Supermarkt bestreitet Unfallhergang

um da mal ein bißchen Substanz einzubringen
Hallo,

dieses nur, weil sich der Filialleiter seiner Obliegenheits-
und Sicherungsvorschriften entzogen hat.

wenn ich da mal einhaken darf: Daß da Pflichten verletzt wurden, möchte ich mal verneinen. Daß die Kisten mitunter nicht im besten Zustand sind, ist allgemein bekannt, erst recht, daß da mal ein Rad hakt. Des weiteren wird kein Gericht in Deutschland der Ansicht sein, daß der Betreiber jeden Tag den ordnungsgemäßen Zustand der Einkaufswagenflotte überprüfen muß.

Insofern liegt hier m.E. kein Verschulden oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Marktbetreibers vor und somit kein Anspruch welcher Art auch immer.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

DANKE, DANKE, DANKE! Endlich wird mal jemand sachlich!

Wie letztendlich ein Richter urteilen würde, kann weder ein RA noch eine neutrale Person einschätzen; Kuriositäten haben wir in der Vergangenheit genug erlebt.

Es geht mir lediglich darum, dass auf eine Anfrage sachbezogen geantwortet wird. Polemik (im übrigen neuestes Schlachtwort unseres Bundeskanzlers) bzw. Aussagen wie „Du bist nicht fähig…etc.“ helfen niemandem weiter.

Wer weiss denn wirklich was sich da zugetragen hat, bzw. wie dieser Unfall ursächlich entstanden ist?

Und würde es keine unvorhersehbaren Ereignisse, menschliches Versagen oder „Stolpersteine“ geben, gäbe es keine Unfälle.

Meines Erachtens gehört es sich nicht, einer unbekannten Person ohne Wissen des Unfallhergangs, als unfähig oder dusselig hinzustellen, nur um etwas loszuwerden, egal was es ist.

Danke und Gruß
strangerone

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Hallo,

es hat den Anschein, dass Du bzw. die Vorredner diesen Unfall
oder das Missgeschick miterlebt habt, oder weshalb stempelt
Ihr diese Verletzung als Bagatelle ab? Habt Ihr gesehen wie es
geschehen ist?

Nein, aber wir haben gelesen was der Poster als Verletzung angegeben hat - ich zitiere: „ein dickes Ei auf dem Schienbein“. Dazu schreibt er das der Vorfall am 31. Mai, also vor über einem Monat, passiert ist. Kein Wort über Spätfolgen der Verletzung etc. Daraus darf man dann wohl schliessen daß es nicht so wirklich schlimm gewesen ist.

Man kann sich natürlich auch absichtlich doof stellen und mit dem „Argument“, es sei ja keiner dabei gewesen, vor naheliegenden Vermutungen verstecken. Wenn man so argumentiert könnte man wer-weiss-was gleich schliessen, denn hier äußern sich in 99,9999% aller Topics Leute zu Themen und Vorfällen, die sie persönlich nicht erlebt und in Augenschein genommen haben.

Wenn nein, davon gehe ich aus, sollte man sich in seinen
Vorurteilen etwas zurückhalten.

…schreibt Stranger One um im nächsten Satz Vorurteile zu verbreiten. Na wenn das mal objektiv ist…

Fakt ist, es gab eine Verletzung. Wenn man der Meinung ist,
einen RTW zu bestellen dann bitte! Diese Damen und Herren sind
nicht dafür da um Kaffeekränzchen zu schieben, sie werden für
Ihren Job bezahlt und haben zu erscheinen wenn sie angefordert
werden.

Ich ignoriere mal einfach die Polemik, denn in Zeiten leerer öffentlicher Kassen, ausufernder Qualitätsmanagement-Systeme, schnell fortschreitendem medizinischen Fortschritt, komplexer werdenden Ausbildungsvorschriften und immer umfangreicherer Dokumentationsanforderungen sitzen Besatzungen in aller Regeln nicht herum um Kaffeekränzchen zu machen.
Rettungsdienstgesetze sind Landesrecht und ich weiß nicht in welchem Bundesland oder welcher Gegend Du deine Erfahrungen machst. Zumindest in NRW gibt es klare Regelungen über die Hilfsfrist und über die Verteilung von Rettungsmitteln. Das System ist so ausgearbeitet daß die hier gesetzlich geforderte Minimalversorgung nur deswegen zu halten ist weil auch Nachbarstandorte, die aber theoretisch noch innerhalb der gesetzlich festgelegten Hilfsfrist eintreffen können, eingebunden werden.
In der Praxis werden aber viele Patienten schon jetzt nur deswegen nicht nur innerhalb einer gesetzlich geforderten, sondern wirklich sinnvollen, zeitnahen Spanne versorgt weil die Hilfsorganisationen in Eigenregie zusätzliche Rettungsmittel vorhalten. Wie gesagt: ich weiß nicht wo Du deine Erkenntnisse sammelst, aber hier ist normalerweise nix mit rumsitzen und Kaffeetrinken.

