Der Kassierer eines Supermarktes zieht beim Einkauf von Kunden (bewusst) nicht alle Waren über den Scanner, oder gibt Artikel die Mehrfach gekauft werden nur 1 mal ein. Selbst Zigaretten die er aus dem Regal über der Kasse nimmt, zieht er nicht immer über den Scanner.
Der Kunde spart so pro Einkauf ca 10 - 30 Euro.
Der Kunde merkt das natürlich, aber er sagt nichts und freut sich über den günstigen Einkauf.
Nun meine Frage an euch.
Macht sich der Kunde eurer Meinung nach strafbar, wenn er den Kassierer nicht darauf hinweist?
nein, der Kunde macht sich nicht strafbar. Der Kassierer erfüllt den TB des Betruges - soweit er vorsätzlich handelt. Ist er aber einfach zu doof für den Job, dann handelt er nicht strafbar.
Sollten aber Kassierer und Kunde zusammenarbeiten, erfüllen beide den TB des Betruges.
Welches Tatbestandsmerkmal des Betruges ist denn in diesem Fall nicht erfüllt?
von Seiten des Kunden: Die Irrtumserregung vielleicht?
die kann auch durch Unterdrückung von Tatsachen erfolgen, was
dann hier das Verschweigen der fehlerhaften Scanvorgänge wäre.
Nein, die Tatsache, dass der Kunde den Kassierer nicht über den von ihm bemerkten Fehler aufklärt, ist nicht ursächlich dafür, dass der Fehler zuvor vom Kassierer gemacht wurde - und ist folglich auch kein Betrug. Dein logischer Fehlschluss ist hier gut erklärt.
ist folglich auch kein Betrug. Dein logischer Fehlschluss ist hier gut erklärt.
danke für den erhellenden Link.
Tatsächlich war das allerdings nicht mein logischer Fehlschluß; vielmehr wurde ich im Plauderbrett vor etwa 10 Jahren anläßlich einer ähnlichen Anekdote als Betrüger bezeichnet, was mich seinerzeit etwas wunderte, auch wenn mich die Vehemenz, mit der das vorgebracht wurde, an meinen Zweifeln zweifeln ließ.
Der aktuelle Artikel war dann Anlaß, die Sache noch einmal genauer zu hinterfragen. Hat ja auch prima geklappt.
Es dürfte auch kaum eine Pflicht geben, den Kassierer auf die Differenz hinzuweisen, selbst wenn der Kassierer nicht offensichtlich vorsätzlich handelt.
Es dürfte auch kaum eine Pflicht geben, den Kassierer auf die
Differenz hinzuweisen
Der Kunde kann auch nicht alle Angebote oder Aktionen des Ladens kennen, vielleicht ist das ja eine Aktion „1 bezahlen, 2 bekommen“.
Der Kaufvertrag kommt doch erst an der Kasse zustande (oder?), der Kunde kriegt gesagt, was es kostet und nimmt das Angebot dann an oder eben nicht.
Just my 2 laienhafte Cent, dafür mit lieben grüßen,
-Efchen