei den OLG schauen, z.B. Hamm.
Generell sind 8 Std. am Tag erlaubt, Überstunden dürfen und können verordnet werden, ABER diese müssen in einem gewissen Zeitraum ausgeglichen werden und die Überstunden dürfen nicht zur Gewohnheit werden.
im Arbeitszeitgesetz ist alles geregelt. Einfach googlen! Um
Vorlagen bzw. Urteile zu bekommen, würde ich bei den OLG
schauen, z.B. Hamm.
Ein OLG hat mit Arbeitsrecht nix am Hut. Dies ist Sache der Arbeitsgerichte und im Instanzenweg der LAGs (Landesarbeitsgerichte) und des BAG (Bundesarbeitsgericht).
Und dort, beim BAG als oberstem Gericht, würde ich zuerst mal suchen. http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
und 3. zu guter letzt noch ein Link zu Überstunden - das gesuchte Urteil habe ich leider auch nicht auffinden können.
Meines Erachtens ist so etwas auch so selten, da sich der Arbeitgeber meist herausreden bzw. beweisen kann, daß Überstunden aus betriebsbedingten Gründen notwendig waren und er diese dann einfach „ausbezahlt“ und schon ist er quasi aus dem Schneider. Sprich eine Verurteilung selbst gg. den Chef / Führungskraft kommt nicht zum Zuge. Lediglich die Stunden müssen ausbezahlt werden und somit ist der Fall dann erledigt und allen ist Genüge getan. http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/ueberstunden.html
So, ich hoffe ich konnte trotzdem Klarheit erbringen.