Supermarkt bestreitet Unfallhergang

Hallo,
ich hatte einen Unfall mit einem defekten Einkaufswagen. Nun bestreitet dies das Unternehmen.

Zur Info hier der Hergang:
Ich hatte am 31. Mai '03 um 7 Uhr auf dem Gelände der Firma K. (Oberes Parkdeck) einen Einkaufswagen aus dem Pfandgerüst geziogen und bin mit diesem zu meinem PKW gefahren. Dort habe ich Mehrwegflaschen umgeladen. Nachdem ich fertig war, schloß ich den Kofferraum ab und drehte mich um 180° um. Der Einkaufswagen sollte seitwärts fahren, bis er in Richtung Eingang stand. Das klappte jedoch nicht: Das Ding blockierte und fiel um. Durch den Schwung und den geringen Abstand knallte ich mit dem rechten Unterschenkel an die rechte Metallstrebe, die - nachdem der Karren umgefallen war - oben war. Binnen Sekunden bildete sich ein dickes Ei auf dem Schienbein, das später amnbulant versorgt wurde.
Ich zeigte den Unfall sfort im Geschäft an. Es wurde auch sofort eine Unfallmeldung gefertigt und Erste Hilfe geleistet. Die Wunde wurde später von den Johannitern ambulant versorgt (? 100.-).

Nun meldete sich die Versicherung der Firma K. und teilt mit, dass der Versicherungsnehmer bestreitet, ein defekter Einkaufswagen habe den Unfall verursacht. Es scheint, die Firma K. will sich hier aus der Verantwortung stehlen. Ich solle den Vortrag beweisen und Zeugen beibringen.
Da ein Unfall schlecht planbar ist, liegt hier keine Aufzeichnung vor. Außerdem waren um 7 Uhr früh keine Kunden am Unfallort. Das Geschäft hatte erst zwei Minuten vorher geöffnet.

Wie sollte ich hier weiter vorgehen, um den Laden auf Trab zu bringen? Es kann doch wohl nicht sein, dass erst eine Unfallmeldung gefertigt wird und Wochen später heißt es „April, April“.

Gruss,
HWW

Nachdem ich fertig war, schloß

ich den Kofferraum ab und drehte mich um 180° um. Der
Einkaufswagen sollte seitwärts fahren, bis er in Richtung
Eingang stand. Das klappte jedoch nicht: Das Ding blockierte
und fiel um. Durch den Schwung und den geringen Abstand
knallte ich mit dem rechten Unterschenkel an die rechte
Metallstrebe, die - nachdem der Karren umgefallen war - oben
war.

**** es stellt sich die Frage, mit welcher Krafteinwirkung wurde der leere Einkaufswagen bewegt, dass a) er umfiel und b) man selbst darüber stürzt.

Es könnte die Vermutung bestehen, dass nicht der Wagen bzw. ein event. Defekt den Unfall verursacht haben könnte, sondern entweder a) unsachgemässes Verwenden desselbigen oder b) Eigenverschulden.

So aus dieser Schilderung heraus lässt sich schwer erkennen, was da wirklich vorgefallen ist.

mfg
Peter *****

Hallo,

was steht denn in der Unfallmeldung drin? Wer hat diese angefertigt bzw. unterschrieben? Was bestreitet das Unternehmen konkret, daß überhaupt ein Unfall stattgefunden hat?

gerhard

hallo Peter,
wenn ich deine Zeilen so lese, komme ich zu dem Ergebnis, dass du offenbar noch nie einen defekten Einkaufswagen in der Hand hattest. Manchmal, wenn man ihn seitlich fahren will, blockiert er derart, das z.B. auch ich schon einmal richtig stark gestolpert bin - aber das Glück hatte, dass er nicht umkippte.

Deine Antwort heißt also man selbst ist als Geschädigter immer der Dumme. Ein Unternehmen muss in meinen Augen dafür Sorge tragen, dass die Einkaufswagen in Ordnung sind und wenn ihnen das Personal zur Kontrolle zu teuer ist, muss es eben haften. In den USA haftet ein Unternehmen grundsätzlich.

