Südsterntarif zur PH

Hallo zusammen,

im Südsterntarif zur PH heißt es:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung

a) von Garagen und Räumen bzw. einer Wohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus auch zu gewerblichen Zwecken.

b) von bis zu 3 Eigentumswohnungen. Wird diese Anzahl überschritten, entfaällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.

Ist nun die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung für ein Reihenhaus, in dem zwei Räume vermietet werden auch versichert und wenn ja, warum

Ist Fallschirmspringen auch in diesem Tarif versichert.

Ich danke schon einmal im voraus.

Hallo Alex,

im Südsterntarif zur PH heißt es:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung

a) von Garagen und Räumen bzw. einer Wohnung im selbst
bewohnten Einfamilienhaus auch zu gewerblichen Zwecken.

b) von bis zu 3 Eigentumswohnungen. Wird diese Anzahl
überschritten, entfaällt die Mitversicherung. Es gelten dann
die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.

Ist nun die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung für ein
Reihenhaus, in dem zwei Räume vermietet werden auch versichert
und wenn ja, warum

Gehen wir mal logisch ran: Zunächst klären wir: Wer ist der Besitzer des Reihenhauses? Wenn der Versicherungsnehmer der Besitzer ist, welcher Baustein würde dann gelten? Was besagt: gewerbliche Zwecke?
Haben wir Wohnungen oder Räume?
Und die Antwort folglich?

Ist Fallschirmspringen auch in diesem Tarif versichert.

Meines Wissens nach ist dafür ein Flugführerschein nötig und das ganze gilt dann als Luftsportgerät… daher entfällt hierbei für mein Dafürhalten der Schutz.

Gruß
Marco

Ist nun die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung für ein
Reihenhaus, in dem zwei Räume vermietet werden auch versichert
und wenn ja, warum

Nein, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die Risiken ist erforderlich!

Warum - sind Reihenhäuser Eigentumswohnungen?

Alternative: anschreiben und bestätigen lassen!

Ja, wenn Du meinst, dass in einem Reihenhaus zwei Räume untervermietet sind und der Eigentümer in dem Reihenhaus selbst wohnt!

Könntet Ihr bitte bei der Erstellung von Fragen etwas länger un deutlicher erläutern, wie der Fall gestrickt ist!?

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler