Hallo zusammen
Einmal folgender fiktiver Fall: Supermarkt an einer Hauptverkehrsstraße. Die Einfahrt ist nur durch den Bürgersteig von der Straße getrennt. Der Betreiber sperrt die Einfahrt nachts durch die Anbringung einer rostigen Kette ohne reflektierende Wirkung. Auch hängt er an die Kette kein Schild oder Lappen.
Nun könnte es ja vorkommen, dass Autofahrer sich im Vorbeifahren über eine tolle Parkmöglichkeit freuen, die Kette im Dunkeln nicht sehen, und immer wieder gegen diese Kette fahren.
Wer würde dann für den Schaden haften? Der Autofahrer, der nicht auf den Parkplatz fahren darf oder der Supermarktbetreiber, weil er damit rechnen muss, dass Autofahrer auf den Platz wollen, er aber keine optische Maßnahme ergreift um die Kette sichtbar zu machen?
Gruß Stefan
