Beispiel:
A befindet sich auf einem Lehrgang. Zu dem Gebäude, in dem der Lehrgang stattfindet gehören keine Parkplätze. Nebenan ist jedoch ein Supermarkt auf dessen Parkplatz alle Lehrgangsteilnehmer ihre Fahrzeuge abstellen.
Der Parkplatz verfügt über eine Schranke die sich beim Heranfahren selbstständig öffnet. Bisher war dies jedenfalls so. Eines Tages tut sich jedoch beim Herausfahren garnichts mehr. Nun verlangt der Besitzer des Supermarktes, dass man entweder 3,50 € Parkgebühren zahlt oder man in dem Laden für mindestens diesen Betrag einkauft.
Ist dies überhaupt rechtens? Zumal nirgendwo ein Schild dergleichen aufgestellt ist. Lediglich die üblichen Schilder wie: „Parken für Kunden 2 Stunden kostenlos“
wenn der Parkplatz jemanden gehört kann er das natürlich machen, muss nur irgendwo aushängen wie hoch die Gebühren sind. Und 3,50€ sind schon günstig.
Es ist sein Parkplatz, er kann bestimmen wer darauf parkt und wer nicht. Er kann die Parkfläche kostenlos bereitstellen oder Gebühren erheben. Er kann auch sagen, Kunden dürfen 2Std. parken, wer länger parkt wird abgeschleppt.
Würdest Du die Frage auch bei einem Parkhaus stellen?
Äh… seh ich das richtig. Da beschwert sich wer über eine
rechtmässigeparkgebühr, nur weil er bisher glück gehabt hat?
nein hier beschwert sich niemand über eine rechtmäßige Parkgebühr. Es geht hier nicht um die 3,50 € - die ich für einen ganzen Tag parken auch recht günstig finden würde. Es geht hier lediglich um das Prinzip, ob der Besitzer hier eine Gebühr erheben darf ohne diese vorher bekannt gegeben zu haben z.B. in Form von einem Schild auf dem steht: „Parkgebühr 3,50 €; Unsere Kunden parken kostenlos!“ oder etwas in dieser Art.
Hä, also doch ein Schild, das dem Nichtkunden schon ziemlich
deutlich macht, dass er damit rechnen muss für das Parken zu
bezahlen?!
Das reicht aber nicht. Denn der Anspruch auf eine „Parkgebühr“ folgt nicht bereits daraus, dass jemand auf einem Privatparkplatz parkt und der Eigentümer dann nach Gutdünken irgendeinen Betrag festsetzt.
Solche privaten Parkgebühren können nur aufgrund eines Vertrages geschlossen werden, wenn dort ein Schild steht, dass Gebühren erhoben werden und in welcher Höhe genau. Stellt sich dann jemand auf den Parktplatz, gibt er damit konkludent zu verstehen, dass er diesen Vertrag annimmt.
Aber: Ein Vertrag ist nur wirksam, wenn die entscheidenden Bestandteile auch eindeutig vereinbart wurden. Und wenn die Höhe der Parkgebühr dort nicht steht, kann eine solche auch nicht verlangt werden.
Wer will, dass jemand, der unberechtigt auf seinem Parkplatz steht, verschwindet, kann diesen abschleppen lassen und die Kosten einfordern. Aber Parkgebühren kann man nicht einfach so erheben, auch nicht, wenn man allgemein auf solche hingewiesen, nicht aber die Höhe genannt hat.
Ich habe bei noch keinem Parkhaus in dem ich geparkt habe -
und das sind viele - ein Preisverzeichnis VOR der Einfahrt
gesehen.
Jetzt habe ich doch glatt bei Xing nachgeschaut, wo Du überall schon mal gewohnt hast, weil ich das nicht glauben kann. Aber offensichtlich verkehren wir unser Leben lang schon in komplett unterschiedlichen Gegenden Europas. Denn da, wo ich in Parkhäuser fahre, steht immer vorne dran, was es kostet.
Das erwähnte Schild: Kunden pakren 2 Stunden kostenlos
impliziert doch, dass alles andere kostet.
