Superdringend !

Moin Gemeinde

Ich habe ein Problem und bräuchte dringenst eine Auskunft, da ich
im Einsatz bin.

Folgende Situation:
Es geht um Sachbeschädigung und wir haben den Täter schon
beobachtet und wissen alles über ihn.

Jetzt hätte ich von Euch gerne gewußt, ob es rein rechtlich betrachtet etwas bringt, diesen Täter erneut bei einer Sach-
beschädigung zu beobachten.
Will sagen - bringt es etwas, ihm eine gewisse Regelmäßigkeit
der Tat nachzuweisen.
Oder ist das irrelevant?

Für eine ganz schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Davon hängt es nämlich ab, ob der Einsatz weiterläuft oder
beendet wird.

Viele Grüße und ein dickes Danke im voraus,
masc

Was soll weiteres Observieren bringen, wenn es bereits genügend Beweise gegen den Täter gibt? Der Beobachter handelt sich allenfalls den Vorwurf ein, untätig geblieben zu sein und weiteren Straftaten so Vorschub geleistet zu haben.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

die Kripo ist schon länger informiert und steht auch im Kontakt zur Einsatzleitung der Detektei. Sie wird demzufolge das Notwendige hinsichtlich Strafrecht tun.

Jetzt geht es allein um den zivilrechtl. Schadensersatz!

Die betreffende Sache wurde mehrfach über einen größeren Zeitraum immer wieder beschädigt.
Durch die Obs kann die Tat nun einmal eindeutig einem Täter zugeordnet werden.
Die Frage ist aber:
Inwieweit kann man diesen Täter für die Schäden insgesamt verantwortlich machen?
Muß Wiederholung nachgewiesen werden?

(Beschädigung erfolgte immer auf die gleiche Weise, mit den gleichen Mittel - es ist kein Kfz)

i.A. von masc

MfG
Inko

Hi,
ich halte es für sehr bedenklich, einen bereits überführten Täter weiter zu observieren. Woilfgang Dreyer vertritt die gleiche Meinung.
Es könnte eventuell auch eine streafrechtliche Relevanz bei Deiner Handlung oder Nicht-Handlung geprüft werden.
Im übrigen ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Täter fortgesetztes Handeln nachzuweisen. Wenn er mehrere Sachbeschädigungen der gleichen Art begangen haben könnte, läßt sich durch kriminalistische Gutachten und Spurenuntersuchungen eventuell nachweisen, dass er in den anderen Fällen auch der Täter gewesen ist. Auch ein vergleichendes Gutachten ist denkbar und durchaus als Indiz zu werten.
Ich empfehle die Sache abzubrechen, um Dich nicht selbst strafbar zu machen und den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu übergeben und dem Staatsanwalt die Entscheidung zu überlassen.
Gruß,
Francesco

Hi Inko,
aus reiner Logik würde ich sagen, Du kannst immer nur für das belangt werden, was man Dir beweisen kann oder was Du zugibst.
Wenn ich zweimal beim Schaufenstereinwerfen erwischt werde, beweist das nicht das ich seit Jahren alle Schaufenster der Stadt einwerfe.
Das meintest Du doch?

Was mich aber interessiert: wenn Du jemanden bei einer Straftat beobachtest, ohne einzuschreiten, machst Du Dich nicht selber strafbar?

Tschüss
Merit

Würde zur Polizei gehen
Ich würde auch sagen, dass du sofort zur Polizei gehen solltest, da ich es für möglich halte, dass du dich sonst ebenfalls strafbar machst (kenne die Rechtslage in D nicht, aber in Österreich gibt es einen solchen Paragraphen: „Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ heißt das Delikt)

Die Kripo ist informiert, die Kripo war vor Ort, die Kripo hält Kontakt, die Kripo billigt die weitere Obs und das „Nichteinschreiten“, Kripo wird sofort wieder gerufen.

Der Eigentümer der Sache ist mit dem „Nichteinschreiten“, sondern nur beobachten einverstanden.

Die Staatsanwaltschaft kümmert sich um den strafrechtlichen Teil, sofern hier überhaupt ein öffentliches Interesse besteht.