Es kann doch nicht sein, dass es bei uns immer heißt, im Zweifel für das Unternehmen. Wenn der Kunde zu „blöd“ ist, hat er halt Eigenverschulden. Schau dir mal die Einkaufswagen in einem Supermarkt an. Ich habe gerade vergangene Woche mittels 2 Münzen -anders geht es dann nicht - 12 Einkaufswagen wieder in die andere Schlange geschoben, bis ich einen hatte, der einwandfrei sich bewegen ließ. Doch die Zeit hat man ja wohl üblicherweise nicht.

**** es stellt sich die Frage, mit welcher Krafteinwirkung
wurde der leere Einkaufswagen bewegt, dass a) er umfiel und b)
man selbst darüber stürzt.

Es könnte die Vermutung bestehen, dass nicht der Wagen bzw.
ein event. Defekt den Unfall verursacht haben könnte, sondern
entweder a) unsachgemässes Verwenden desselbigen oder b)
Eigenverschulden.

So aus dieser Schilderung heraus lässt sich schwer erkennen,
was da wirklich vorgefallen ist.

mfg
Peter *****

wohl der Unternehmerseite
kikut

Hallo,

ich weiß daß das jetzt off topic ist, aber trotzdem muß ich meinen Senf dazu geben…

Ich arbeite im Rettungsdienst, seit 11 Jahren. Wenn damals eine Alarmierung stattfand konnte man davon ausgehen daß sie indiziert war, sprich: vor Ort fand man einen Verletzten/Kranken vor, der wirklich rettungsdienstlich versorgt werden mußte, der weder selber zum Hausarzt gehen noch sich selber verarzten konnte. Heute kommen wir immer mehr dahin daß für jedes „Kinkerlitzchen“ sofort Rettungsdienste alarmiert werden und ich frage mich immer mehr wohin das inzwischen führt.

Ich habe das von dem Einkaufswagen verursachte Hämatom nicht gesehen und halte mich mit Ferndiagnosen zurück. Trotzdem frage ich mich ob hier wirklich eine rettungsdienstliche Versorgung nötig war… wegen einer Beule und eines blauen Flecks? Kann man da nicht selber ein wenig kühlen, sich über das selber verursachte Mißgeschick ärgern, und nach 2 Tagen, in denen das Schienbein weh tut die Zähne zusammenbeißen und die Sache ansonsten vergessen…? Jeder 2. Einkaufswagen rollt nicht optimal, darauf muß man einfach gefaßt sein.

Ich habe oft das Gefühl daß dieses Land immer weniger funktioniert weil man sich immer mehr darin verstrickt Kleinigkeiten zu regulieren und Unternehmen kümmern sich bald mehr darum sich rechtlich in jeder Hinsicht abzusichern als ihre eigentliche Arbeit zu machen. Es tut mir leid, aber ich empfinde es so als sei dieses wieder ein typisch deutscher Fall von übertriebener Regelungs- und Klärungs"wut".

Man könnte es einfach dabei belassen sich über das Mißgeschick zu ärgern, den Supermarkt darauf hinzuweisen daß da ein Wagen schlecht läuft und ansonsten die betroffene Stelle am Bein zu kühlen und die Sache zu vergessen.
Stattdessen nimmt eine juristische Diskussion und Schriftwechsel darüber ihren Lauf wie die Lappalie rechtlich zu bewerten ist und wer den „Schaden“ zahlt.
Man muß sich mal überlegen welcher volkswirtschaftliche Schaden hier entsteht… neben den berechneten Kosten des Rettungsdienstes wird ein Fahrzeug mit 2 Rettungsassistenten (Berufsausbildung, also Fachkräfte!) beansprucht, die verantwortlichen Supermarkt-Angestellten müssen sich um den Vorfall kümmern, hier lesen Leute mit, die sich gerade im Büro, während der Arbeitszeit vor dem Firmen-PC befinden… wieviel Zeit, Arbeitskraft und letztlich Geld geht jetzt wegen eines ungeschickter Weise umgekippten Einkaufswagens verloren…?

