Suizid nach Kreditaufnahne

Wer haftet für einen Kredit wenn der Kreditnehmer Suizid begeht?
Springt die Kreditversicherung ein wie bei einem „normalen“ Ableben? Oder müssen die Hinterbliebenen ran?
Keine Sorge - wir sind nur eine kleine private Diskussionsrunde und haben grad das Thema Suizid auf´m Tisch. Und da tauchen auch solche Fragen auf.

Vielen Dank im Vorraus für Eure Antwort

Hallo

ein Kredit fliesst - wie jede andere Verbindlichkeit - als Gegenrechnung in die Erbmasse ein - wird also „abgezogen“ .

Wie sollte es anders sein?

Gruß

Hummel

ein Kredit fliesst - wie jede andere Verbindlichkeit - als
Gegenrechnung in die Erbmasse ein - wird also „abgezogen“ .

Sprich, die Erben haften.

ml.

Davon mal ab, jede halbwegs Kompetente Kreditgeber verlangt eine Sicherheit. Falls nicht gezahlt wird, wird die Sicherheit eingefordert.

Leute, Leute
Es wird doch ausdrücklich nach einer Versicherung gefragt…

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Annahme der Erbschaft
Hallo,

wenn die möglichen Erben wegen hoher Schulden die Erbschaft nicht annehmen, was dann?

Gruß
nicki

Moin,

Springt die Kreditversicherung ein wie bei einem „normalen“
Ableben?

vielleicht.
Was steht denn in den Versicherungsbedingungen?!

Gandalf

Danke erst mal für Eure Antworten.
Da es ein rein hypothetischer Fall ist weiß ich nicht was in den Kredit- bzw Versicherungsbestimmungen steht.
Deswegen frage ich ja hier.
Bei einem Kredit über sagen wir mal 20000.- Euro reichen die letzten 3 Lohnzettel als Sicherheit.
Kredit abgeschlossen mit Restschuld- und Todesfallversicherung - weiß nicht was es da alles gibt.
Dann bringt derjenige sich um. Geld ist weg, keine Erbmasse vorhanden…
Also nochmal meine Frage - wer haftet, wer muß zahlen?

Verzeiht mir wenn ich nerve :smile:

Dann bringt derjenige sich um. Geld ist weg, keine Erbmasse
vorhanden…
Also nochmal meine Frage - wer haftet, wer muß zahlen?

Die Restschuldversicherung springt bei Vorsatz innerhalb der ersten drei (es mag auch andere Fristen geben) Jahre nicht ein. Insofern wird die Verbindlichkeit - wie schon erwähnt - Teil der Erbmasse.

Hallo Hummel,

das war aber nicht die Frage,sondern ob die Kreditversicherung einspringt.

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Hallo donjuanito,

Da es ein rein hypothetischer Fall ist weiß ich nicht was in den Kredit- bzw Versicherungsbestimmungen steht

dann wird sich die Frage nicht annähernd realistisch beantworten lassen. Das ist ähnlich als würdest du fragen:

Ein Autofahrer wird mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt, mit welcher Strafe muss er rechnen. Da es ein rein hypothetischer Fall ist weiß ich nicht wie schnell er gefahren ist und wie schnell er hätte fahren dürfen

So eine Frage könntest du wahrscheinlich auch nicht beantworten.

Also nochmal meine Frage - wer haftet, wer muß zahlen?

Wie gesagt, lässt sich die Frage unter diesen Umständen nicht exakt beantworten. Ob eine Versicherung zahlt hängt von den genauen Bestimmungen der entsprechenden Versicherung ab, und kann auch davon abhängen wie lange diese Versicherung schon bestand bevor der Versicherungsnehmer Suizid begangen hat. Da hier beides nicht bekannt ist, kann man dazu auch nichts sagen.

Also ganz allgemein geantwortet:

1 Wenn die Bedingungen der Versicherung erfüllt sind, dann zahlt die Versicherung.

2 Wenn Hinterbliebene vorhanden sind und diese die Erbschaft nicht ausschlagen, dann müssen die Erben die restliche Kreditsumme zahlen.

3 Wenn der Kreditnehmer als einziger den Kreditvertrag unterschrieben hat, keine Sicherheit bei der Bank hinterlegt wurde, kein Bürge vorhanden ist, die möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen haben und die Versicherung den (unbekannten) Bedingungen nach nicht zahlen muss, dann hat die Bank Pech gehabt und bleibt auf den Restbetrag sitzen.

Gerade bei Punkt 3 kann man erkennen, was hier alles unbekannt ist und warum man die Frage unter diesen Umständen nicht beantworten kann.

Gruß
N.N