Was den Auftraggeber (Eigentümer der Sache) nun interessiert ist, ob es unbedingt einen Wiederholungsfall geben muß, um dem Täter für alle Beschädigungen der Sache, die nachweislich mit einem gleichartigen (in Größe, Beschaffenheit und Material) Gegenstand vorgenommen wurden.

Es geht rein zivilrechtlich, um den Schadensersatz den der Eigentümer vom Täter verlangen kann.

Alles andere ist Sache der Staatsanwaltschaft.

Grüße von masc :smile:)

Inko

Hi Merrit,

aus reiner Logik würde ich sagen, Du kannst immer nur für das
belangt werden, was man Dir beweisen kann oder was Du zugibst.

Richtig! Also geht es hier darum, ob der „Anscheinsbeweis“ ausreicht.

Wenn ich zweimal beim Schaufenstereinwerfen erwischt werde,
beweist das nicht das ich seit Jahren alle Schaufenster der
Stadt einwerfe.
Das meintest Du doch?

So in etwa, nur reden wir hier von immer wieder demselben „Schaufenster“, welches immerwieder mit einem gleichartigen Gegenstand, der auf eine ganz bestimmte Art und weise bearbeitet wurde (also nix Stein oder handelsübliches) eingeworfen wird.

Das Idealste wäre ne Hausdurchsuchung bei der die Polizei derartige Gegenstände findet, aber die Kripo mißt der Sache keine große Bedeutung zu, so daß das ausfällt.

Was mich aber interessiert: wenn Du jemanden bei einer
Straftat beobachtest, ohne einzuschreiten, machst Du Dich
nicht selber strafbar?

U.U. sicherlich. Kommt darauf an, ob Du dich bei Einschreiten selbst gefährdest ( Bsp: 5 Bewaffnete gegen Oma - Du unbewaffnet), aber das ist hier nicht das Thema. Ich hatte doch geschrieben, daß die Kripo informiert ist und über jeden Schritt der Detektive Bescheid weiß.

MfG
Inko

Jetzt geht es allein um den zivilrechtl. Schadensersatz!

Ganz gleich, wie oft der bekannte Täter jetzt noch den gleichen Gegenstand zerstört, bleibt die Unsicherheit, ob ein Gericht diesem Täter alle Taten zuordnet oder eben nur die Taten, die nachgewiesen werden können. Käme der Vandale z. B. auf die Idee, sich als Nachahmungstäter darzustellen, gibt’s Beweisnot.

Für recht unwahrscheinlich halte ich aber, daß ein Gericht dem Geschädigten Schadenersatz für den nächsten vom gleichen Täter sozusagen unter Aufsicht zerdepperten Gegenstand zuspricht.

Und selbst, wenn alle Schadenersatzansprüche wunschgemäß durchsetztbar sein sollten, bleibt die Frage, ob der Täter überhaupt in der Lage sein wird, alle Schäden zu bezahlen.

Bei Würdigung dieser Umstände würde ich nicht mehr zuwarten.

Gruß
Wolfgang

Was den Auftraggeber (Eigentümer der Sache) nun interessiert
ist, ob es unbedingt einen Wiederholungsfall geben muß, um dem
Täter für alle Beschädigungen der Sache, die nachweislich mit
einem gleichartigen (in Größe, Beschaffenheit und Material)
Gegenstand vorgenommen wurden.

also auch nochmal…wenn Du ihn in einem Wiederholungsfall beobachtest, ist er doch SICHER nur für zwei Vorfälle zu belangen, für die vorangeganenen wahrscheinlich, aber nicht bewiesen.
Tschüss
Merit