Manchmal verstehe ich uns Deutsche nicht mehr…

MecFleih

Hallo kikut,

nein, nein, hab schon geschoben…

Worauf ich hinaus wollte: Ein Wagerl schiebe ich geradeaus - inwieweit muss es sich quer schieben lassen? Ein Wagerl schiebe ich bequem - inwieweit muss es sich plötzlich, ruckartig vielleicht, in eine andere Richtung schieben lassen? Waren Bodenrillen, wo das Rad sich verhängen könnte?

Davon hängt vielleicht die Antwort ab, ob das Wagerl defekt war oder nur nicht im Sinne seiner Erfindung bewegt wurde.

Wie ich schrieb: es läßt sich schwer sagen - als nicht dabei gewesen und Wagerl gesehen - was die Ursache war und wer dafür haftet.

hier der Kunde - dort das Unternehmen: es gibt für Unternehmen Haftungsgrenzen und es gibt für Kunden Eigenverantwortlichkeit - nochmals, ich kann es aus der Entfernung nicht sagen.

Ich wünsche dir alles Gute
und verbleibe
herzlichst
Peter

Kamera auf dem Parkdeck? owt

Hallo MecFleih,

sicherlich hast Du in einigen Punkten Recht, dennoch hat der Geschädigte korrekt gehandelt.

Wie Du aus Deinem eigenen Fachbereich wissen wirst, sind gerade Verletzungen am Schienenbein gefährlich. Sowohl dem Geschädigten als auch dem Filialleiter unterstelle ich mangelnde Kompetenz in der Beurteilung der Schwere der Verletzung. Sicherlich hätte man falls die Möglichkeit gegeben ist, gegenüber zum Arzt gehen können, ist dieses aber nicht der Fall, ist ein Rettungsdienst einzuschalten. Dafür seid Ihr nunmal da!

Dieses leider lästige Prozedere dient jedoch desweiteren der gegenseitigen Absicherung. Stelle Dir doch mal vor, der Geschädigte erleidet, durch diese Verletzung, Folgebeschwerden z. B. hier eine Knochenhautentzündung?

Was glaubst Du wohl was daraus für eine Prozesswelle entsteht?

Gruß
strangerone

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Hi
wegen der Dulle am Schienbein den Rettungsdienst? Naja, ich Frage mich was die armen Sanitäter zu so’nem Einsatz sagen - wieder ein Leben gerettet!

Ein Glück dass nicht noch ein parkender Wagen beschädigt wurde, was dann aus dieser Sache würde ist ja nicht mehr vorstellbar! Das würde Kreise ziehn bis vor Gericht…

Was machst du wenn du im Dunkeln auf der Strasse gegen eine Anhängerkupplung läufst (mir letzte Woche mal wieder passiert). Hätt ich die Polizei wegen dieser schweren Körperverletzung rufen müssen?

Was soll so etwas bringen?
Die Beule ist in 3 Wochen weg.

HH

Es tut mir leid, aber ich
empfinde es so als sei dieses wieder ein typisch deutscher
Fall von übertriebener Regelungs- und Klärungs"wut".

ich finde diese reaktion eher ein typischer fall von deutscher bevormundung. jeder der zahlendes mitglied einer krankenversicherung ist, hat das recht auch versorgt zu werden, wenn er verletzt wurde. dafuer zahlt er ja schliesslich!

Man könnte es einfach dabei belassen sich über das Mißgeschick
zu ärgern, den Supermarkt darauf hinzuweisen daß da ein Wagen
schlecht läuft und ansonsten die betroffene Stelle am Bein zu
kühlen und die Sache zu vergessen.

und still halten. DAS finde ich typisch deutsch, sorry. der supermarkt handelt verantwortungslos, wenn derart defekte waegen hergegeben werden (gegen kaution wohlgemerkt). es haette noch schlimmer ausgehen koennen, sturz aelterer personen, knochenbruch, sachbeschaedigung an autos usw. ich finde es in ordnung, wenn der supermarkt da eins auf die finger bekommt. dafuer ist das rechtssystem da, und auch dafuer zahlt der geschaedigte seine steuern.

neben den berechneten Kosten des
Rettungsdienstes wird ein Fahrzeug mit 2 Rettungsassistenten
(Berufsausbildung, also Fachkräfte!) beansprucht,

na und dafuer werden sie auch VOM GESCHAEDIGTEN bezahlt. er bezahlt die versicherung, die versicherung zahlt den rettungswagen. ich habe da keine skrupel die rettung zu holen wenn ich nicht laufen kann. dafuer sind sie schliesslich da.

die
verantwortlichen Supermarkt-Angestellten müssen sich um den
Vorfall kümmern,

na und er ist KUNDE im supermarkt! sie schulden IHM was und nicht umgekehrt. soll er etwa dankbar dafuer sein, dass es diesen supermarkt gibt? LOL beim naechsten mal geht er besser in einen anderen, wo es bessere einkaufswaegen gibt.

hier lesen Leute mit, die sich gerade im
Büro, während der Arbeitszeit vor dem Firmen-PC befinden…

ich hab wochenende :stuck_out_tongue:

Manchmal verstehe ich uns Deutsche nicht mehr…

wenn ich DICH lese, frage ich mich das (obwohl aus oesterreich stammend, aber auch dort ist es nicht anders.)

gruss
datafox

Hi Datafox (man vergibt sich nix wenn man mit einer Begrüßung beginnt),

ich finde diese reaktion eher ein typischer fall von deutscher
bevormundung. jeder der zahlendes mitglied einer
krankenversicherung ist, hat das recht auch versorgt zu
werden, wenn er verletzt wurde. dafuer zahlt er ja
schliesslich!

Ganz recht. Deswegen verärgert es mich als Bürger und Beitragszahler einer Krankenkasse wenn der Rettungswagen durch „lebensrettende Einsätze“ wie diesen hier blockiert wird während ich, als vielleicht vital bedrohter Notfallpatient, unversorgt bleibe weil der Rettungswagen in einem anderen, mehr oder weniger überflüssigen Einsatz gebunden ist. Derartige Fälle hat es in dem Bereich, den ich überblicken kann, in der Vergangenheit einige Male gegeben, Tendenz steigend.

Ich unterstelle auch einem medizinisch unversierten Mitbürger daß er allein durch Menschenverstand zwischen einem wirklichen Notfall und einer wenn auch schmerzenden, aber ansonsten harmlosen Beule unterscheiden kann. Wenn dann trotzdem der Notruf gewählt wird grenzt das an eine strafbare „böswillige Alarmierung“, mal abgesehen von der moralischen Verantwortung, daß vielleicht anderswo jemand unversorgt bleibt (bzw. sehr viel später behandelt wird) weil keine schnelle Hilfe greifbar ist.

und still halten. DAS finde ich typisch deutsch, sorry. der
supermarkt handelt verantwortungslos, wenn derart defekte
waegen hergegeben werden (gegen kaution wohlgemerkt). es
haette noch schlimmer ausgehen koennen, sturz aelterer
personen, knochenbruch, sachbeschaedigung an autos usw. ich
finde es in ordnung, wenn der supermarkt da eins auf die
finger bekommt. dafuer ist das rechtssystem da, und auch
dafuer zahlt der geschaedigte seine steuern.

Es geht doch hier gar nicht darum daß in Supermärkten „eigentlich nur defekte Einkaufswagen“ im Verkehr sind. Ich habe noch nie gehört daß dieses ein ernsthaftes Problem in D wäre… Hier reißt jemand mit zu viel Schwung einen Einkaufswagen herum, stolpert darüber und schlägt sich dabei einen blauen Fleck am Knie an - was kann der Supermarkt dafür?

Ist das wirklich ein Problem für das Mediziner und Rechtsgelehrte bemüht werden müssen, für das man Unfallberichte schreibt und für das diverse Menschen (unter anderem wir hier) Zeit aufwenden?

Ich schreibe es mal provokativ: wer mit Einkaufswagen nicht umgehen kann, diese umwirft und beschädigt, dabei riskiert andere Autos zu beschädigen und sich auch noch selber verletzt sollte vielleicht Hausverbot bekommen weil er ein untragbares Risiko für andere Kunden des Supermarktes bedeutet… :smile:

Aber mal im Ernst: man flucht über das Mißgeschick und den blauen Fleck, stellt den Wagen wieder auf - und fertig. Alles andere überbewertet den Vorfall.

neben den berechneten Kosten des
Rettungsdienstes wird ein Fahrzeug mit 2 Rettungsassistenten
(Berufsausbildung, also Fachkräfte!) beansprucht,

na und dafuer werden sie auch VOM GESCHAEDIGTEN bezahlt. er
bezahlt die versicherung, die versicherung zahlt den
rettungswagen. ich habe da keine skrupel die rettung zu holen
wenn ich nicht laufen kann. dafuer sind sie schliesslich da.

