Moin Winnie
Hallo Unbekannter,
Unbekannt? Wieso unbekannt?
Wenn Dir mein Nickname nicht gefällt tut mir das leid.
Aber deswegen bin ich nicht unbekannt.
Tatsache ist doch wohl, das einer über eine lange Zeit
ANGEBLICH eine Sachbeschädigung gemacht haben soll.
Aufgrund des Tatmittels kam von Anfang an nur ein Täter in Frage.
Das Tatmittel war immer auf dieselbe Art und Weise bearbeitet.
Diesbezügliche Untersuchungen werden das auch beweisen.
Ein Trittbrettfahrer hätte die Sache zwar ebenfalls beschädigen
könne, hätte dafür aber niemals dasselbe Tatmittel einsetzen können.
Ihr habt den vielleicht ein oder zweimal gesehen, aber die
früheren Fälle könnt ihr damit nicht beweisen.
Da verlasse ich mich dann doch lieber auf die Meinung eines
Rechtsanwaltes und der Staatsanwaltschaft.
Und vor allem, wie definiert Ihr denn einen „Beweis“?
Ein Beweis ist für uns etwas, was die Justiz als solchen gelten
läßt.
Habt Ihr Fotos wo er EINDEUTIG bei der Tat zu identifizieren
ist?
Nein - hätten wir zwar gerne, ließen sich aber aufgrund der
Lichtverhältnisse nicht verwirklichen.
Habt Ihr Augenzeugen? Verläßlich UND Unparteiisch?
Meine Mitarbeiter und ich sind sowohl verläßlich als auch
unparteiisch.
Auf gut deutsch : Habt Ihr die Person mit „der Hand in der
Kasse“ erwischt?
Definitiv JA.
Falls man das in diesem Falle so nennen will.
Und wenn Ihr so einen Beweis habt könnte euch ein guter Anwalt
noch einen Strick daraus drehen, das Ihr weitere
Sachbeschädigungen nicht verhindert habt.
Nein - kann er nicht.
Sachbeschädigung gehört nicht zu den Straftaten, bei denen man
sich durch nichtanzeigen selbst strafbar macht.
Außerdem war es ja Ziel des Auftrages, den Täter bei der Tat
zu beobachten.
Inwiefern hat die betroffenen Person die Sachbeschädigungen
verhindert?
Wir haben die Sachbeschädigung nicht verhindert.
Schließlich wollten wir sie ja beweisen.
Da hilft verhindern ja nun nicht gerade viel.
Hat er Vorsichtsmaßnahmen getroffen?
Wer? Der Täter oder wir?
Einen Zaun oder einen Hund oder einen Nachtwächter (in einem
Betrieb) oder sonstwas?
Das ist aufgrund der Sache nicht möglich.
Sonst kommt ja niemand mehr an die Sache heran.
Ansonsten kann ein guter Anwalt da auch einen Strick draus
drehen, das man diese Sachbeschädigungen garnicht verhindern
wollte, das man dem „Täter“ hier eher eine Falle stellen
wollte.
Das laß mal unsere Sorge sein - und die des Auftraggebers.
Bei mir persönlich versucht man schon seit Jahren mich mit
ungerechtfertigten Anzeigen wegen Sachbeschädigungen unter
Druck zu setzen.
Dann geh’ doch dagegen vor.
Da kommen dann als „Beweise“ solche Dinge wie ein Augenzeuge,
der mich über eine nicht vorhandene Kameraanlage gesehen haben
will oder ein Bild, auf dem man einen schwarze Katze bei Nacht
im Tunnel sieht oder ein Video, der beim ansehen leider kaputt
ging oder ein Bekennerschreiben per Fax mit einem
Krikkelkrakkel als Unterschrift und zu einem Datum von einem
Ort weggesandt, wo ich beweißbar ganz woanders auf meiner
Arbeitsstelle war.
Sind doch alles eher Dinge, die gegen die Beweise sprechen.
Das reichte für die Polizei zu einer Hausdurchsuchung und
dabei fand sie nix.
Das reichte der Polizei um mich als klar ermittelt
darzustellen und die Sache an die Staatsanwaltschaft
weiterzuleiten.
Letztendlich passierte nix, außer das sich die Justiz blamiert
hat.
Versuch’s mit nem Rechtsanwalt. Vorzugsweise nem guten.
Außerdem, wenn da schon wirklich seit längerem
Sachbeschädigungen passieren hat das doch sicher einen Grund.
Meinem AG ist der Grund ziemlich egal.
Wenn jemand die Reifen an meinem Pkw zersticht will ich auch,
daß das aufhört und Geld für neue Reifen haben.
Warum der Täter das getan hat ist mir brause.
Ob er eine schlechte Kindheit hatte, gerade besoffen war oder
einfach nur einen schlechten Tag hatte.
Wen interessiert’s?
Das sollte der betroffenen Person zu denken geben, ob man
nicht vielleicht einen anderen Weg wählt der produktiver ist.
Der Weg, den mein AG beschritt war doch produktiv.
Wir haben innerhalb von 3 Tagen 2 Sachbeschädigungen beobachtet.
Jedesmal mit 2 Detketiven.
Außerdem ist uns die Wohnanschrift des Täters ebenso bekannt wie
seine Arbeitsstelle und sein Auto.
Nenn’ mir mal was produktiveres.
Hat er schonmal versucht sich mit der Person zuv verständigen?
Dazu braucht man ja wohl zumindest das Wissen, um wen es sich
bei dem Täter handelt, gelle?
Wird ja eher schwierig, sich mit jemandem zu unterhalten, von
dem man weder Name noch Anschrift weiß.
Und zu welchem Zweck sollte sich der AG mit dem Täter verständigen?
Mein AG will, daß das aufhört.
Außerdem will er die Kosten, die durch unsere Arbeit entstanden
sind zurückhaben.
Einer von beiden muß irgendwann mal nachgeben und wenn der
Täter gewitzt genug ist das man Ihn über Jahre hinweg nicht
bekommt, sollte man vielleicht wirklich einen anderen Weg
wählen, vor allem weil man Ihn ja wohl zu kennen scheint.
Wenn ich das richtig verstehe heißt das wohl folgendes:
Ein Täter muß nur lange genug jemandem schaden, damit dieser
dann nachgibt???
Das kann nun aber wirklich nicht Dein Ernst sein.
Bisher kannte „man“ den Täter nicht - JETZT kennt „man“ ihn.
Die Identität des Täters ist durch uns aufgedeckt worden.
Ich weiß gar nicht, was Du hast - es IST doch ein anderer Weg
beschritten worden.
Mein AG hat mich hinzugezogen.
Vor allem wenn ein Fall solange läuft, sollte man mal forschen
warum hier einer so energisch ist.
Für meinen AG ist das „warum“ eher zweitrangig.
Da mit jeder Sachbeschädigung Kosten für ihn verbunden sind kommt
es ihm darauf an, das es aufhört.
Das „warum“ herauszufinden ist jetzt Sache der Polizei und der
Staatsanwaltschaft.
Offensichtlich fühlt sich hier jemand im Recht und vielleicht
sollte man mal überlegen ob hier wirklich „Der Täter“ auch der
böse ist.
Man kann sich doch nicht im Recht fühlen und gleichzeitig das Eigentum eines anderen oder einer Firma beschädigen.
Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung.
Ob sich der Täter im Recht fühlt oder nicht ist dabei doch
völlig irrelevant.
masc