Ich kann Dir aber mal eine andere Wahrheit erzählen: nämlich die, das hauptberufliche Rettungsassistenten gewöhnlich 24-Stunden-Dienste absolvieren, dann 48 Stunden frei haben um danach wieder zur nächsten Schicht anzurücken. Das Stundensoll liegt bei ca. 50 Wochenstunden und etwa 200 Monatsstunden. Erreicht werden diese Zahlen wegen der rechnerischen Bereitschaftszeiten, wobei die real gearbeitete und nicht nur abgesessene Dienstzeit ein Vielfaches dessen ausmacht, was der „normale“ Arbeitnehmer leistet. Wenn ein hauptberuflicher Rettungsassistent Meldungen über die 35-Stunden-Woche hört kann er darüber nur (bitter) lachen…

Zum Thema „Wenn man der Meinung ist, einen RTW zu bestellen dann bitte - sie werden für Ihren Job bezahlt und haben zu erscheinen wenn sie angefordert werden“:
Hier liegst Du falsch. Wer wider besseren Wissens einen Notfall vorgibt und Rettungsdienste, Polizei oder die Feuerwehr alarmiert macht sich strafbar. Böswillige Alarmierungen sind darüber hinaus moralisch besonders verwerflich weil sie nicht nur Kosten verursachen oder Sachschäden anrichten, sondern konkret andere Menschen gefährden. Die Ausrede „naja, aber eine Verletzung ist doch da…“ zählt nicht, denn so dumm kann keiner sein daß er eine Bagatellverletzung nicht von einer ernsthafteren Erkrankung zu unterscheiden vermag.

Und wo wir gerade bei der Moral sind: die Unfallwahrscheinlichkeit bei Sondersignalfahrten liegt um den Faktor 8 höher als bei „normaler“ Fahrt. Ist es zu vertreten daß Einsatzkräfte und andere Verkehrsteilnehmer einer verhältnismäßig hohen Unfallgefahr ausgesetzt werden obwohl es nicht „zur Rettung von Menschenleben oder zur Abwendung schwerer Sach- oder Körperschäden“, wie es in der STVO heißt, nötig wäre?

Dann noch zu Eurer Verharmlosung der Verletzung, gerade am
Schienenbein, lediglich geschützt durch eine dünne
Hautschicht, kann es leicht zu einer Knochenhautentzündung
kommen. Spätfolge wäre im schlimmsten Fall die Amputation; und
dieses nur, weil sich der Filialleiter seiner Obliegenheits-
und Sicherungsvorschriften entzogen hat.

Aha. Also muß man demnächst den Rettungshubschrauber anfordern wenn man sich beim Kartoffel-schälen in den Finger geritzt hat… was alles passieren kann wenn man eine blutende Wunde hat, die noch zudem mit der schmutzigen Kartoffel in Berührung gekommen sein könnte… vom Schock durch den Blutverlust über die Blutvergiftung oder einen septischen Schock nach einem Panaritium ist da alles denkbar, oder vielleicht hat man auch keinen ausreichenden Tetanus-Schutz mehr…

Im vorliegenden Fall hat es bestimmt geholfen daß die Johanniter die Wunde ambulant versorgt haben, man kann ja selber nicht für eine Kühlung sorgen. Und anstatt selber zum Arzt zu gehen, wenn man das für nötig erachtet, läßt man sich vom Rettungsdienst hinfahren. Der behandelt einen in einem solchen Fall zwar auch nicht, aber immerhin weiß man dann daß man die Prellung überleben wird.

Also weiterhin, sachliche Fragestellung = Erwartung einer
ebenso sachlichen Aussage und kein unnützes Geplapper.

Eine sachliche Antwort kann durchaus auch darin bestehen dem Fragesteller zu sagen daß er mit seinem Verhalten bzw. dem Anliegen, welches er vorbringt, über das Ziel hinausschießt. Juristisch formuliert: die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist hier nicht gegeben.
Darüber hinaus ist von einer erheblichen Mitschuld/Fahrläßigkeit des Fragestellers auszugehen: „Durch den Schwung und den geringen Abstand knallte ich mit dem rechten Unterschenkel an die rechte Metallstrebe…“ Also drängt sich schon die Frage auf welche Schuld und welcher Schaden übrig bleiben, wegen derer man den Supermarkt belangen kann…

Gruß,

MecFleih

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Hallo S,

Dann noch zu Eurer Verharmlosung der Verletzung, gerade am
Schienenbein, lediglich geschützt durch eine dünne
Hautschicht, kann es leicht zu einer Knochenhautentzündung
kommen. Spätfolge wäre im schlimmsten Fall die Amputation;

???
Es gibt Menschen die treten regelmäßig mit ihren Schienbeinen gegen Hindernisse (Thaiboxen). Das mit der der Gefährlichkeit hielt beim ersten Kommentar noch für Sarkasmus. Glaubst du das wirklich, das Beulen am Schienbein Gefährlich sind??

Gruß
Carlos

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Ich finde es etwas beschämend…
wie hier mit der Frage des Herrn Walthers umgegangen wird.

Erinnerst mich daran wie ich meine erste Frage in einer Security NG postete. Hätten damals einige der Antwortenden pers. vor mir gestanden
hätte ich einen guten Anwalt benötigt.

Ich selbst hatte auch schon genug Probleme mit Einkaufswagen, wenn auch nicht so schmerzhafte.
Aber die Vorstellung das ich so ein Mistding aufgrund eines Defektes
umwerfe und meine Kleine steht neber dem Wagen, na Danke.
Was oft genug passiert, hatte ich selbst erst letztens, sind Wagen die
nicht geradeaus laufen.
Diese sind, wenn überhaupt nur sehr schwer zu lenken. Ruckzuck hatte
ich das Dingens einer gutaussehenden Frau von Hinten in die Haxen
gefahren. Es war glücklicherweise meine Eigene :smile:

Aber was passiert wenn es eine Unbakannte ist?
Anzeige wegen Körperverletzung. Und wer ist schuld?? Scheiße oder!

Ich selbst bin der Meinung, ob das rechtlich gesehen anders ist mag
ein hierin bewanderter entscheiden, das die Unternehmen dafür Sorge tragen müssen das die dem Kunden zur Nutzung überlassenen Gegenstände
auch mängelfrei zu funktionieren haben.

Naja, ich weiß nur blablabla, aber mich hat es geärgert wie der Fragesteller mit seiner Frage hier aufgelaufen ist und behandelt worden ist.

Achso, wegen dem Rufens des Rettungswagens.
Mag sein oder ist so das dies übertrieben war, aber wer bin ich denn
zu sagen nur weil ich es einschätzen kann das es nicht schlimm ist
müssen das andere auch können??

Herr Wlther hat sich nicht so angehört als ob er medizinisch so tief
in der Materie drin ist.
Und wer sich mal richtig fies am Schienbein wehgetan hat weiß das es
saumäßig wehtut. Als ehemaliger Kicker ohne Schienbeinschützer
spielend denke ich mit Grausen dran.
Und wenn man dann alleine morgens um 7:00 Uhr auf einem bescheuerten Parkplatz liegt und vor Schmerzen jault ist es ganz logisch das
Richtige zu tun, nitwahr!?

Insgesamt wäre eine sachlich, nüchterne Antwort sinnvoller gewesen
wie es hier nun gelaufen ist.

Alles IMHO

Dies soll auch kein Diskussionsanfang sein.
Ich wollte einfach nur niederschreiben was mir beim Lesen der Antworten so durch den Schädel jagte.
Ist nicht viel aber es langt zum Überleben.

Grüße und ein schönes, schmerzfreies Wochenende

Robert

Hi Robert,

wie hier mit der Frage des Herrn Walthers umgegangen wird.

OK, ist Dein gutes Recht das so zu empfinden.

Ich selbst hatte auch schon genug Probleme mit Einkaufswagen,
wenn auch nicht so schmerzhafte.
Aber die Vorstellung das ich so ein Mistding aufgrund eines
Defektes
umwerfe und meine Kleine steht neber dem Wagen, na Danke.
Was oft genug passiert, hatte ich selbst erst letztens, sind
Wagen die
nicht geradeaus laufen.
Diese sind, wenn überhaupt nur sehr schwer zu lenken. Ruckzuck
hatte
ich das Dingens einer gutaussehenden Frau von Hinten in die
Haxen
gefahren. Es war glücklicherweise meine Eigene :smile:

Aber was passiert wenn es eine Unbakannte ist?
Anzeige wegen Körperverletzung. Und wer ist schuld?? Scheiße
oder!

Die Diskussion ist letztlich entstanden weil viele nicht einsehen können daß man aus einem umgekippten Einkaufswagen ein Problem macht, bei dem Rettungsdienste, Versicherungsunternehmen und nun auch noch die Rechtsorgane bemüht werden müssen.
Mensch, in welchem Land leben wir denn und wie gut geht es uns, das wir aus solchen Lappalien Probleme dieser Größenordnung machen? Wir scheinen offenbar keine anderen wichtigen Beschäftigungen zu haben als uns mit der Rollfähigkeit von Einkaufswagen auseinanderzusetzen…

Wenn ich lese wie der Herr Walther und diejenigen, die seine Meinung teilen schreiben und argumentieren frage ich mich schon ein wenig wo da der gesunde Menschenverstand bleibt.

Ich selbst bin der Meinung, ob das rechtlich gesehen anders
ist mag
ein hierin bewanderter entscheiden, das die Unternehmen dafür
Sorge tragen müssen das die dem Kunden zur Nutzung
überlassenen Gegenstände
auch mängelfrei zu funktionieren haben.

Naja, ich weiß nur blablabla, aber mich hat es geärgert wie
der Fragesteller mit seiner Frage hier aufgelaufen ist und
behandelt worden ist.

„Aufgelaufen“ finde ich nicht die richtige Bezeichnung, vor allem weil sich die Diskussion ja nicht mit ihm, sondern unter verschiedenen Leuten, die geantwortet haben, entwickelt hat. Und ich finde es nicht unverschämt jemandem zu sagen „Hallo, aber als Außenstehender kann ich Deinen Standpunkt nicht nachvollziehen - was denkst Du dir dabei?“

Achso, wegen dem Rufens des Rettungswagens.
Mag sein oder ist so das dies übertrieben war, aber wer bin
ich denn
zu sagen nur weil ich es einschätzen kann das es nicht schlimm
ist
müssen das andere auch können??

Herr Wlther hat sich nicht so angehört als ob er medizinisch
so tief
in der Materie drin ist.

Es verlangt ja auch niemand daß man dezidierte medizinische Kenntnisse haben muß, und es wird auch immer wieder betont daß man lieber einmal zu viel als einmal zu wenig eine Notrufnummer wählt. Aber es gibt trotzdem auch eine Schmerzgrenze, jenseits einer sehr großen, zugestandenen Grauzone, ab der ich auch einem Laien nicht mehr abnehme daß er nicht in der Lage gewesen sein will zu erkennen daß nun wirklich nichts Schlimmes passiert ist.

Und wer sich mal richtig fies am Schienbein wehgetan hat weiß
das es
saumäßig wehtut. Als ehemaliger Kicker ohne Schienbeinschützer
spielend denke ich mit Grausen dran.

Keine Frage, es tut weh und ist unangenehm. Das hat auch niemand bestritten. Aber bist Du deswegen jemals auf die Idee gekommen alle Gegenspieler, mit denen Du mal zusammengerempelt bist, wegen Körperverletzung zu verklagen und Dich vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus bringen zu lassen?

Und wenn man dann alleine morgens um 7:00 Uhr auf einem
bescheuerten Parkplatz liegt und vor Schmerzen jault ist es
ganz logisch das
Richtige zu tun, nitwahr!?

Insgesamt wäre eine sachlich, nüchterne Antwort sinnvoller
gewesen
wie es hier nun gelaufen ist.

Die „sachlich nüchterne Antwort“ ist, als Quintessenz der Diskussion, daß man den Supermarkt wohl kaum verklagen kann weil einer seiner Einkaufswagen nicht so toll rollt. Wenn man das merkt kann man entweder einen anderen Einkaufswagen nehmen oder vorsichtig fahren. Hier ist Herr Walther in Eile und mit Schwung gefahren (siehe ursprüngliches Posting), hat also selber durch Ungeschicklichkeit den Vorfall mitverursacht.
Mit Verlaub, aber da ist dann irgendwann eine Grenze erreicht, wo die Diskussion um die „Schuld“ des Supermarktes absurd zu werden droht - und das ist hier nun mal so geschrieben worden.

Alles IMHO

Dies soll auch kein Diskussionsanfang sein.
Ich wollte einfach nur niederschreiben was mir beim Lesen der
Antworten so durch den Schädel jagte.

Ist ja in Ordnung, die Gedanken sind frei…

Grüße und ein schönes, schmerzfreies Wochenende

Danke gleichfalls! :smile:

MecFleih

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… sollen immer andere für das eigene Versagen bezahlen???

Wer einen Einkaufswagen nicht lenken kann - auch wenn er defekt ist - sollte halt vorsichtiger damit fahren. Ich hab auch noch nie ne 80-jährigen mit Tempo 40 auf einem Fahrrad gesehen ;o)

Dann noch einen Krankenwagen zu rufen…naja…auch wenn stranger meint man könnte glatt dran sterben (oder so ähnlich *ggg) ist dies völlig absurd - vorallem wenn man bedenkt das der Notarzt dann bei nem „richtigem“ Patienten zu spät kommt - mal daran gedacht oder denkst du nur an Dich???
Es ist wahrlich nicht zuviel verlangt sich ins Auto zu setzen und selbst zum Arzt zu fahren - bei einem Erwachsenen sollte man soviel Vernunft vorraussetzen!

Nimm einfach zur Kenntniss, daß DU ungeschickt warst und mach nicht andere für deine „Dummheit“ verantwortlich - vorallem wenn du verlangst, das bei teilweise hunderten Einkaufswagen alle täglich zur Inspektion sollen ist das schon lächerlich (wäre die Konsequenz deiner Forderung).

Ich hoffe, du musst den Einsatz des Notarztes bezahlen und vorallem schön Gerichts- und Anwaltskosten - da du wohl eh net davon abzubringen bist zu klagen!

Bernd
P.S.: Das Ganze erinner mich stark an dieses Posting neulich wo einer gegen ein Häuschen (oder was auch immer) neben der Straße gefahren ist und selbst da die anderen Schuld waren die neben der Straße was gebaut hatten *gg

Hallo Bernd,

wenn Du von mir schon etwas zitieren möchtest, dann mach es auch richtig. Vom sterben o. ä. habe ich nichts geschrieben! Vielleicht aber fantasierst Du gerne!

Also erst schön lesen, dann versuchen zu verstehen und anschließend wenn unbedingt nötig, posten.

Gruß
strangerone

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Rettungsdienst soll Leben retten,
keine „Wehwehchen“ versorgen.

schön schön dann müßten eben die versicherungsbedingungen eingeschränkt werden („anspruch nur bei lebensbedrohlichem zustand“) und dementsprechend die beiträge gekürzt werden.

gruß datafox

hi,

Ganz recht. Deswegen verärgert es mich als Bürger und
Beitragszahler einer Krankenkasse wenn der Rettungswagen durch
„lebensrettende Einsätze“ wie diesen hier blockiert wird
während ich, als vielleicht vital bedrohter Notfallpatient,

wie schon gesagt: wenn die bedingungen der versicherungspolice nichts demensprechendes verbieten, warum sollte man NICHT in anspruch nehmen wofür man zahlt? daß ärzte prinzipiell über alles lachen außer wenn der fuß ab ist, ist doch bekannt. die sehen jeden tag schwerverletze.

was kann der Supermarkt dafür?

wenn der boden im supermarkt ein loch hat und jemand stürzt und bricht sich ein bein, muß das unternehmen schadenersatz zahlen. der einkaufswagen ist genau dasselbe.

Ist das wirklich ein Problem für das Mediziner und
Rechtsgelehrte bemüht werden müssen, für das man
Unfallberichte schreibt und für das diverse Menschen (unter
anderem wir hier) Zeit aufwenden?

das ist nicht die frage. die frage ist eher: ist dieser fall VERSICHERT oder nicht? ist der supermarkt VERANTWORTLICH oder nicht? alles andere spielt IMHO keine rolle. AFAIK gibt es tatsähclich verantwortung, denn der einkaufswagen ist eingentuzm des supermarktes und wird außerdem gegen kaution (münze) ausgeliehen. wenn ich mir ein auto leihe, bei dem die bremsen defekt sind, wer ist dann schuld, wenn ich einen unfall habe?

Unser Rettungswagen ist Equipment für locker 100000 EUR. Seine
Ausrüstung und seine Bestimmung sind nicht blaue Flecken und
Hämatome zu versorgen, sondern lebensbedrohlich Erkrankte und
Verletzte effektiv zu behandeln.

seine bestimmung bestimmen seine finanziers. die versicherungspolice bestimmt, wem (von der versicherung gedeckt) geholfen wird und wem nicht. einem deutschen schifahrer mit schramme, der krankenkasse zahlt, wird geholfen, obwohl er 100% selber schuld ist an seinem unfall (niemand MUSS schifahren), einem touristen ohne versicherung wird nicht (umsonst) geholfen, wenn er lebensbredrohlich mit dem rad stürzt (dem straßenverkehr kann sich NIEMAND entziehen). der zahlt dann selber (und ist selber schuld wenn er nicht versichert ist). die bestimmung der rettungskräfte und krankenbeiträge ist völlig unabhängig von der art der verletzung. es ist reine willkür, was bezahlt wird und was nicht.

in Zeiten knapper Kassen, in Zeiten, in
denen in D das Gesundheitssystem auf den Kollaps zusteuert,

wie wärs mit kürzungen der leistungen für zb. sportler (siehe oben). wieso soll die allgemeinheit für das vergnügen anderer zahlen?

Die Einkaufswagen dort sind
gemeingefährlich…

über defekte einkaufswägen beschwere ich mich. denn die alte lady, die ihn nach mir benutzen könnte, bricht sich noch den fuß…

gruß datafox

Zusatz zum Unfall und Bemerkungen
Einige Antworten tun ja beim Lesen mehr weh als der Einkaufswagen!!

Einige Leutchen müssen meine Eingabe nochmal genau lesen.

Nochmal:
1.: Ich hatte am 31. Mai 2003 einen Kampf mit einem bockigen Einkaufswagen und hatte binnen Sekunden ein dickes Ei am Schienbein.
2.: Ich meldete den Unfall an der Information des Geschäftes.
3.: Der Unfall wurde korrekt aufgenommen.
4.: Man leistete sofort Erste Hilfe mittels ein Pfund TK-Kost.
5.: Nach dem Einkauf fuhr ich aus eigener Kraft zum Johanniter-Unfalldienst und ließ die Wunde begutachten und versorgen.
6.: Am darauffolgenden Montag stellte ich die Wunde meinem Hausarzt vor.
7.: Das Geschäft bestritt den Unfallhergang über die Versicherung.
8.: Nach meiner Eingabe (das ist neu) will man den Vorfall „unbürokratisch regeln“ und ertattet mir meine Auslagen.
9.: Außerdem erhalte ich ein kleines Taschengeld als Schmerzensgeld (Total: ?200.-)

In den USA hätte ich wohl einen kostenlosen Einkauf tätigen können und hätte mir wahrscheinlich neben meinen Auslagen einen Tausender als Trostpflaster gegeben.

Gruss,
HWW

Anhang zum Zusatz
Noch eine Anmerkung:

Wenn mir noch einmal so etwas widerfährt, werde ich den Gegenstand sicherstellen (lassen).
Ich hätte das Ding Ende Mai am liebsten vernichtet!!

Gruss,
HWW

Hallo Datafox,

wie schon gesagt: wenn die bedingungen der versicherungspolice
nichts demensprechendes verbieten, warum sollte man NICHT in
anspruch nehmen wofür man zahlt? daß ärzte prinzipiell über
alles lachen außer wenn der fuß ab ist, ist doch bekannt. die
sehen jeden tag schwerverletze.

Man zahlt den Rettungsdienst aber nicht dafür harmlose Verletzungen zu behandeln. Es gibt eine ganz klare Indikation, die sich auf lebensbedrohliche Zustände bezieht. Es ist in Ordnung wenn jemand, der medizinisch nicht bewandert ist, in der ehrlichen Meinung einen ernsten Notfall zu sehen, einen Notruf absetzt. Wenn aber erkennbar keine schlimme Verletzung oder Erkrankung vorliegt gibt es auch keinen Grund mehr den RD zu alarmieren.

Daß die Versicherungen den Einsatz in aller Regel auch dann bezahlen wenn es nicht ganz so dramatisch war liegt weniger daran daß Versicherungen das OK finden oder gar durch die Police abdecken, sondern daran daß ihnen in sehr vielen Fällen schlimmere Situationen gemeldet werden als real vorgelegen haben.

Und wie schon weiter unten diskutiert: es gibt auch eine moralische Verpflichtung nicht wider besseren Wissens Rettungskräfte anzufordern, die dann vielleicht an andere Stelle, wo sie dringend gebraucht würden, fehlen. Das läßt sich auch mit dem - zudem falschen - Argument daß man die Leistung ja bezahle, nicht rechtfertigen.

wenn der boden im supermarkt ein loch hat und jemand stürzt
und bricht sich ein bein, muß das unternehmen schadenersatz
zahlen. der einkaufswagen ist genau dasselbe.

Nein, für das Loch im Boden kann der Kunde nichts, für eine zu ungestüme Fahrerei mit dem Einkaufswagen aber wohl, da entsteht eine Eigenverantwortung des Kunden.

das ist nicht die frage. die frage ist eher: ist dieser fall
VERSICHERT oder nicht? ist der supermarkt VERANTWORTLICH oder
nicht? alles andere spielt IMHO keine rolle. AFAIK gibt es
tatsähclich verantwortung, denn der einkaufswagen ist
eingentuzm des supermarktes und wird außerdem gegen kaution
(münze) ausgeliehen. wenn ich mir ein auto leihe, bei dem die
bremsen defekt sind, wer ist dann schuld, wenn ich einen
unfall habe?