Ja, wenn Du dich ernsthaft verletzt hast und nicht laufen kannst. Aber nicht wegen einer Beule!
Ich habe ja schon weiter oben die Frage aufgeworfen was ein vielleicht wirklich ernsthaft erkrankter oder verletzter Mitmensch wohl denkt wenn er wegen so einer Sache nicht schnell adäquat versorgt wird… und diese Fälle kommen leider mit zunehmender Tendenz vor.

Nebenbei: als Rettungsassistent habe ich eine 3jährige Ausbildung durchlaufen, wie andere wenn sie Schreiner, Schlosser oder Bürokaufmann werden. Ich habe in dieser Zeit ein wenig mehr gelernt als Beulen zu kühlen. Schreiner machen ja auch mehr als Holz zersägen und Bürokaufleute sind nicht nur da um Blätter zu lochen und abzuheften…
Unser Rettungswagen ist Equipment für locker 100000 EUR. Seine Ausrüstung und seine Bestimmung sind nicht blaue Flecken und Hämatome zu versorgen, sondern lebensbedrohlich Erkrankte und Verletzte effektiv zu behandeln.

Neben dem moralischen Aspekt hat das Ganze auch eine finanzielle Seite: in Zeiten knapper Kassen, in Zeiten, in denen in D das Gesundheitssystem auf den Kollaps zusteuert, kann ich nicht nachvollziehen wenn die Versicherungen und damit die Allgemeinheit unnötigerweise teuer für derartige Bagatellen zahlen sollen. Außerdem: welcher Schaden entsteht der Allgemeinheit wenn durch solche Vorkommnisse andere Patienten unversorgt bleiben und nachher für massiv höhere Kosten gesund gepflegt werden müssen? DAS sind nämlich auch Folgekosten, und die zahlt mitnichten der am Knie angeschlagene Einkaufswagen-Fahrer.

hier lesen Leute mit, die sich gerade im
Büro, während der Arbeitszeit vor dem Firmen-PC befinden…

ich hab wochenende :stuck_out_tongue:

Du vielleicht, andere nicht. Ich würde Dir übrigens raten nicht in Supermärkte zu gehen. Die Einkaufswagen dort sind gemeingefährlich… sie können umkippen, man kann darüber stolpern, am Ende muß die Rettung kommen und Dich auf eine Intensivstation fahren. Wenn Du überlebst bleiben Narben am Bein und auf der Seele zurück. Du mußt Prozesse führen um die Behandlungskosten zurückzubekommen und Dein Recht durchzusetzen, und triffst vielleicht noch auf Unverständnis im Internet… nein, das ist die Sache nicht wert. :smile:

Schönen Gruß,

MecFleih

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OT: Rettung
Ein Freund von mir ist gerade Zivi beim roten Kreuz, und laut seinen Erzählungen sind der Großteil der Fahrten tatsächlich Leute, die Probleme haben, mit denen andere sogar noch arbeiten gehen.
In vielen Fällen wird die Rettung hier als Gratis-Taxi mißbraucht und die Sanitäter erfinden dann eine Diagnose, die auch von der Krankenkasse bezahlt wird (laut Liste), da andernfalls die Rettungsorganisation den „Geretteten“ auf Bezahlung des einsatzes klagen müßte, was wiederum schlecht fürs Image ist.
Dem gilt es IMHO schon einen Riegel vorzuschieben, da die Krankenkassen sowieso chronisch defizitär sind und die Beiträge aller laufend erhöht werden (bzw berechtigte Leitungen werden gekürzt).

