Summe der Einkünfte

Bitte seid so gut und helft mir mal auf die " Sprünge". Falls ich etwas nicht verstehe, schreibe ich meinen Kommentar in Klammern gleich dahinter, ok? Es geht um folgendes: Einkommensteuer, hier Summe der Einkünfte. So steht es im Heft geschrieben: Summe der Einkünfte. Die Summe der Einkünfte stellt die Aufrechnung der für einen Veranlagungszeitraum angefallenen Einkünfte der verschiedenen Einkunftsarten dar, die ein Steuerpflichtiger in diesem Zeitraum bezogen hat. Haben sich in einem Veranlagungszeitraum neben den positiven auch negative Einkünfte ergeben, so können diese negativen Einkünfte bis auf wenige Ausnahmen mit den positiven verrechnet werden. Das nennt man Verlustausgleich.

Beispiel:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + DM 26.000,-
Einkünfte aus Kapitalerträgen + DM 12.000,-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung DM -13.000,-
Summe der Einkünfte + DM 25.000,-.

(soweit klar und verständlich). An dieser Stelle ist es nach dem Steueränderungsgesetz zu einer wesentlichen Änderung gekommen. Nach Paragraph 2 (3) EStG bleibt die Möglichkeit des Verlustausgleichs innerhalb der jeweiligen Einkunftsart unbeschränkt erhalten. Zwischen den einzelnen Einkunftsarten wird der Verlustausgleich beschränkt auf insgesamt DM 100.000,- zuzüglich der Hälfte der verbleibenden positiven Einkünfte.

Beispiel:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -80.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 90.000,-
hier können die negativen Einkünfte von DM 80.000,- voll mit der positiven Summe von DM 90.000,- verrechnet werden, da der negative Betrag unter DM 100.000,-. (klar und verständlich, und nun kommt ein Beispiel aus dem Heft daß ich nicht verstehe, selbst nach zwei Tagen Überlegen).

Beispiel:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -280.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 190.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 190.000,-
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -190.000,-
höchstens DM -100.000,-
verbleibende positive Einkünfte DM 90.000,-
davon 50 Prozent DM 45.000,-. Restliche negative Einkünfte DM 180.000,-( wieso nur 180000 DM,bzw. wodurch? Also wenn ich nur (!) pro Minusbetrag 100000 DM "nehmen darf, wie oben beschrieben,dann stimmt doch das ganze Ergebnis nicht *g*,oder?), davon höchstens DM 45.000,- verrechenbar, verbleibende negative Einkünfte DM 135.000,-. Diese verbleibenden negativen Einkünfte können nach den Regeln des Paragraph 10 D EStG behandelt werden. Zu versteuern ,Gesamtbetrag der Einkünfte, sind in diesem Fall DM 45.000,-. (habe ich einen Black out? Irgendwie komme ich bei dieser Rechnung nicht mit. Frage: Wer kann mir das erklären? Wie kommt der Lehrer bei diesem Beispiel auf dieses Ergebnis?)

Wie immer heißen Dank.

Andreas

Hi,
ich wills mal veruchen, aber das ist ne laienrechnung:

Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -280.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 190.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 190.000,-
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -190.000,-
höchstens DM -100.000,-

jetzt kommt schon der weitere Text der Aufgabe:

Restliche negative Einkünfte DM
180.000,-( wieso nur 180000 DM,bzw. wodurch? Also wenn ich nur
(!) pro Minusbetrag 100000 DM "nehmen darf, wie oben
beschrieben,dann stimmt doch das ganze Ergebnis nicht
*g*,oder?),
verbleibenden negativen Einkünfte können nach den Regeln des
Paragraph 10 D EStG behandelt werden.

ist das vielleicht dann der?:

davon höchstens DM 45.000,- verrechenbar,
verbleibende negative Einkünfte DM 135.000,-.
Zu versteuern
,Gesamtbetrag der Einkünfte, sind in diesem Fall DM 45.000,-.
(habe ich einen Black out?

Einkünfte (positiv): 190.000

  • abziehbar 145.000 (100000DM + 90000/2 DM)
    =45000 zu versteuern, die verbleibenden negativen kannst Du ja nicht abziehen…

Gruß,
Micha

Hi Micha,

ich glaube du hast es gut gemeint.Aber aus deiner Antwort werde ich erst recht nicht schlau draus:frowning:

MfG Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Beispiel:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -280.000,-
Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 190.000,-

Das sind die Einkünfte, die wir haben. Wir können ja aus jeder Einkunftsart nur jeweils einmal Einkünfte haben. (Von Ehegatten steht nichts im Sachverhalt, oder?)