Du gehst aber zu Unrecht davon aus daß hier eine 100%ige Schuld des Supermarktes vorliegt. Nur hat der weder den Einkaufswagen gefahren, noch hat er ihn umgekippt. Das hat der Kunde selber gemacht, er ist mit dem Wagen in einer Weise gefahren die den Wagen hat umstürzen lassen und dadurch hat der Kunde die eigene Verletzung verursacht.
Daß die Rollen des Einkaufswagen im Laufe der Zeit Abnutzungserscheinungen zeigen ist „normal“, daraus kann man dem Supermarkt keinen Strick drehen. Bei jedem 2. Einkaufswagen laufen die Rollen nicht mehr wie am Tag der Eröffnung des Supermarktes, darauf muß ich als Kunde gefaßt sein. Es ist realitätsfern und unüblich daß der Supermarkt jeden Tag die Rollen dutzender Einkaufswagen überprüfen soll, also muß ich als Kunde entsprechende Vorsicht bei der Inbetriebnahme eines Einkaufswagens walten lassen und damit nicht ungestüm losrollen.
Ob der Einkaufswagen „gemietet“ ist oder nicht tut nichts rein gar nichts zur Sache.
Zu dem Vergleich mit dem Auto: Wenn Du einen Mietwagen wegen überhöhter Geschwindigkeit gegen einen Baum fährst bist Du Schuld, nicht die Mietwagenfirma. Du hast das Auto vor Inbetriebnahme hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit zu überprüfen und wenn Du der Meinung bist daß die Bremsen des Wagens nicht optimal funktionieren mußt Du das vor Fahrtantritt bemängeln, aber nicht nachdem Du schon kilometerweit gefahren bist und einen Unfall verursacht hast. Bezogen auf den Einkaufswagen: nachdem der Herr Walther den Wagen an sich genommen hat hätte er auf dem Weg zu seinem Auto merken können wenn der Wagen nicht OK ist. Er ist aber weitergefahren und hat den Wagen beladen. Danach erst ist der Wagen umgestürzt, und auch das nur aufgrund der forschen Fahrweise. Jetzt im Nachhinein zu ignorieren daß man selber falsch gehandelt hat und dem Supermarkt die Verantwortung geben zu wollen ist abwegig.

seine [Rettungswagen] bestimmung bestimmen seine finanziers. die
versicherungspolice bestimmt, wem (von der versicherung
gedeckt) geholfen wird und wem nicht.

Falsch. Seine Indikation bestimmt das Landesrettungsdienstgesetz, und geholfen wird jedem, der die entsprechende Indikation aufweist (also ein „genügend schlimmes“ Verletzungs-/Erkrankungsmuster). Mit der Finanzierung hat das nichts zu tun.

einem deutschen
schifahrer mit schramme, der krankenkasse zahlt, wird
geholfen, obwohl er 100% selber schuld ist an seinem unfall
(niemand MUSS schifahren),

Falsch, weil Du wieder zu Unrecht die Finanzierung der Behandlung in einen Topf mit dem Anspruch auf medizinische Versorgung wirfst. Generell wird jeder bei entsprechendem Bedarf versorgt, unabhängig davon ob der Schaden durch eigene Schuld, fremdes Einwirken oder „schicksalhafte Fügung“ entstanden ist. Oder hast Du schon mal gehört daß jemand, der selber einen Unfall verursacht, deswegen unversorgt bleibt? Der Anspruch auf eine adäquate Versorung ist immer und für jeden vorhanden, egal wo und wie der jenige versichert ist und wer die Schuld an der Notwendigkeit der Behandlung trägt.
Den Anspruch auf Versorgung (durch eine bestimmte Institution oder eine bestimmte Behandlungsmaßnahme) verwirkt man nur dann wenn es dafür keine Indikation gibt.

einem touristen ohne versicherung
wird nicht (umsonst) geholfen, wenn er lebensbredrohlich mit
dem rad stürzt (dem straßenverkehr kann sich NIEMAND
entziehen). der zahlt dann selber (und ist selber schuld wenn
er nicht versichert ist).

Sehr wohl, ihm wird genauso gut geholfen wie JEDEM anderen auch. Es entsteht also niemandem ein Nachteil wenn er keine in Deutschland gültige Versicherung hat.
Wenn es später um die Kostenfrage geht wird zunächst versucht das Geld vom Patienten zu holen, der es wiederum von seiner Versicherung bekommt. Falls nicht gibt es internationale Abkommen bzw. einen Fond (wenn ich es richtig weiß in Erinnerung habe wird er von der AOK verwaltet) der die Behandlungskosten ausländischer Mitmenschen bezahlt. Damit gibt es hier eine vorbildliche Regelung, die keinen Menschen, egal welcher Herkunft, benachteiligt oder jemandem eine schlechtere Behandlung als irgend möglich beschert.

die bestimmung der rettungskräfte
und krankenbeiträge ist völlig unabhängig von der art der
verletzung. es ist reine willkür, was bezahlt wird und was
nicht.

Nee, es gibt klare Regelungen (Gesetze!) wann welches Rettungsmittel indiziert ist. Die Wahrheit ist daß die Bequemlichkeit und das Anspruchsdenken der Bevölkerung immer größer wird und die Rettungsmittel immer inflationärer angefordert werden. Als Verantwortlicher Träger eines Rettungsdienstes kann man sich dagegen auch nur begrenzt zur Wehr setzen weil bei der Annahme eines Notrufes und entsprechend dramatischer Schilderung der Einsatz eines hochwertigen Rettungsmittels unumgänglich wird.

Wenn dann später die Notwendigkeit des Einsatzes durch Ärzte bescheinigt wird - oder diese selber in falsch verstandenem Servicedenken gegenüber den Patienten / Faulheit einen Patienten selber zu behandeln und daher lieber in ein Krankenhaus abschieben und dazu Rettungsmittel anfordern - belegt das keineswegs die wirkliche Notwendigkeit der Alarmierung.
Die Krankenkassen müssen sich am Ende darauf verlassen bzw. müssen bezahlen wenn die Notwendigkeit eines rettungsdienstlichen Einsatzes / eines Krankentransportes attestiert wird. Ob diese Notwendigkeit aber real nachvollziehbar war oder nur auf geduldigem Papier existiert steht auf einem anderen Blatt.

wie wärs mit kürzungen der leistungen für zb. sportler (siehe
oben). wieso soll die allgemeinheit für das vergnügen anderer
zahlen?

