Hallo Datafox,
wie schon gesagt: wenn die bedingungen der versicherungspolice
nichts demensprechendes verbieten, warum sollte man NICHT in
anspruch nehmen wofür man zahlt? daß ärzte prinzipiell über
alles lachen außer wenn der fuß ab ist, ist doch bekannt. die
sehen jeden tag schwerverletze.
Man zahlt den Rettungsdienst aber nicht dafür harmlose Verletzungen zu behandeln. Es gibt eine ganz klare Indikation, die sich auf lebensbedrohliche Zustände bezieht. Es ist in Ordnung wenn jemand, der medizinisch nicht bewandert ist, in der ehrlichen Meinung einen ernsten Notfall zu sehen, einen Notruf absetzt. Wenn aber erkennbar keine schlimme Verletzung oder Erkrankung vorliegt gibt es auch keinen Grund mehr den RD zu alarmieren.
Daß die Versicherungen den Einsatz in aller Regel auch dann bezahlen wenn es nicht ganz so dramatisch war liegt weniger daran daß Versicherungen das OK finden oder gar durch die Police abdecken, sondern daran daß ihnen in sehr vielen Fällen schlimmere Situationen gemeldet werden als real vorgelegen haben.
Und wie schon weiter unten diskutiert: es gibt auch eine moralische Verpflichtung nicht wider besseren Wissens Rettungskräfte anzufordern, die dann vielleicht an andere Stelle, wo sie dringend gebraucht würden, fehlen. Das läßt sich auch mit dem - zudem falschen - Argument daß man die Leistung ja bezahle, nicht rechtfertigen.
wenn der boden im supermarkt ein loch hat und jemand stürzt
und bricht sich ein bein, muß das unternehmen schadenersatz
zahlen. der einkaufswagen ist genau dasselbe.
Nein, für das Loch im Boden kann der Kunde nichts, für eine zu ungestüme Fahrerei mit dem Einkaufswagen aber wohl, da entsteht eine Eigenverantwortung des Kunden.
das ist nicht die frage. die frage ist eher: ist dieser fall
VERSICHERT oder nicht? ist der supermarkt VERANTWORTLICH oder
nicht? alles andere spielt IMHO keine rolle. AFAIK gibt es
tatsähclich verantwortung, denn der einkaufswagen ist
eingentuzm des supermarktes und wird außerdem gegen kaution
(münze) ausgeliehen. wenn ich mir ein auto leihe, bei dem die
bremsen defekt sind, wer ist dann schuld, wenn ich einen
unfall habe?
Du gehst aber zu Unrecht davon aus daß hier eine 100%ige Schuld des Supermarktes vorliegt. Nur hat der weder den Einkaufswagen gefahren, noch hat er ihn umgekippt. Das hat der Kunde selber gemacht, er ist mit dem Wagen in einer Weise gefahren die den Wagen hat umstürzen lassen und dadurch hat der Kunde die eigene Verletzung verursacht.
Daß die Rollen des Einkaufswagen im Laufe der Zeit Abnutzungserscheinungen zeigen ist „normal“, daraus kann man dem Supermarkt keinen Strick drehen. Bei jedem 2. Einkaufswagen laufen die Rollen nicht mehr wie am Tag der Eröffnung des Supermarktes, darauf muß ich als Kunde gefaßt sein. Es ist realitätsfern und unüblich daß der Supermarkt jeden Tag die Rollen dutzender Einkaufswagen überprüfen soll, also muß ich als Kunde entsprechende Vorsicht bei der Inbetriebnahme eines Einkaufswagens walten lassen und damit nicht ungestüm losrollen.
Ob der Einkaufswagen „gemietet“ ist oder nicht tut nichts rein gar nichts zur Sache.
Zu dem Vergleich mit dem Auto: Wenn Du einen Mietwagen wegen überhöhter Geschwindigkeit gegen einen Baum fährst bist Du Schuld, nicht die Mietwagenfirma. Du hast das Auto vor Inbetriebnahme hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit zu überprüfen und wenn Du der Meinung bist daß die Bremsen des Wagens nicht optimal funktionieren mußt Du das vor Fahrtantritt bemängeln, aber nicht nachdem Du schon kilometerweit gefahren bist und einen Unfall verursacht hast. Bezogen auf den Einkaufswagen: nachdem der Herr Walther den Wagen an sich genommen hat hätte er auf dem Weg zu seinem Auto merken können wenn der Wagen nicht OK ist. Er ist aber weitergefahren und hat den Wagen beladen. Danach erst ist der Wagen umgestürzt, und auch das nur aufgrund der forschen Fahrweise. Jetzt im Nachhinein zu ignorieren daß man selber falsch gehandelt hat und dem Supermarkt die Verantwortung geben zu wollen ist abwegig.
seine [Rettungswagen] bestimmung bestimmen seine finanziers. die
versicherungspolice bestimmt, wem (von der versicherung
gedeckt) geholfen wird und wem nicht.
