Die Überschriften sind zu kurz 
Suche das Urteil, in dem ein Gericht aussagte, dass ein Urlaub als bewilligt gilt, wenn der AN soundsoviel Wochen vorher seinen Antrag eingereicht hat und der Vorgesetzte nicht darüber entschieden hat.
Finds momentan nicht…
Danke vorab
R.
Vorsicht mit Urteilen
Hi!
So lange diese nämlich nicht vom BAG gesprochen werden, sind sie sehr variabel in den Begründungen…
Ich wusste bis eben nicht, dass es da eins gibt…
Dieses hier meinst Du nicht, oder?
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/urlaub/topnew…
Solltest Du ein anderes meinen (und kennen), bitte ich um Benachrichtigung!
LG
Guido
Hallo, nein…nicht dieses.
In dem Fall gings um jemanden der seinen Urlaub schon im Frühjahr beantragt hatte und die Entscheidung ist bis August noch nicht gefällt worden. Da ist er einfach gefahren…und hat recht bekommen.
Ich weiss…Arbeitsrecht ist Richterrecht, und es werden immer Einzelfälle entschieden.
Gruss
R.:
Hi!
So lange diese nämlich nicht vom BAG gesprochen werden, sind
sie sehr variabel in den Begründungen…
Ich wusste bis eben nicht, dass es da eins gibt…
Dieses hier meinst Du nicht, oder?
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/urlaub/topnew…
Solltest Du ein anderes meinen (und kennen), bitte ich um
Benachrichtigung!
LG
Guido
Hallo
In dem Fall gings um jemanden der seinen Urlaub schon im
Frühjahr beantragt hatte und die Entscheidung ist bis August
noch nicht gefällt worden. Da ist er einfach gefahren…und
hat recht bekommen.
Ich weiss…Arbeitsrecht ist Richterrecht, und es werden immer
Einzelfälle entschieden.
Das hat zwar nichts mit Deiner Fallschilderung zu tun, aber ich glaube, Du meinst das:
http://www.persforum.de/index.php?ppage=akt_news_url…
Arbeitsgerichtliche Urteile sollte man nicht zu hoch bewerten. Vor allem nicht aus Frankfurt…
Gruß,
LeoLo
wúnderbar…das wars…wie hast du das so schnell gefunden? ich hab mir einen abgegoogelt…metager hat auch nicht geholfen…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wúnderbar…das wars…wie hast du das so schnell gefunden?
Ich hab’s gekannt… inklusive AKZ 
Gruß,
LeoLo
GEMEINHEIT!
Hi!
Ich hab’s gekannt… inklusive AKZ 
Und ich habe mir mit
urteil bewilligung urlaub stillschweigen usw.
nen Wolf gegoogelt 
LG
Guido
Hallo
Und ich habe mir mit
urteil bewilligung urlaub stillschweigen usw.
nen Wolf gegoogelt 
LOL
Übrigens in dem Zusammenhang ein netter Artikel mit meinem geschätzten Herrn RA Felser:
http://www.wdr5.de/funkhauseuropa/rubriken/index.pht…
Man sollte sich an dem Monat zwar nicht festbeißen, aber…
Zu dem Urteil des ArbG Frankfurt sei noch gesagt, daß ich bis dato keinen Blick in den Volltext werfen konnte, denn den habe ich leider noch nicht. Da könnte dann noch so einiges stehen, was das Urteil entsprechend „facettenreicher“ wirken lassen wird.
Gruß,
LeoLo
Vorsicht mit Urteilen - sehr richtig.
So lange diese nämlich nicht vom BAG gesprochen werden, sind
sie sehr variabel in den Begründungen…
Ja, das sollte man undbedingt erwähnen. Dem Urteil vom Gericht A kann die Auffassung von Gericht B völlig entgegen stehen. Ja sogar innerhalb verschiedener Kammern innerhalb eines Gerichtes soll dies vorkommen.
Urteile ohne Grundsatzcharakter sind eine sehr schwache Argumentationshilfe, da es ansonsten alles Einzelfallentscheidungen sind.
Gruß Ivo
etwas off topic
Hi!
Vor allem finde ich dann unsere Medienberichterstattung immer so armseelig (egal, welche Zeitung!).
Da steht dann fett eine Überschrift:
Urlaub gilt als bewilligt, wenn er nicht abgelehnt wurde!
danach folgt dann das Urteil als Zweizeiler, dann das AZ und das Gericht…
Keine Einschränkungen, die irgendwo in der Begründung stehen oder sonst irgendwas, nein: PAUSCHAL IST DAS SO!
Bei der BILD kann ich es verstehen, aber sowohl die Rheinische Post als auch die WAZ/NRZ als größte Zeitungen hier in der Region handhaben das so.
Das verärgert mich jedes mal!
LG
Guido -> sorry wegen des off topic, aber das wollte ich los werden
ist schon korrekt.
Durch diverse Berichterstattungen entsteht oft ein Zerrbild, das dann z.B. hier im Forum nur mühsam wieder zurrecht gerückt werden muss.
Selbst wenn Grundsatzentscheide durch die Presse gehen, wir oft nur eine Seite der Medaille erzählt.Ich erinne da nur an Themen wie „Gebühr bei Rücklastschriften unzulässig“. Mich wundert es nicht, dass da immer wieder viele ein verduztes Gesicht machen wenn ihnen der Einziehende nach wie vor die Ihm in Rechnung gestellten Kosten geltend macht.
Hi,
nen Wolf gegoogelt 
immer diese Andeutungen.
tz tz tz
Schönen Gruß
Christian