IMHO muß in der Gesellschaft das verlorengegangene Denken etabliert werden daß der Rettungsdienst und auch der damit zusammenhängende Krankentransport nur in begrenztem Maße „Serviceunternehmen“ sind, sondern daß es sich dabei um Institutionen handelt, die der öffentlichen Gefahrenabwehr dienen - so wie das auch für die Polizei und die Feuerwehr gilt.
Es kann nicht sein daß jeder wie er lustig ist Notrufe absetzen kann und selbst bei glasklarer, offensichtlicher Nicht-Indikation nachher trotzdem eine entsprechende Verordnung für die Versicherung bekommt.

Bei den Leistungskürzungen stellt sich die Frage wo man da die Grenzen zieht… sofern jemand keinen gefährlichen Extremsport ausübt kann man ja auch argumentieren daß er etwas für seine Fitness und Gesunderhaltung tut.
Dann zieht man lieber Raucher zur Begleichung der von ihnen verursachten Kosten heran, denn daß die sich selber und damit anderen Versicherungsmitgliedern Kosten verursachen ist unbestritten.
Was ist mit Autofahrern - Krankenkassenbeiträge in Abhängigkeit von Automarke, PS-Zahl, durchschnittlicher Jahres-Fahrleistung…?
Letztlich stellt sich hier die Frage wer die Grenzen zieht und wo.

über defekte einkaufswägen beschwere ich mich. denn die alte
lady, die ihn nach mir benutzen könnte, bricht sich noch den
fuß…

Löblich. Weiter so! :smile:

Schöne Grüße,

MecFleih

Hallo Bernd,

wenn Du von mir schon etwas zitieren möchtest, dann mach es
auch richtig. Vom sterben o. ä. habe ich nichts geschrieben!
Vielleicht aber fantasierst Du gerne!

Also erst schön lesen, dann versuchen zu verstehen und
anschließend wenn unbedingt nötig, posten.

Gruß
strangerone

Hi!

LOL…wenn DU richtig gelesen hättest hättest die Ironie erkannt…schleisslich darf cih ja auch übertreiben, wenn du schon masslos übertreibst *ggg

Das zum Thema Versthen und so *gg

Bernd

Hallo Bernd,

es ging bei mir nicht um Übertreibung, vielmmehr um miterlebtes.

Aus einer Schienenbeinverletzung heraus entwickelte sich eine Knochenhautentzündung, von welcher „Gott sei Dank“ lediglich
gresslich braune Flecken übrig blieben.

Ja, für den Einen hört es sich übertrieben an, dem Sanitäter geht es auf die Nerven, evtl. für einen körperlichen Bagatellschaden aktiviert zu werden, das sind Argumente für die ich Verständnis habe, dennoch bleibe ich dabei, sofern ein Laie eine Verletzung anzeigt und einen RTW bestellt, hat dieser zu erscheinen und Hilfe zu leisten, das ist sein Job, dafür wird er bezahlt und keiner hat ihn gezwungen diese Dienste am Menschen zu verrichten.

Irgendwie schon komisch, da stellt jemand eine Anfrage, man selbst geht davon aus, dass diese nach insgesamt ein bis fünf Kommentaren erledigt ist und stellt fest, da bildet sich eine Diskussion, welche im Abschluss ganz an der Fragestellung vorbeizieht.

So sind wir wohl!

In diesem Sinne wünsche ich noch einen angenehmen Abend!

Gruß
strangerone

Hallo,

es ging bei mir nicht um Übertreibung, vielmmehr um
miterlebtes.

Aus einer Schienenbeinverletzung heraus entwickelte sich eine
Knochenhautentzündung, von welcher „Gott sei Dank“ lediglich
gresslich braune Flecken übrig blieben.

Das ist dann aber ein seltener Fall… Wie oft jeden Tag stossen sich Leute am Schienbein und überstehen das ohne jeden Folgeschaden? Deine persönliche Betroffenheit in allen Ehren, aber wegen einer sehr außergewöhnlichen Komplikation in einem Fall kann man nicht gleich darauf schliessen daß das immer so läuft.

Ja, für den Einen hört es sich übertrieben an, dem Sanitäter
geht es auf die Nerven, evtl. für einen körperlichen
Bagatellschaden aktiviert zu werden, das sind Argumente für
die ich Verständnis habe, dennoch bleibe ich dabei, sofern ein
Laie eine Verletzung anzeigt und einen RTW bestellt, hat
dieser zu erscheinen und Hilfe zu leisten, das ist sein Job,
dafür wird er bezahlt und keiner hat ihn gezwungen diese
Dienste am Menschen zu verrichten.

Hier verzerrst Du IMHO die wirkliche Gemengelage.
Es interessiert relativ wenig ob es dem Rettungsassistenten gefällt einen Einsatz zu absolvieren, da gebe ich Dir Recht. Obwohl es inzwischen bei vielen soweit geht daß sie ihren Job und ihre Qualifikation in Frage zu stellen beginnen („Wofür mache ich 3 Jahre Ausbildung in Notfallmedizin um dann minimale Bagatellen zu versorgen?“) interessiert es weder beim RA noch bei Leuten anderer Berufe ob sie nun gerade Lust auf ihre jeweilige Tätigkeit haben oder nicht.

Woran man aber nicht vorbeikommt ist, wie ich auch schon in meiner Antwort auf „Datafox“ ausgeführt habe, daß es einen klaren Indikationskatalog gibt nach dem zu entscheiden ist welches Fahrzeug wann indiziert ist. Natürlich kann ein Laie die Situation weniger gut einschätzen als ein fachkundiger Mitmensch, ich gestehe auch eine große Grauzone zu für den Fall, daß man schlichtweg nicht weiß ob Gefahr im Verzuge ist und in dieser Situatiuon lieber einmal zuviel als einmal zu wenig anruft. Irgendwo gibt es aber eine Grenze, ab der ich von einem normal intelligenten Menschen erwarte daß er erkennen kann ob’s nun wirklich kritisch wird oder eben nicht und ob somit auch ein Rettungsdienst oder Krankenwagen erscheinen muß oder eher nicht.