Nur um es 'mal ganz klarzustellen: Es ist in keinster Weise bedenklich, den Täter einer Sachbeschädigung dabei zu beobachten und nichts zu tun. Das beseitigt weder die Strafbarkeit, da Heimlichkeit keine Tatbestandsvoraussetzung ist, noch macht man sich dabei selbst strafbar. Eine Strafbarkeit wegen des Nichtanzeigens geplanter Straftaten kennt das deutsche Strafrecht nur in den Fällen ganz besonders schwerer Straftaten, wie etwa bei Tötungsdelikten, Raub oder Brandstiftungsdelikten (§ 138 StGB).
Eine andere Frage ist es natürlich, wie sinnvoll so etwas ist. Zwar mag die Beobachtung zur Beweisführung im Strafverfahren auch relevant sein für in der Vergangenheit liegende Fälle, doch dürfte das bei der Strafzumessung, falls es, vorbehaltlich der Bejahung des öffentlichen Intereses an der Strafverfolgung überhaupt zu einer Anklage kommt, nicht erheblich ins Gewicht fallen. Zivilrechtlich, bleibt man ohnehin beweisbelastet für jede einzelne Beschädigung wegen der man Schadensersatzanspürche geltend macht. Und ob es so sinnvoll ist, erst einmal weitere Schäden abzuwarten, derentwegen man später möglicherweise zwar einen Titel bekommt, der evtl. aber wegen Mittellosigkeit des Beklagten nicht zu vollstrecken ist…sollte man sich überlegen…

Moin Wolfgang

Zuerst mal danke für Deine prompte Antwort.
Einsatz beendet - Täter erneut beobachtet.

Was soll weiteres Observieren bringen, wenn es bereits
genügend Beweise gegen den Täter gibt?

Ich sagte doch, es geht darum, dem Täter eine Regelmäßigkeit
nachzuweisen.

Ich hatte allerdings in der Hektik vergessen zu erwähnen, daß die
Polizei eingeschaltet ist und über unsere Schritte informiert
war.
Die Polizei hat auch gestern - in Absprache mit mir - für einige
Zeit helfend in die Observation eingegriffen.
Leider hatte der Täter sich gestern morgen nicht blicken lassen.
Hat wahrscheinlich noch in den Federn gelegen. :smile:
Außerdem war der Auftraggeber (AG) mit der Fortsetzung des
Einsatzes einverstanden.

Der Beobachter handelt sich allenfalls den Vorwurf ein, untätig
geblieben zu sein und weiteren Straftaten so Vorschub geleistet
zu haben.

Nein - tut er nicht.
Mittlerweile weiß ich, daß Sachbeschädigung keine der Straftaten
ist, bei denen man sich durch Nichtanzeige selber strafbar macht.

Trotzdem danke.

Gruß, masc

nochmal moin

Jetzt geht es allein um den zivilrechtl. Schadensersatz!

Ganz gleich, wie oft der bekannte Täter jetzt noch den
gleichen Gegenstand zerstört, bleibt die Unsicherheit, ob ein
Gericht diesem Täter alle Taten zuordnet oder eben nur die
Taten, die nachgewiesen werden können.

Der modus operandi war immer gleich.
Solche Taten kommen tagtäglich immer wieder vor - aber bei diesen
Taten war für uns (AG & Detektei) von vornherein klar, daß es
sich immer um denselben Täter handeln mußte.

Sicherlich kann der Täter nur für etwas belangt werden, was man
ihm nachgewiesen hat.
Dies ist durch unseren Einsatz an diesem WE 2x geschehen.
Beide male wurde er von Detektiven beobachtet.

Und genau das ist der Knackpunkt.
Wir haben ihn innerhalb von 48 Stunden 2x bei der Tat beobachtet.
Beide male wurde das gleiche Tatmittel benutzt wie in den Jahren
vorher.
Das Tatmittel wurde auf dieselbe Art und Weise vorbehandelt
wie die Tatmittel in den Jahren zuvor.

Käme der Vandale z. B. auf die Idee, sich als Nachahmungstäter
darzustellen, gibt’s Beweisnot.

Nein - es mußte sich aufgrund der Tatmittel immer um den gleichen
Täter handeln.

Für recht unwahrscheinlich halte ich aber, daß ein Gericht dem
Geschädigten Schadenersatz für den nächsten vom gleichen Täter
sozusagen unter Aufsicht zerdepperten Gegenstand zuspricht.

Nein - das halte ich überhaupt nicht für unwahrscheinlich.

Und selbst, wenn alle Schadenersatzansprüche wunschgemäß
durchsetztbar sein sollten, bleibt die Frage, ob der Täter
überhaupt in der Lage sein wird, alle Schäden zu bezahlen.