Falsch. Seine Indikation bestimmt das Landesrettungsdienstgesetz, und geholfen wird jedem, der die entsprechende Indikation aufweist (also ein „genügend schlimmes“ Verletzungs-/Erkrankungsmuster). Mit der Finanzierung hat das nichts zu tun.
einem deutschen
schifahrer mit schramme, der krankenkasse zahlt, wird
geholfen, obwohl er 100% selber schuld ist an seinem unfall
(niemand MUSS schifahren),
Falsch, weil Du wieder zu Unrecht die Finanzierung der Behandlung in einen Topf mit dem Anspruch auf medizinische Versorgung wirfst. Generell wird jeder bei entsprechendem Bedarf versorgt, unabhängig davon ob der Schaden durch eigene Schuld, fremdes Einwirken oder „schicksalhafte Fügung“ entstanden ist. Oder hast Du schon mal gehört daß jemand, der selber einen Unfall verursacht, deswegen unversorgt bleibt? Der Anspruch auf eine adäquate Versorung ist immer und für jeden vorhanden, egal wo und wie der jenige versichert ist und wer die Schuld an der Notwendigkeit der Behandlung trägt.
Den Anspruch auf Versorgung (durch eine bestimmte Institution oder eine bestimmte Behandlungsmaßnahme) verwirkt man nur dann wenn es dafür keine Indikation gibt.
einem touristen ohne versicherung
wird nicht (umsonst) geholfen, wenn er lebensbredrohlich mit
dem rad stürzt (dem straßenverkehr kann sich NIEMAND
entziehen). der zahlt dann selber (und ist selber schuld wenn
er nicht versichert ist).
Sehr wohl, ihm wird genauso gut geholfen wie JEDEM anderen auch. Es entsteht also niemandem ein Nachteil wenn er keine in Deutschland gültige Versicherung hat.
Wenn es später um die Kostenfrage geht wird zunächst versucht das Geld vom Patienten zu holen, der es wiederum von seiner Versicherung bekommt. Falls nicht gibt es internationale Abkommen bzw. einen Fond (wenn ich es richtig weiß in Erinnerung habe wird er von der AOK verwaltet) der die Behandlungskosten ausländischer Mitmenschen bezahlt. Damit gibt es hier eine vorbildliche Regelung, die keinen Menschen, egal welcher Herkunft, benachteiligt oder jemandem eine schlechtere Behandlung als irgend möglich beschert.
die bestimmung der rettungskräfte
und krankenbeiträge ist völlig unabhängig von der art der
verletzung. es ist reine willkür, was bezahlt wird und was
nicht.
Nee, es gibt klare Regelungen (Gesetze!) wann welches Rettungsmittel indiziert ist. Die Wahrheit ist daß die Bequemlichkeit und das Anspruchsdenken der Bevölkerung immer größer wird und die Rettungsmittel immer inflationärer angefordert werden. Als Verantwortlicher Träger eines Rettungsdienstes kann man sich dagegen auch nur begrenzt zur Wehr setzen weil bei der Annahme eines Notrufes und entsprechend dramatischer Schilderung der Einsatz eines hochwertigen Rettungsmittels unumgänglich wird.
Wenn dann später die Notwendigkeit des Einsatzes durch Ärzte bescheinigt wird - oder diese selber in falsch verstandenem Servicedenken gegenüber den Patienten / Faulheit einen Patienten selber zu behandeln und daher lieber in ein Krankenhaus abschieben und dazu Rettungsmittel anfordern - belegt das keineswegs die wirkliche Notwendigkeit der Alarmierung.
Die Krankenkassen müssen sich am Ende darauf verlassen bzw. müssen bezahlen wenn die Notwendigkeit eines rettungsdienstlichen Einsatzes / eines Krankentransportes attestiert wird. Ob diese Notwendigkeit aber real nachvollziehbar war oder nur auf geduldigem Papier existiert steht auf einem anderen Blatt.
wie wärs mit kürzungen der leistungen für zb. sportler (siehe
oben). wieso soll die allgemeinheit für das vergnügen anderer
zahlen?
IMHO muß in der Gesellschaft das verlorengegangene Denken etabliert werden daß der Rettungsdienst und auch der damit zusammenhängende Krankentransport nur in begrenztem Maße „Serviceunternehmen“ sind, sondern daß es sich dabei um Institutionen handelt, die der öffentlichen Gefahrenabwehr dienen - so wie das auch für die Polizei und die Feuerwehr gilt.
Es kann nicht sein daß jeder wie er lustig ist Notrufe absetzen kann und selbst bei glasklarer, offensichtlicher Nicht-Indikation nachher trotzdem eine entsprechende Verordnung für die Versicherung bekommt.
Bei den Leistungskürzungen stellt sich die Frage wo man da die Grenzen zieht… sofern jemand keinen gefährlichen Extremsport ausübt kann man ja auch argumentieren daß er etwas für seine Fitness und Gesunderhaltung tut.
Dann zieht man lieber Raucher zur Begleichung der von ihnen verursachten Kosten heran, denn daß die sich selber und damit anderen Versicherungsmitgliedern Kosten verursachen ist unbestritten.
Was ist mit Autofahrern - Krankenkassenbeiträge in Abhängigkeit von Automarke, PS-Zahl, durchschnittlicher Jahres-Fahrleistung…?
Letztlich stellt sich hier die Frage wer die Grenzen zieht und wo.
über defekte einkaufswägen beschwere ich mich. denn die alte
lady, die ihn nach mir benutzen könnte, bricht sich noch den
fuß…
Löblich. Weiter so! 
Schöne Grüße,
MecFleih