Hallo donjuanito,
Da es ein rein hypothetischer Fall ist weiß ich nicht was in den Kredit- bzw Versicherungsbestimmungen steht
dann wird sich die Frage nicht annähernd realistisch beantworten lassen. Das ist ähnlich als würdest du fragen:
„Ein Autofahrer wird mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt, mit welcher Strafe muss er rechnen. Da es ein rein hypothetischer Fall ist weiß ich nicht wie schnell er gefahren ist und wie schnell er hätte fahren dürfen“
So eine Frage könntest du wahrscheinlich auch nicht beantworten.
Also nochmal meine Frage - wer haftet, wer muß zahlen?
Wie gesagt, lässt sich die Frage unter diesen Umständen nicht exakt beantworten. Ob eine Versicherung zahlt hängt von den genauen Bestimmungen der entsprechenden Versicherung ab, und kann auch davon abhängen wie lange diese Versicherung schon bestand bevor der Versicherungsnehmer Suizid begangen hat. Da hier beides nicht bekannt ist, kann man dazu auch nichts sagen.
Also ganz allgemein geantwortet:
1 Wenn die Bedingungen der Versicherung erfüllt sind, dann zahlt die Versicherung.
2 Wenn Hinterbliebene vorhanden sind und diese die Erbschaft nicht ausschlagen, dann müssen die Erben die restliche Kreditsumme zahlen.
3 Wenn der Kreditnehmer als einziger den Kreditvertrag unterschrieben hat, keine Sicherheit bei der Bank hinterlegt wurde, kein Bürge vorhanden ist, die möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen haben und die Versicherung den (unbekannten) Bedingungen nach nicht zahlen muss, dann hat die Bank Pech gehabt und bleibt auf den Restbetrag sitzen.
Gerade bei Punkt 3 kann man erkennen, was hier alles unbekannt ist und warum man die Frage unter diesen Umständen nicht beantworten kann.
Gruß
N.N