Das ist 1) nicht mein Bier und war 2) auch nicht die Frage.
Aber meiner Meinung nach wird es da keine Probleme geben, da der
Täter in gehobener Stellung tätig ist und dementsprechend
verdienen wird.

Gruß, masc

Hi Merit

aus reiner Logik würde ich sagen, Du kannst immer nur für das
belangt werden, was man Dir beweisen kann oder was Du zugibst.

Dem schließe ich mich teilweise an. :smile:

Wenn ich zweimal beim Schaufenstereinwerfen erwischt werde,
beweist das nicht das ich seit Jahren alle Schaufenster der
Stadt einwerfe.

Eigentlich richtig.
Es sei denn - daß in den letzten Jahren immer wieder Fenster
mit genau demselben Tatmittel eingeworfen werden und das
Tatmittel immer auf dieselbe Art und Weise bearbeitet wurde.

Um so etwas zu tun bedarf es schon einer gehörigen Portion
krimineller Energie.
Und diese wollten wir u.a. durch die Regelmäßigkeit nachweisen.

Was mich aber interessiert: wenn Du jemanden bei einer
Straftat beobachtest, ohne einzuschreiten, machst Du Dich
nicht selber strafbar?

Nein.
Mittlerweile weiß ich, daß Sachbeschädigung nicht zu den Straf-
taten gehört, bei denen man sich durch Nichteinschreiten selbst
strafbar macht.

Gruß, masc

Moin moin

also auch nochmal…wenn Du ihn in einem Wiederholungsfall
beobachtest, ist er doch SICHER nur für zwei Vorfälle zu
belangen, für die vorangeganenen wahrscheinlich, aber nicht
bewiesen.

Und genau das war ja meine Eingangsfrage.

Der Auftraggeber (AG) wäre ja schon zufrieden, wenn der Richter
in einer Zivilklage aufgrund der nachgewiesenen Regelmäßigkeit
der Zielperson (ZP) einen Teil der durch die vorangegangenen
Taten entstandenen Kosten „aufbrummen“ würde.

Jetzt bin ich zwar, was die Regelmäßigkeit angeht, immer noch nicht schlauer - aber heute kann der AG mit seinem RA
telefonieren.

Gruß, masc

Moin Francesco

ich halte es für sehr bedenklich, einen bereits überführten
Täter weiter zu observieren. Woilfgang Dreyer vertritt die
gleiche Meinung.
Es könnte eventuell auch eine streafrechtliche Relevanz bei
Deiner Handlung oder Nicht-Handlung geprüft werden.

Mittlerweile weiß ich, daß Sachbeschädigung nicht zu den Straf-
taten gehört, bei denen man für Nichtanzeige belangt werden kann.

Ich empfehle die Sache abzubrechen, um Dich nicht selbst
strafbar zu machen und den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu
übergeben und dem Staatsanwalt die Entscheidung zu überlassen.

Polizei und Staatsanwaltschaft waren seit Samstag Mittag
informiert.
Die Polizei war am Sonntag am frühen Morgen mit 2 Beamten in
einem Zivilfahrzeug ebenfalls vorort und unterstützend in unsere
Observation einzugreifen.
Leider hat der Täter sich nicht blicken lassen.
Hat wohl noch im Bett gelegen. :smile:

Egal - die Sache lief weiter und wurde heute Morgen mit einem
weiteren Observationserfolg vorläufig abgeschlossen.

Gruß, masc

Hallo Unbekannter,

Tatsache ist doch wohl, das einer über eine lange Zeit ANGEBLICH eine Sachbeschädigung gemacht haben soll.
Ihr habt den vielleicht ein oder zweimal gesehen, aber die früheren Fälle könnt ihr damit nicht beweisen.
Und vor allem, wie definiert Ihr denn einen „Beweis“?
Habt Ihr Fotos wo er EINDEUTIG bei der Tat zu identifizieren ist?
Habt Ihr Augenzeugen? Verläßlich UND Unparteiisch?
Auf gut deutsch : Habt Ihr die Person mit „der Hand in der Kasse“ erwischt?
Und wenn Ihr so einen Beweis habt könnte euch ein guter Anwalt noch einen Strick daraus drehen, das Ihr weitere Sachbeschädigungen nicht verhindert habt.
Inwiefern hat die betroffenen Person die Sachbeschädigungen verhindert?
Hat er Vorsichtsmaßnahmen getroffen?
Einen Zaun oder einen Hund oder einen Nachtwächter (in einem Betrieb) oder sonstwas?
Ansonsten kann ein guter Anwalt da auch einen Strick draus drehen, das man diese Sachbeschädigungen garnicht verhindern wollte, das man dem „Täter“ hier eher eine Falle stellen wollte.

