Summe der erteilten Freistellungsaufträge zu hoch

Hallo,

angenommen, man übersieht, dass die Summe der erteilten Freistellungsaufträge an mehrere Institute den für einen geltenden Sparerfreibetrag überschreiten. Die tatsächlichen Zinseinnahmen überschreiten aber diesen Freibetrag nicht. Wie reagiert das Finzamt darauf? Wie wird das FA reagieren, wenn unvorhergesehen die Zinseinnahmen den Freibetrag aber doch überschreiten?

Gruß
Otto

Nabend,

seit Anfang 2011 verlangen die Banken bei sämtlichen Handlungen zum Freistellungsauftrag die persönliche Ident-Nummer d.h. im Bundeszentralamt für Steuern überwacht man, wie hoch die einzelnen Freistellungsaufträge der einzelnen Bundesschäfchen sind…

Ich weiß dass bis vor 2 Jahren nur die Freistellungsaufträge, nicht aber die tatsächlichen Zinsen dem BZSt gemeldet waren d.h. wenn man zu hohe Freistellungsaufträge verteilt hat wird eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt rausgehen damit der Bürger kontrolliert wird.

Wie es aktuell ist weiß ich leider nicht.

Das Problem ist dass man selber meist, wenn man einige Banken hat, kaum noch den Überblick über die Freistellungsaufträge hat und somit schnell mal über die 801/1602 € geraten kann.