Das soll aber kein Kommentar zum vorliegenden Fall sein, obgleich ich auch hier der Meinung bin, daß es nicht unbedingt in jedem (un)Fall einen Schuldigen geben muß. Manches passiert einfach auch durch Pech oder die unglückliche Verkettung von Umständen. Und nur wiel ein Supermarkt reich(er) ist, ist er noch keine Vollkaskoversicherung.

LG
Stuffi

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Hi!

Was kann denn der Laden dafür, wenn Du nicht in der Lage bist, einen Einkaufswagen zu bedienen???

Grüße,

Mathias

Gegenfrage!

Was haben die User dieses Forums nur getan, mit derartig von Dir angeführten Anfragen/Aussagen konfrontiert zu werden?

Vielleicht bist Du jedoch nicht in der Lage sachliche Antworten zu geben.

Gruß
strangerone

Nur zum Verständnis: Da stellt jemand eine saubere Anfrage im passenden Brett und erhält Antworten die jeglicher Logik widersprechen im Gegenteil, man beleidigt ihn auch noch.

Na Klasse! Weiter so.

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Hi,

jeder der zahlendes mitglied einer
krankenversicherung ist, hat das recht auch versorgt zu
werden, wenn er verletzt wurde. dafuer zahlt er ja
schliesslich!

Äh, ja, natürlich. Jeder, der eine KV hat, darf diese natürlich in Anspruch nehmen, um sich von einem Arzt seiner Wahl behandeln zu lassen.

Die primäre Aufgabe eines Rettungsdienstes ist es aber, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen und Transportfähigkeit herzustellen sowie die Patienten dann in ein Krankenhaus zu verbringen. Für alles andere gibt es niedergelassene Ärzte und in vielen Betrieben Personal mit einer erweiterten Ersthelferausbildung.

na und dafuer werden sie auch VOM GESCHAEDIGTEN bezahlt. er
bezahlt die versicherung, die versicherung zahlt den
rettungswagen. ich habe da keine skrupel die rettung zu holen
wenn ich nicht laufen kann. dafuer sind sie schliesslich da.

Nö, sind sie nicht. Ein Rettungsdienst soll Leben retten, keine „Wehwehchen“ versorgen. Und bedenke bitte auch, dass jeder Rettungssanitäter, der sich mit derartigem beschäftigen muss, vieleicht woanders wirklich dringender gebraucht würde.

Gruß
Feanor (First Responder)

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Aber wo er Recht hat, hat er Recht !

Den Krankenwagen wegen einer Prellung rufen, und dann noch den Markt für das eigene Missgeschick verantwortlich machen wollen…also ich weiß nicht.

HM

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Gegenfrage!

Was haben die User dieses Forums nur getan, mit derartig von
Dir angeführten Anfragen/Aussagen konfrontiert zu werden?

Vielleicht bist Du jedoch nicht in der Lage sachliche
Antworten zu geben.

Gruß
strangerone

Nur zum Verständnis: Da stellt jemand eine saubere Anfrage im
passenden Brett und erhält Antworten die jeglicher Logik
widersprechen im Gegenteil, man beleidigt ihn auch noch.

Na Klasse! Weiter so.

Aber wo er Recht hat, hat er Recht !

Den Krankenwagen wegen einer Prellung rufen, und dann noch den
Markt für das eigene Missgeschick verantwortlich machen
wollen…also ich weiß nicht.

HM

Hallo Herr Meyer,

in einem anderen Kommentar zu diesem Thema hatte ich schon darauf verwiesen, dass gerade mit Verletzungen am Schienenbein nicht zu spassen ist. Desweiteren, ob jetzt Eigenverschulden oder doch berechtigte Ansprüche bestehen, er muss so handeln, um ggf. Ansprüche zu wahren.

Abschließend nochmals wiederholt, der Geschädigt hat eine sachliche Anfrage gestellt und kann auch eine sachliche Antwort verlangen. Sinnloses Geplappere ist da fehl am Platz.

Gruß
strangerone

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Hallo,

in einem anderen Kommentar zu diesem Thema hatte ich schon
darauf verwiesen, dass gerade mit Verletzungen am Schienenbein
nicht zu spassen ist.

Es ist aber auch nicht so daß man wegen einer Prellung am Schienbein nun fürchterliche Angst haben muß schwer zu erkranken - das ist normalerweise nicht der Fall. Man muß ja nicht unbedingt den abenteuerlichsten Ausnahmefall annehemn.