Bei mir persönlich versucht man schon seit Jahren mich mit ungerechtfertigten Anzeigen wegen Sachbeschädigungen unter Druck zu setzen.
Da kommen dann als „Beweise“ solche Dinge wie ein Augenzeuge, der mich über eine nicht vorhandene Kameraanlage gesehen haben will oder ein Bild, auf dem man einen schwarze Katze bei Nacht im Tunnel sieht oder ein Video, der beim ansehen leider kaputt ging oder ein Bekennerschreiben per Fax mit einem Krikkelkrakkel als Unterschrift und zu einem Datum von einem Ort weggesandt, wo ich beweißbar ganz woanders auf meiner Arbeitsstelle war.
Das reichte für die Polizei zu einer Hausdurchsuchung und dabei fand sie nix.
Das reichte der Polizei um mich als klar ermittelt darzustellen und die Sache an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Letztendlich passierte nix, außer das sich die Justiz blamiert hat.

Außerdem, wenn da schon wirklich seit längerem Sachbeschädigungen passieren hat das doch sicher einen Grund.
Das sollte der betroffenen Person zu denken geben, ob man nicht vielleicht einen anderen Weg wählt der produktiver ist.
Hat er schonmal versucht sich mit der Person zuv verständigen?
Einer von beiden muß irgendwann mal nachgeben und wenn der Täter gewitzt genug ist das man Ihn über Jahre hinweg nicht bekommt, sollte man vielleicht wirklich einen anderen Weg wählen, vor allem weil man Ihn ja wohl zu kennen scheint.

Vor allem wenn ein Fall solange läuft, sollte man mal forschen warum hier einer so energisch ist.
Offensichtlich fühlt sich hier jemand im Recht und vielleicht sollte man mal überlegen ob hier wirklich „Der Täter“ auch der böse ist.

Winni the Pooh

Moin Winnie

Hallo Unbekannter,

Unbekannt? Wieso unbekannt?
Wenn Dir mein Nickname nicht gefällt tut mir das leid.
Aber deswegen bin ich nicht unbekannt.

Tatsache ist doch wohl, das einer über eine lange Zeit
ANGEBLICH eine Sachbeschädigung gemacht haben soll.

Aufgrund des Tatmittels kam von Anfang an nur ein Täter in Frage.
Das Tatmittel war immer auf dieselbe Art und Weise bearbeitet.
Diesbezügliche Untersuchungen werden das auch beweisen.
Ein Trittbrettfahrer hätte die Sache zwar ebenfalls beschädigen
könne, hätte dafür aber niemals dasselbe Tatmittel einsetzen können.

Ihr habt den vielleicht ein oder zweimal gesehen, aber die
früheren Fälle könnt ihr damit nicht beweisen.

Da verlasse ich mich dann doch lieber auf die Meinung eines
Rechtsanwaltes und der Staatsanwaltschaft.

Und vor allem, wie definiert Ihr denn einen „Beweis“?

Ein Beweis ist für uns etwas, was die Justiz als solchen gelten
läßt.

Habt Ihr Fotos wo er EINDEUTIG bei der Tat zu identifizieren
ist?

Nein - hätten wir zwar gerne, ließen sich aber aufgrund der
Lichtverhältnisse nicht verwirklichen.

Habt Ihr Augenzeugen? Verläßlich UND Unparteiisch?

Meine Mitarbeiter und ich sind sowohl verläßlich als auch
unparteiisch.

Auf gut deutsch : Habt Ihr die Person mit „der Hand in der
Kasse“ erwischt?