Nein, das tut es nicht. Es äußert nur den durchaus berechtigten Willen des Parkplatzbesitzers, dass die Leute, die dort parken, bitteschön auch seinen Umsatz steigern mögen. Das steht auf jedem Supermarktparkplatz, den ich so ansteuere. Der extra-Markt will sogar noch ne Parkscheibe sehen, um Dauerparker rausfiltern zu können.
Wenn also vorne keine Schranke ist, sondern nur hinten, und man bisher immer so vom Platz runterfahren durfte, dann ginge das m. E. schon in den strafbaren Bereich, die Autofahrer zum Zahlen oder Einkaufen mit einem Mindestwert von EUR 3,50 zu zwingen, wenn sie ihre persönliche Freiheit wieder erlangen wollen.
„Kunde“ eines Supermarktes ist man m. E. nämlich auch schon dann, wenn man das Gelände kurz betritt und sich etwas anschaut.
O tempora, o mores! Als ich das letzte Mal in der Stadt war, in der Du arbeitest, da war dort alles sauber und tip-top in Ordnung. Aber nun genug der Offtopicerei.
Hallo,
nur weil die Kontrolle an der Schrankenanlage bisher möglicherweise defekt oder abgeschaltet war, ergibt sich daraus noch kein Anspruch, das dürfte ja schon geklärt sein.
Das ist aber wirklich „billig“ gelaufen. Erst neulich hat ein Geschäftsbesitzer Recht bekommen, der einen Kunden (der hate eine Zeitschrift oder was kleines gekauft) abschleppen lies, weil der danach noch ins Fußballstadion gegangen ist und das Auto stand die ganze Zeit am Parkplatz. Während des Einkaufs haben die Richter hier wörtlich ausgelegt!
als ich an einer FH war, extremer Parkplatzmangel, stellten viele Studenten und Dozenten ihr Auto auf einen Parkplatz eines Discounters. Es wurde regelmäßig kostenpflichtig abgeschleppt.
In einer anderen Stadt habe ich selbst mal auf einem Discounterparkplatz geparkt, ich hatte Glück und habe nur eine Verwarnung bekommen (ohne Kosten).
Also 3,50 € ist ärgerlich, aber ein kostengünstiges Angebot.
du glaubst also nicht, dass die 3 Euro 50 irgendwo in dem
Bereich stehen wo die Parkgebühr zu entrichten wäre?
Es ist völlig egal, was ich glaube. Entscheidend ist, was ich oder das Gericht weiß. Und wenn der TE sagt, dort steht kein Betrag, kann ich nur davon ausgehen.
Ich habe bei noch keinem Parkhaus in dem ich geparkt habe -
und das sind viele - ein Preisverzeichnis VOR der Einfahrt
gesehen.
Das hat hiermit nichts zu tun, da es ein Preisverzeichnis jedenfalls gibt (iGz. diesem Fall, jedenfalls so, wie er geschildert ist). Ob im Parkhaus ein Preisverzeichnis hinter der Einfahrt ist oder davor und was zulässig ist, hat damit also nichts zu tun. Im Übrigen bedeutet das ja nicht, dass man sich nicht informiern kann. Es gibt ja keine Regelung, dass man in einem Parkhaus alle Informationen durch das Autofenster einsehen muss.
Das erwähnte Schild: Kunden pakren 2 Stunden kostenlos
impliziert doch, dass alles andere kostet.
Ja, aber wie ich schon sagte: Das reicht nicht, weil der Preis fehlt.
Ich kann auch keinen Kaufvertrag machen und reinschreiben: „A verkauft B ein Auto, dass nicht kostenlos ist“ und nachher vor Gericht irgendeinen Preis einfordern.
Der Preis muss zumindest irgendwo stehen und wenn es ein Schild gibt, dass auf Kosten hinweist, ist auch zu erwarten, dass diese dabei stehen.
über die Rechtmässigkeit der ‚Gebühr‘ ist ja jetzt schon eine Menge geschrieben worden. Mich interessiert noch, ob die Geschichte mit der Schranke für den Parkplatzbesitzer nicht nach hinten losgehen könnte:
IMHO ist die Schranke in Verbindung mit der unangekündigten Gebühr Nötigung und damit strafbedroht.