Nochmal ein Wort zu der Finanzierung: hier in NRW gilt das „Landes-Rettungsdienst-Gesetz NRW“, aus dem Indikationen und Kontraindikationen für den Einsatz des Rettungsdienstes hervorgehen, außerdem wird darin die Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger erkannt. Der Rettungswagen wird deswegen vom Land NRW über den zuständigen Kreis gekauft, was bedeutet daß der Steuerzahler Anschaffung und Betrieb des Autos bezahlt.
Im Einsatzfall zahlt die Versicherung des Patienten den jeweiligen Rettungseinsatz.

Es ist also eine weit verbreiteter Irrtum anzunehmen daß man ja den RTW bezahlt habe und ihn deswegen locker-flockig anfordern könne sobald es einen in den Fingern juckt.
Richtig ist vielmehr daß Anschaffung und Unterhalt des Rettungsdienstes von allen Bürgern bezahlt werden und die Solidargemeinschaft der Versicherten den Rettungseinsatz oder den Krankentransport bezahlt.

Insofern hat die Gemeinschaft auch ein Interesse daran daß Rettungsassistenten und Fahrzeuge nur dann zum Einsatz kommen und bezahlt werden müssen wenn das erkennbar notwendig ist.

Nehmen wir mal an daß Du oder jemand, der Dir sehr nahe steht, einen wirklichen Notfall erleidet - was ich Dir nicht wünsche. Die Rettungsassistenten und der Rettungswagen, die Dich oder Deinen Angehörigen versorgen könnten fahren aber anderswo durch die Gegend weil sich jemand das Schienbein angestoßen hat. Würdest Du dann auch noch sagen: „Naja, dann hab’ ich Pech gehabt, der Schienbein-Geprellte soll ruhig erstmal von 2 Rettungsassistenten fachgerecht mit Eisbeuteln behandelt werden bevor man in einer halben Stunde beginnt mich aus dem echten Schlamassel zu holen.“?

Ich glaube kaum daß Du dann auch noch so locker reagierst.

Schönen Gruß,

MecFleih

Hi!

Was kann denn der Laden dafür, wenn Du nicht in der Lage bist,
einen Einkaufswagen zu bedienen???

Grüße,

Mathias

Gegenfrage!

Aber gerne.

Was haben die User dieses Forums nur getan, mit derartig von
Dir angeführten Anfragen/Aussagen konfrontiert zu werden?

Nichts. Ich habe versucht mit meiner Antwort die Absurdität des Rechtsempfindens des Fragestellers plakativ darzustellen.
Die Verallgemeinerung „die User“ ist des weiteren fehl am Platze, so weit ich weiss, hat nur einer nachgefragt…

Vielleicht bist Du jedoch nicht in der Lage sachliche
Antworten zu geben.

…was nun einer wirkliche Beleidigung sein dürfte. Wer im Glashaus sitzt…

Gruß
strangerone

Nur zum Verständnis: Da stellt jemand eine saubere Anfrage im
passenden Brett und erhält Antworten die jeglicher Logik
widersprechen im Gegenteil, man beleidigt ihn auch noch.

Falsch. Ich meine sogar, gerade im Hinblick auf eine logische Problemlösung einiges zur Klärung der Frasge beigetragen zu haben.

Grüße,

Mathias

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Hi!

in einem anderen Kommentar zu diesem Thema hatte ich schon
darauf verwiesen, dass gerade mit Verletzungen am Schienenbein
nicht zu spassen ist.

Mir kommen die Tränen…

Desweiteren, ob jetzt Eigenverschulden
oder doch berechtigte Ansprüche bestehen, er muss so handeln,
um ggf. Ansprüche zu wahren.

Was Du hier nicht verstehen zu wollen scheinst ist, dass die von Euch vermeintlich konstruierten „Ansprüche“ jedweder Grundlage entbehren.

Abschließend nochmals wiederholt, der Geschädigt hat eine
sachliche Anfrage gestellt und kann auch eine sachliche
Antwort verlangen.

Er hat eine teilweise äußerst amüsante Anfrage gestellt, bei der man nun auch mit entsprechend amüsierten Antworten rechnen sollte.

Sinnloses Geplappere ist da fehl am Platz.

Da gehe ich absolut mit. Nehme es Dir zu Herzen.

Grüße,

Mathias

1 „Gefällt mir“

Hi,
weder sitze ich im Glashaus… noch sind meine Begriffe fehl am Platze.

Mein Zweifel, ob Du in der Lage bist… ist wohl kaum eine Beleidigung; Deine Anführung der Absurdität bzw. die Unterstellung, dass jemand nicht in der Lage ist, kommt einer Beleidigung schon näher.

Sofern du in der Lage bist, mach es gut ansonsten…

Gruß
strangerone

Mir kommen die Tränen…

Neeh, wirklich? Da bin ich aber ganz traurig!

Was Du hier nicht verstehen zu wollen scheinst ist, dass die
von Euch vermeintlich konstruierten „Ansprüche“ jedweder
Grundlage entbehren.

JaJa! Du verstehst, Du weisst und ich hab meine Ruhe, hoffentlich vor Dir!

Er hat eine teilweise äußerst amüsante Anfrage gestellt, bei
der man nun auch mit entsprechend amüsierten Antworten rechnen
sollte.

Wie gesagt, BLA BLA BLA.

Sinnloses Geplappere ist da fehl am Platz.

Da gehe ich absolut mit. Nehme es Dir zu Herzen.

Und wenn nicht? Grüsschen,tschüsschen, schluss für heute.

strangerone