Definitiv JA.
Falls man das in diesem Falle so nennen will.

Und wenn Ihr so einen Beweis habt könnte euch ein guter Anwalt
noch einen Strick daraus drehen, das Ihr weitere
Sachbeschädigungen nicht verhindert habt.

Nein - kann er nicht.
Sachbeschädigung gehört nicht zu den Straftaten, bei denen man
sich durch nichtanzeigen selbst strafbar macht.
Außerdem war es ja Ziel des Auftrages, den Täter bei der Tat
zu beobachten.

Inwiefern hat die betroffenen Person die Sachbeschädigungen
verhindert?

Wir haben die Sachbeschädigung nicht verhindert.
Schließlich wollten wir sie ja beweisen.
Da hilft verhindern ja nun nicht gerade viel.

Hat er Vorsichtsmaßnahmen getroffen?

Wer? Der Täter oder wir?

Einen Zaun oder einen Hund oder einen Nachtwächter (in einem
Betrieb) oder sonstwas?

Das ist aufgrund der Sache nicht möglich.
Sonst kommt ja niemand mehr an die Sache heran.

Ansonsten kann ein guter Anwalt da auch einen Strick draus
drehen, das man diese Sachbeschädigungen garnicht verhindern
wollte, das man dem „Täter“ hier eher eine Falle stellen
wollte.

Das laß mal unsere Sorge sein - und die des Auftraggebers.

Bei mir persönlich versucht man schon seit Jahren mich mit
ungerechtfertigten Anzeigen wegen Sachbeschädigungen unter
Druck zu setzen.

Dann geh’ doch dagegen vor.

Da kommen dann als „Beweise“ solche Dinge wie ein Augenzeuge,
der mich über eine nicht vorhandene Kameraanlage gesehen haben
will oder ein Bild, auf dem man einen schwarze Katze bei Nacht
im Tunnel sieht oder ein Video, der beim ansehen leider kaputt
ging oder ein Bekennerschreiben per Fax mit einem
Krikkelkrakkel als Unterschrift und zu einem Datum von einem
Ort weggesandt, wo ich beweißbar ganz woanders auf meiner
Arbeitsstelle war.

Sind doch alles eher Dinge, die gegen die Beweise sprechen.

Das reichte für die Polizei zu einer Hausdurchsuchung und
dabei fand sie nix.
Das reichte der Polizei um mich als klar ermittelt
darzustellen und die Sache an die Staatsanwaltschaft
weiterzuleiten.
Letztendlich passierte nix, außer das sich die Justiz blamiert
hat.

Versuch’s mit nem Rechtsanwalt. Vorzugsweise nem guten.

Außerdem, wenn da schon wirklich seit längerem
Sachbeschädigungen passieren hat das doch sicher einen Grund.

Meinem AG ist der Grund ziemlich egal.
Wenn jemand die Reifen an meinem Pkw zersticht will ich auch,
daß das aufhört und Geld für neue Reifen haben.
Warum der Täter das getan hat ist mir brause.
Ob er eine schlechte Kindheit hatte, gerade besoffen war oder
einfach nur einen schlechten Tag hatte.
Wen interessiert’s?

Das sollte der betroffenen Person zu denken geben, ob man
nicht vielleicht einen anderen Weg wählt der produktiver ist.

Der Weg, den mein AG beschritt war doch produktiv.
Wir haben innerhalb von 3 Tagen 2 Sachbeschädigungen beobachtet.
Jedesmal mit 2 Detketiven.
Außerdem ist uns die Wohnanschrift des Täters ebenso bekannt wie
seine Arbeitsstelle und sein Auto.
Nenn’ mir mal was produktiveres.

Hat er schonmal versucht sich mit der Person zuv verständigen?

Dazu braucht man ja wohl zumindest das Wissen, um wen es sich
bei dem Täter handelt, gelle?
Wird ja eher schwierig, sich mit jemandem zu unterhalten, von
dem man weder Name noch Anschrift weiß.

Und zu welchem Zweck sollte sich der AG mit dem Täter verständigen?
Mein AG will, daß das aufhört.
Außerdem will er die Kosten, die durch unsere Arbeit entstanden
sind zurückhaben.