Einkünfte aus Kapitalvermögen DM 190.000,-
Einkünfte aus Gewerbebetrieb DM -190.000,-
höchstens DM -100.000,-
verbleibende positive Einkünfte DM 90.000,-

Das ist die Rechnung, wie sie denn im Bescheid stehen wird.
Positive Einkünfte minus negative Einkünfte (maximal bis Höhe der positiven Einkünfte), aber max. bis DM 100.000.
Es heißt im Gesetz nicht, daß „negative Einkünfte bis zur Höhe von DM 100.000 mit positiven Einkünften verrechnet werden dürfen“, sondern es heißt „Die Summe der positiven Einkünfte ist, soweit sie den Betrag von 100.000 Deutsche Mark übersteigt, durch negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten nur bis zur Hälfte zu mindern.“

davon 50 Prozent DM 45.000,-. Restliche negative Einkünfte DM
180.000,-( wieso nur 180000 DM,bzw. wodurch?

DM 280.000 neg. Einkünfte wurden mit DM 100.000 positiven Einkünften verrechnet. Bleiben also DM 180.000 negative Einkünfte für den 2. Rechenschritt.

Also wenn ich nur
(!) pro Minusbetrag 100000 DM "nehmen darf, wie oben
beschrieben,dann stimmt doch das ganze Ergebnis nicht
*g*,oder?),

Nich DM 100.000 pro „Minusbetrag“, sondern max. DM 100.000 pro VZ.

davon höchstens DM 45.000,- verrechenbar,

Also 50% der verbliebenen positiven Einkünfte.
(pos. EK waren 190 TDM; dav. max. 100TDM im ersten Schritt ausgleichbar; blieben 90TDM; dav. 50% im 2. Schritt ausgleichbar; bleiben 50% der pos. EK)

verbleibende negative Einkünfte DM 135.000,-.

Ergibt sich aus DM 180.000 restl. neg. EK minus DM 45.000.

,Gesamtbetrag der Einkünfte, sind in diesem Fall DM 45.000,-.

Wir hatten 190 TDM pos. Einkünfte.
Davon dürfen max. 100 TDM mit neg. EK verrechnet werden.
Blieben 90 TDM pos. EK,
von denen max. 50% mit neg. EK verrechnet werden dürfen.
Bleiben also 50% als GdE übrig.

Verrechnet haben wir einmal 100 TDM und einmal 45 TDM der neg. EK, also 145 TDM. Diese ziehen wir von den 280 TDM neg. EK ab und es verbleiben 135 TDM.

Mfg
Undine

Mensch Undine,

Danke schön für die Hilfe.Du hast ja so Recht. Hier handelt es sich ja um zwei „Ausgleichsjahre“.Genannt als "Vortrag/Rücktrag.Stimmt.Denk ich mir jedenfalls so. Was aber in späteren Heften erst „ran kommt“.Man kann ja nicht in einem Jahr positive und negative Einkünfte in einer Art haben…Und von Eheleuten wird auch nichtgesprochen…Oh man stimmt…Sch… hätte ich merken können…

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Du mußt folgendermaßen vorgehen:

Du darfst von den negativen Einkünften DM 100.000 mit den positiven Einkünften verrechnen.

Von den restlichen positiven Einkünften darfst Du noch höchstens 50 % mit den negativen verrechnen.

Was dann von den negativen Einkünften übrigbleibt, darfst Du ins Vorjahr rücktragen lassen. Wenn Du das nicht willst, wird es in die Folgejahr vorgetragen und dort mit positiven Einkünften verrechnet (§ 10 d EStG)

positive Einkünfte negative Einkünfte
Kapitalvermögen Gewerbebetrieb

190.000 -280.000
-100.000

Mist, jetzt hat das Programm mein ganzes, kunstvoll erstelltes Schaubild ruiniert.
Wenn Du willst, sende ich es Dir mal per E-Mail.

Mist, jetzt hat das Programm mein ganzes, kunstvoll erstelltes
Schaubild ruiniert.
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Hallo Mimmi,

Danke für deine Mühe.Ich weiß ja nicht, was noch kommen sollte,aber du kannst es mir gerne mailen…

MfG Andreas

Konnte ich Dir helfen, war es verständlich? Falls ja, ist die E-Mail nicht notwendig.
Gruß M.

Konnte ich Dir helfen, war es verständlich? Falls ja, ist die
E-Mail nicht notwendig.
Gruß M.

Hi Mimmi,

Du konntest mir helfen.Danke.

MfG Andreas