Guten Tag,
wenn man weniger als 801 Euro im Jahr durch Kapitalerträge (Zinsen) verdient, muss man keine Steuern darauf zahlen. Normalerweise werden die Steuern einfach an den Staat abgeführt und man muss sie nachträglich durch eine Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Damit das nicht passiert, gibt es ja die Freistellungsaufträge, mit denen man sein Kreditinstitut beauftragen kann.
Ist es erlaubt, Freistellungsaufträge von insgesamt mehr als 801 Euro an verschiedene Banken zu verteilen (natürlich ist jeder einzelne Freistellungsauftrag weniger als 801 Euro), falls man dann wirklich nicht mehr als 801 Euro Zinsen insgesamt bekommt?
Beispiel:
Bank A Freistellungsauftrag 500 Euro
Bank B Freistellungsauftrag 500 Euro
Zinsen, die man von Bank A bekommt: 350 Euro
Zinsen, die man von Bank B bekommt: 448 Euro
Das könnte praktisch sein, wenn man nur knapp unter 801 Euro zusammenbekommt und nicht genau einschätzen kann, von welcher Bank man wie viel Zinsen kriegt, z.B. weil der Zinssatz übers Jahr hinweg variabel war und man viel überwiesen, abgehoben und eingezahlt hat.
MfG
pipipopo