Einer von beiden muß irgendwann mal nachgeben und wenn der
Täter gewitzt genug ist das man Ihn über Jahre hinweg nicht
bekommt, sollte man vielleicht wirklich einen anderen Weg
wählen, vor allem weil man Ihn ja wohl zu kennen scheint.

Wenn ich das richtig verstehe heißt das wohl folgendes:
Ein Täter muß nur lange genug jemandem schaden, damit dieser
dann nachgibt???
Das kann nun aber wirklich nicht Dein Ernst sein.

Bisher kannte „man“ den Täter nicht - JETZT kennt „man“ ihn.
Die Identität des Täters ist durch uns aufgedeckt worden.
Ich weiß gar nicht, was Du hast - es IST doch ein anderer Weg
beschritten worden.
Mein AG hat mich hinzugezogen.

Vor allem wenn ein Fall solange läuft, sollte man mal forschen
warum hier einer so energisch ist.

Für meinen AG ist das „warum“ eher zweitrangig.
Da mit jeder Sachbeschädigung Kosten für ihn verbunden sind kommt
es ihm darauf an, das es aufhört.
Das „warum“ herauszufinden ist jetzt Sache der Polizei und der
Staatsanwaltschaft.

Offensichtlich fühlt sich hier jemand im Recht und vielleicht
sollte man mal überlegen ob hier wirklich „Der Täter“ auch der
böse ist.

Man kann sich doch nicht im Recht fühlen und gleichzeitig das Eigentum eines anderen oder einer Firma beschädigen.
Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung.
Ob sich der Täter im Recht fühlt oder nicht ist dabei doch
völlig irrelevant.

masc

Besuche mal zu dem Thema www.rache.nu (war früher rache.de, hatte aber juristische Probleme damit) und www.wuetend.de
Hier lernst du wieweit Leute getrieben werden, das sie als Letzten Schritt den sie noch sehen, zur Selbstjustiz greifen, weil dem kleinen Mann manchmal kein weiterer Weg mehr offen steht.

Hallo Unbekannter,

Unbekannt? Wieso unbekannt?
Wenn Dir mein Nickname nicht gefällt tut mir das leid.
Aber deswegen bin ich nicht unbekannt.

Sorry, war ein Fehler von mir.
Nach dem abschicken habe ich sogar deine Homepage besucht.
Ich hatte Anfangs das Gefühl (habe nicht genau genug nachgesehen) das du anonym mailst.
Ich mache das nächste mal die Augen besser auf :smile:)

Bei mir persönlich versucht man schon seit Jahren mich mit
ungerechtfertigten Anzeigen wegen Sachbeschädigungen unter
Druck zu setzen.

Dann geh’ doch dagegen vor.

Können vor lachen, wenn der andere anscheinend seltsam gute Connection zu der Justiz hat, könnte man ihn mit dem Schalchtermesser neben einer Leiche finden und nix passiert.
Der Mann hat nachweißlich ein Bombenattentat auf den Frankfurter Flughafen versucht und nix passiert, nach mittlerweile einem Jahr.

Hat er schonmal versucht sich mit der Person zuv verständigen?

Dazu braucht man ja wohl zumindest das Wissen, um wen es sich
bei dem Täter handelt, gelle?
Wird ja eher schwierig, sich mit jemandem zu unterhalten, von
dem man weder Name noch Anschrift weiß.

Ich denke, Ihr habt das ermittelt?

Und zu welchem Zweck sollte sich der AG mit dem Täter
verständigen?

Naja, vielleicht das man dem Mann im guten sagt, wir wissen wer du bist und können dich festnageln.
Ansonsten hat es sich eher so angehört, als ob IHR zwar wißt wer es ist, aber nicht so beweißkräftig wie Ihr es gern hättet damit es für die Justiz klar ist.
Jedenfalls kam es so rüber.
Man nennt so etwas Schadensbegrenzung, wozu jeder verpflichtet ist und hier wurde ja wohl kein Schaden begrenzt, sonder sogar hingenommen, sogar darauf gewartet und ohne eingreifen beobachtet wie weiterer Schaden entsteht.
Gut, ok, nicht eingreifen ist nicht strafbar, aber davon rede ich nicht.
Es geht nicht darum ob das „nicht eingreifen“ strafbar ist sondern ob das „nicht Straftat verhüten“ bzw „Straftat erwarten, erhoffen und damit unterstützen“ ein Fehler wäre.
Juristisch eine interessante Frage die sicher nicht zum Vorteil deines AG beantwortet werden würde.

