Ich arbeite freiberuflich als Coach und Supervisorin. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und arbeite nicht mit der Kleinunternehmerregelung. Nun habe ich eine Supervision für einen gemeinnützigen Verein geleistet und dieser meinte Vereine wären nach §4 Ustg von der Umsatzsteuer befreit. Ist das so muss ich dann in meinen Rechnungen ähnlich wie bei meiner Dozententätigkeit keine Umsatzsteuer ausweisen? Habe das noch nie so gehört!
vielen Dank für eure Antworten