Ich arbeite freiberuflich als Coach und Supervisorin. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und arbeite nicht mit der Kleinunternehmerregelung. Nun habe ich eine Supervision für einen gemeinnützigen Verein geleistet und dieser meinte Vereine wären nach §4 Ustg von der Umsatzsteuer befreit. Ist das so muss ich dann in meinen Rechnungen ähnlich wie bei meiner Dozententätigkeit keine Umsatzsteuer ausweisen? Habe das noch nie so gehört!
Hola Pohler,
Sie haben diese Frage an mich gerichtet. Leider weiss ich darüber nicht bescheid, da ich seit 10 Jahren in Spanien lebe u. hier meine Steuern bezahle, tut mir leid. Herzliche Grüße Alma
Ich arbeite freiberuflich als Coach und Supervisorin. Ich bin
Umsatzsteuerpflichtig. Ein Kunde ( Verein )meint
Vereine wären nach §4 Ustg von der Umsatzsteuer befreit. Ist
das so?
Hallo,
eine kompetente Antwort auf die Frage, kann ich leider nicht geben. Tipp: die DGSV ( Deutsche Gesellschaft für Supervision ) ist ein kompetenter Ansprechpartner: www.dgsv.de
Mit freundlichem Gruß
aus Welmbüttel
liebe pohler,
leider kann ich Dir dazu keine Auskunft geben, hätte es aber gern gemacht.
Ich hoffe, Du findest noch einen entsprechenden Experten.
Mit guten Wünschen
sörenselbst
Hallo!
Ein gemeinnütziger träger muss keine Umsatzsteuer bezahlen und die Dozenten, Berater, Supervisoren sind ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie für einen solchen Träger arbeiten. Es werden normalerweise Honorarverträge vorgelegt vom gemeinnützigen träger, in welchem dieser Passus erläutert wird. Es wird auch keine rechnung gestellt, sondern ein Honorarvertrag geschlossen. der träger müßte solche Formulare haben.
Die Umsatzsteuerbefreiung ist verbreitet und in mienem berufsfeld sozialarbeit der Normalfall.
Viele Grüße!!
Maria
Ich bin ebenfalls für gemeinnützige Vereine als Supervisor tätig und schreibe meine
Rechnung stets - bisher ohne Reklamation - mit Umsatzsteuer. Eine solche Reaktion
ist mir unbekannt. Allerdings würde ich diese Situation an Ihrer Stelle mit einem
Steuerberater besprechen.
mit freundlichem Gruß
Hallo Frau Pohler,
der Verein hat recht, vor allem bei anerkannter Gemeinnützigkeit gibt es die Befreiung von der USt.
Aber auch Sie können sich von der USt befreien lassen, was allerdings immer etwas kompliziert ist, weil nicht jedes Amt da mitgeht.
Ich habe selber jahrelang nach der Kleinunternehmerregelung als freiberuflicher Supervisor gearbeitet und war solange USt-befreit, wie ich unterhalb der 17.500 € Jahresumsatz blieb. Danach habe ich beim Ministerium für Soziales und Gesundheit etc. eine Befreiung von der USt für meine Supervisionen in den entsprechenden Bereichen beantragt und auch für drei Jahre befristet bekommen. Seit dem berechne ich grundsätzlich keine USt mehr.
Kann es sein, dass Sie wegen ihres Hauptberufes USt zahlen müssen?
Kollegiale Grüße L. Seidel
ich kenne mich diesbezglich nur in Österreich aus.
M.E. sollte die USt. sehr wohl ausgewiesen und auch abgeführt werden, wenn dazu eine Pflicht besteht.
Dass der Verein diese nicht gegenverrechnen kann, ist seine Sache. Wenn Gegenstände des tägl. Gebrauchs angekauft werden wie z.B. Büroartikel, muss ja auch USt. bezahlt werden.
Guten Tag!
nach meiner Erfahrung( 32 Jahre Supervision) muss in diesem Fall die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Ausnahmen gibt es nur bei Supervision , die konkret der berufsbezogenen Ausbildung dient.
Da kann ein guter Steuerberater auch weiterhelfen.
Möglicherweise gibt es für den Verein sogar die Chance, die bezahlte Steuer zurückerstattet zu bekommen.
Ansonsten kann ich nur den Hinweis auf die DGSv bestätigen, bei der ich auch Mitglied bin.
Hallo,
ich habe in Deutschland einige Jahre freiberuflich als Fortbildungsreferent für soziale Institutionen (= sie waren umsatzsteuerbefreit) gearbeitet und musste selbst dennoch Umsatzsteuer berechnen und abführen. So hat mir es das Finanzamt erklärt. Teilweise akzeptierten die Einrichtungen, dass ich die Umsatzsteuer auf das vereinbarte Honorar draufschlug, teilweise lief ich Gefahr, ihnen dadurch zu teuer zu werden.
Frag im Zweifel das Finanzamt.
Gruß, Winfried Mall