Desweiteren, ob jetzt Eigenverschulden
oder doch berechtigte Ansprüche bestehen, er muss so handeln,
um ggf. Ansprüche zu wahren.

Welche Ansprüche? Außer einer Prellung, die durch eigenes Mißgeschick entstanden ist und die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in ein paar Tagen folgenlos verschwindet ist kein Schaden entstanden.

Abschließend nochmals wiederholt, der Geschädigt hat eine
sachliche Anfrage gestellt und kann auch eine sachliche
Antwort verlangen. Sinnloses Geplappere ist da fehl am Platz.

Wenn man eine etwas weltfremde Anfrage stellt kann es passieren daß man nicht ausgerechnet die Antwort bekommt, die man gerne lesen möchte. Deswegen ist die Antwort nicht sogleich „sinnloses Geplappere“ oder unsachlich.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

Wie Du aus Deinem eigenen Fachbereich wissen wirst, sind
gerade Verletzungen am Schienenbein gefährlich.

Nö… normalerweise nicht, jedenfalls nicht wenn es sich um eine Prellung handelt. Unangenehm und schmerzhaft ja, gefährlich nein.

Sowohl dem
Geschädigten als auch dem Filialleiter unterstelle ich
mangelnde Kompetenz in der Beurteilung der Schwere der
Verletzung. Sicherlich hätte man falls die Möglichkeit gegeben
ist, gegenüber zum Arzt gehen können, ist dieses aber nicht
der Fall, ist ein Rettungsdienst einzuschalten. Dafür seid Ihr
nunmal da!

Nö, sind wir nicht. Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht darin vital gefährdete Patienten oder solche, bei denen eine Lebensbedrohung entstehen bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, erstzuversorgen, transportfähig zu machen und anschließend in ein geeignetes Zielkrankenhaus zu transportieren.

Ich traue jedem normal intelligenten Menschen zu zwischen einer Schienbeinprellung und einer lebensgefährlichen Erkrankung/Verletzung unterscheiden zu können. Solange keine Indizien für Bewußtlosigkeit, Kreislauf- und Atemprobleme oder schwere knöcherne/Weichteil- Verletzungen vorliegen und wenn man Zeit hat erstmal Unfallberichte anzufertigen kann man wohl die Lebensgefahr ausschliessen.

Dieses leider lästige Prozedere dient jedoch desweiteren der
gegenseitigen Absicherung. Stelle Dir doch mal vor, der
Geschädigte erleidet, durch diese Verletzung, Folgebeschwerden
z. B. hier eine Knochenhautentzündung?

Was glaubst Du wohl was daraus für eine Prozesswelle entsteht?

Diese Wahrscheinlichkeit ist aber seeeehr gering…

Gruß,

MecFleih

Hallo,

es hat den Anschein, dass Du bzw. die Vorredner diesen Unfall oder das Missgeschick miterlebt habt, oder weshalb stempelt Ihr diese Verletzung als Bagatelle ab? Habt Ihr gesehen wie es geschehen ist?

Wenn nein, davon gehe ich aus, sollte man sich in seinen Vorurteilen etwas zurückhalten.

Fakt ist, es gab eine Verletzung. Wenn man der Meinung ist, einen RTW zu bestellen dann bitte! Diese Damen und Herren sind nicht dafür da um Kaffeekränzchen zu schieben, sie werden für Ihren Job bezahlt und haben zu erscheinen wenn sie angefordert werden.

Dann noch zu Eurer Verharmlosung der Verletzung, gerade am Schienenbein, lediglich geschützt durch eine dünne Hautschicht, kann es leicht zu einer Knochenhautentzündung kommen. Spätfolge wäre im schlimmsten Fall die Amputation; und dieses nur, weil sich der Filialleiter seiner Obliegenheits- und Sicherungsvorschriften entzogen hat.

Und schon besteht ein berechtigter Anspruch gegenüber der privaten Unfallversicherung.

Also weiterhin, sachliche Fragestellung = Erwartung einer ebenso sachlichen Aussage und kein unnützes Geplapper.

Gruß
strangerone

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