Bitte seid so gut und helft mir mal auf die " Sprünge". Falls ich etwas nicht verstehe, schreibe ich meinen Kommentar in Klammern gleich dahinter, ok? Es geht um folgendes: Einkommensteuer, hier Summe der Einkünfte. So steht es im Heft geschrieben: Summe der Einkünfte. Die Summe der Einkünfte stellt die Aufrechnung der für einen Veranlagungszeitraum angefallenen Einkünfte der verschiedenen Einkunftsarten dar, die ein Steuerpflichtiger in diesem Zeitraum bezogen hat. Haben sich in einem Veranlagungszeitraum neben den positiven auch negative Einkünfte ergeben, so können diese negativen Einkünfte bis auf wenige Ausnahmen mit den positiven verrechnet werden. Das nennt man Verlustausgleich.
Beispiel:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + DM 26.000,-
Einkünfte aus Kapitalerträgen + DM 12.000,-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung DM -13.000,-
Summe der Einkünfte + DM 25.000,-.
(soweit klar und verständlich). An dieser Stelle ist es nach dem Steueränderungsgesetz zu einer wesentlichen Änderung gekommen. Nach Paragraph 2 (3) EStG bleibt die Möglichkeit des Verlustausgleichs innerhalb der jeweiligen Einkunftsart unbeschränkt erhalten. Zwischen den einzelnen Einkunftsarten wird der Verlustausgleich beschränkt auf insgesamt DM 100.000,- zuzüglich der Hälfte der verbleibenden positiven Einkünfte.
Beispiel:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -80.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 90.000,-
hier können die negativen Einkünfte von DM 80.000,- voll mit der positiven Summe von DM 90.000,- verrechnet werden, da der negative Betrag unter DM 100.000,-. (klar und verständlich, und nun kommt ein Beispiel aus dem Heft daß ich nicht verstehe, selbst nach zwei Tagen Überlegen).
Beispiel:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -280.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 190.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 190.000,-
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -190.000,-
höchstens DM -100.000,-
verbleibende positive Einkünfte DM 90.000,-
davon 50 Prozent DM 45.000,-. Restliche negative Einkünfte DM 180.000,-( wieso nur 180000 DM,bzw. wodurch? Also wenn ich nur (!) pro Minusbetrag 100000 DM "nehmen darf, wie oben beschrieben,dann stimmt doch das ganze Ergebnis nicht *g*,oder?), davon höchstens DM 45.000,- verrechenbar, verbleibende negative Einkünfte DM 135.000,-. Diese verbleibenden negativen Einkünfte können nach den Regeln des Paragraph 10 D EStG behandelt werden. Zu versteuern ,Gesamtbetrag der Einkünfte, sind in diesem Fall DM 45.000,-. (habe ich einen Black out? Irgendwie komme ich bei dieser Rechnung nicht mit. Frage: Wer kann mir das erklären? Wie kommt der Lehrer bei diesem Beispiel auf dieses Ergebnis?)
Wie immer heißen Dank.
Andreas