Jenes Argument ;o)
Moin Raupe :o)
Genauso kannst Du nicht mit dem Totschlagargument kommen, die
Anrufer würden schließlich freiwillig teilnehmen. Du würdest
einen per Katalog bestellten Taschenrechner auch
zurückschicken, wenn er nicht rechnen sondern nur wie in der
Katalogabbildung eine einzige Zahl anzeigen würde. Was
würdest Du dann sagen, wenn es hieße „Sie hätten den
Taschenrechner ja nicht kaufen müssen! Im Katalog stand nichts
davon, daß er rechnen kann!“
Sorry, aber so ein Mumpitz, wenn das Ding als Taschenrechner
bezeichnet wird, dann muss er auch rechnen können. Alles
andere wäre Betrug!
Ich weiß, daß es Betrug wäre, aber das war hier nicht Gegenstand des Vergleichs. Es geht hier um die Argumentation! Du kannst nicht in Bausch & Bogen die zuvor angebrachten Zweifel an der Redlichkeit des sat.1-Gewinnspiels mit dem schlichten Hinweis auf die Freiwilligkeit der Teilnahme abtun. Genausowenig geht das im Falle des Taschenrechnerkaufs. Daß es in letzterem noch das Kriterium des Betrugs zu untersuchen gibt war unbestritten. Bisher entbehrt Deinen Ausführungen also immer noch der Beleg, weshalb meine Darstellung „Mumpitz“ sei.
Du kannst also nicht einfach mit Hinweis auf die
Freiwilligkeit der Anrufer die Überlegungen der
Zeitverzögerungsproblematik abbürsten. Zwar sehe auch ich hier
keinen Betrugsversuch, aber Dein Argument ist
hanebüchen!
Dein Argument sehe ich gar nicht. Es ist also kein
Betrugsversuch, aber es ist ein angeblicher Taschenrechner aus
dem Katalog?
Oder habe ich irgendeine Argumentation
Deinerseits verpasst? Sehr hanebüchen!
Du siehst mein Argument nicht? Prima, ich habe nämlich im Taschenrechnerfall keines gebracht :o) Ich habe lediglich Deines exemplarisch angewandt. Mein Argument gegen das Deine allerdings ist…
Satz 1:
Nicht jedes noch so fragwürdig geartete Angebot ist schon allein deshalb redlich, weil niemand gezwungen wird, es anzunehmen.
Nochmals: es ist ein freiwilliges Gewinnspiel, das Gebühren
kostet, die angezeigt werden. Und für die Verzögerung kann SAT
1 nichts. Außerdem ist der Superball ein Gewinnspiel, das
schon seit Jahren erfolgreich nicht nur im deutschen Fernsehen
läuft. Und wenn SAT 1 für die Zeitverzögerung bei der
Minderheit der Zuschauer verantwortlich wäre oder sonst
irgendein Betrug im Spiel wäre, würde es mit Sicherheit nicht
so lange und so erfolgreich laufen.
Also nochmal:
Du kannst nicht grundsätzlich alles, was einem Gewinnspielteilnehmer widerfährt einfach geschehen lassen, nur weil dieser sich freiwillig einer Dir bekannten Benachteiligung aussetzt. Im sat.1-Fall wird man wohl deshalb darauf verzichten auf die Verzögerung hinzuweisen, weil man die Einfachheit des Spiels und das technische Verständnis der meisten Zuschauer nicht überstrapazieren will und/oder weil man voraussetzt, daß Zuschauer mit technischen Verständnis von der Verzögerung wissen. Wären diese Überlegungen Grundlage für sat.1s Entscheidung, auf die Verzögerung nicht hinzuweisen, so wäre dies eine Abwägung, die man teilen kann oder nicht. Würde sat.1 aber seinen Verzicht auf den Verzögerungshinweis mit der Freiwilligkeit der Teilnahme begründen, so müßte dies auch auf den Taschenrechnerfall übertragen werden können.
Noch schlimmer ist Dein Verweis darauf, daß sat.1 für die Verzögerung nichts könne; damit legst Du in gleichem Sinne noch eins drauf.
Hierzu ein weiteres Beispiel:
Stell Dir vor, Du wärst bei einer Wüstenexpedition für die (Notfall-)Kommunikation zuständig und würdest hierzu einfach zwanzig Handies einpacken. Irgendwann stellt Ihr dann fest, hoppla, die Dinger tun hier nicht - die übrigen Teammitglieder würden den notwendigen Abbruch der Expedition Dir anlasten und sich totlachen, wolltest Du Dich retten mit der Feststellung, daß Du ja nichts dafür kannst, daß es in Wüstengebieten kein Handy-Netz gibt. Fazit: Natürlich kannst Du nix für das fehlende Netz, aber wenn Dich das entschuldigen würde, dann würde es das sogar auch dann, wenn Du vorher schon wußtest, daß es in der Wüste kein Netz gibt und Du trotzdem keine andere Kommunikationseinrichtung mitgenommen hättest.
Angewandt auf den Taschenrechnerfall würde dies bedeuten, daß der Versand eine Geldrückgabe ablehnen könne mit der Erklärung, er könne nichts für das defekte Gerät, es wäre so vom Hersteller gekommen.
Wegen dieser, noch vor der eigentlichen Kausalkette liegenden Omnipotenz solcher „Argumente“ nennt man sie Totschlagargumente, weil sie eine weitere Untersuchung nicht beeinflussen oder in eine Richtung führen sondern gleich ganz unmöglich machen.
Satz 2:
Wer für den Nachteil/Mangel eines Angebots nicht ursächlich verantwortlich ist, darf nicht allein deshalb diesen Nachteil/Mangel unerwähnt lassen resp. verschweigen.
Dieser Satz impliziert allerdings nicht, daß es keine anderen Gründe geben kann, weshalb auf bestimmte Nachteile/Mängel hinzuweisen unnötig ist (z. B. Nachteile/Mängel, die allgemein bekannt sind).
Verstehst Du jetzt, was ich meine? Ich beharre nicht auf dem Standpunkt, sat.1 handele betrügerisch oder fahrlässig betrügerisch; vielmehr gehe ich auf diese Kontroverse überhaupt nicht weiter ein außer daß ich mich mit Deinem Standpunkt kritisch auseinandersetze.
Grüßlein
-R o b.