Einer von beiden muß irgendwann mal nachgeben und wenn der
Täter gewitzt genug ist das man Ihn über Jahre hinweg nicht
bekommt, sollte man vielleicht wirklich einen anderen Weg
wählen, vor allem weil man Ihn ja wohl zu kennen scheint.

Wenn ich das richtig verstehe heißt das wohl folgendes:
Ein Täter muß nur lange genug jemandem schaden, damit dieser
dann nachgibt???
Das kann nun aber wirklich nicht Dein Ernst sein.

Naja, gans so war es auch nicht gemeint.
Aber ich kann es mittlerweile verstehen, wie es soweit kommen kann.
Gegen mich wird auch schon seit Jahren vorgegangen weil ich nur mein Recht in Anspruch nehme, das jeder Bundesbürger hat und erreiche damit auf dem ehrlichen Weg nichts.
Ganz am Anfang bei meinem Ärger habe ich auch gesagt, ich haue dem Typ eins die Schnauze.
Meine Frau hat mir damals gesagt, So nicht, wir nehmen uns einen Anwalt und vertrauen auf das Gesetz.
Letztendlich mußte ich erfahren, das man sich besser nicht auf die Justiz verlassen sollte, weil man dann verraten und verkauft ist und ich verstehe mittlerweile sehr gut, wie Leute zur Selbstjustiz kommen.
Vielleicht muß man selbst erstmal in der Rolle eines Opfers sein, der sich nicht mehr anders zu helfen weiß um das zu verstehen.
Heute bin ich selbst schon soweit das ich mir denke, bei nächster Gelegenheit wirfst du dem Typ ´ne Scheibe ein.
Es wird ja sowieso schon behauptet, warum soll ich es dann nicht machen.
So als kleiner seelischer Aderlaß, das man wenigstens ein bischen das Gefühl von Gerechtigkkeit hat.
Aber in dem Fall wäre ich auch Täter, wäre ich aber dann der Böse?
Wäre das moralisch zu verurteilen, wenn die Selbstjustiz die einzige Rechtskraft ist, die einem noch bleibt, weil die Justiz unfähig und/oder käuflich ist?

Vor allem wenn ein Fall solange läuft, sollte man mal forschen
warum hier einer so energisch ist.

Für meinen AG ist das „warum“ eher zweitrangig.
Da mit jeder Sachbeschädigung Kosten für ihn verbunden sind
kommt
es ihm darauf an, das es aufhört.
Das „warum“ herauszufinden ist jetzt Sache der Polizei und der
Staatsanwaltschaft.

Das „Warum“ interessiert DIE nicht.
Die interessieren nur Beweise und nur die Fälle wo Beweise vorliegen können damit auch belegt werden und sonst nix.
Auf Kosten bleibt dein Arbeitgeber sicher sitzen, weil man nachträglich die alten Fälle nicht beweisen kann, wenn sie der Täter nicht zugibt.

Offensichtlich fühlt sich hier jemand im Recht und vielleicht
sollte man mal überlegen ob hier wirklich „Der Täter“ auch der
böse ist.

Man kann sich doch nicht im Recht fühlen und gleichzeitig das
Eigentum eines anderen oder einer Firma beschädigen.
Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung.
Ob sich der Täter im Recht fühlt oder nicht ist dabei doch
völlig irrelevant.

Tja, wie schon erwähnt, ich als Selbst-Erleber einer solchen Affäre frage hier natürlich auch nach dem moralischen Standpunkt.
In der gesamten amerikanischen Film-Kultur die seit jahren nach Europa schwapt wird z.B. Selbstjustiz verherlicht, auch wenn sie gegen die Gesetze verstößt, solange man moralisch im Recht ist.
Das ist die moderne Kultur :smile:)

Winni