ein Internetuser surft nicht unter seinem richtigen Namen, sondern unter Pseudonym, wie z.B. hier im w-w-w-Forum. Abgesehen von Bestellungen unter falschem Namen aufgeben: kann man sich dadurch u.U. strafbar machen, z.B. indem man sich unter falschem Namen registrieren läßt und den Zugang zu Infos einer Homepage „erschleicht“?
Abgesehen von Bestellungen unter falschem Namen aufgeben: kann
man sich dadurch u.U. strafbar machen, z.B. indem man sich
unter falschem Namen registrieren läßt und den Zugang zu Infos
einer Homepage „erschleicht“?
Es kommt natürlich darauf an, z.B. die Höhe des dadurch angerichteten Schadens. Aber Seiten wie lebenserwartung.de zeigen wie das dann geht: eine IP des aktuellen Providers sowie ein Zeitstempel wird mitgeloggt und irgendwann kann die Staatsanwaltschaft die Herausgabe des dann aktiven Anschlusses veranlassen. Den wahren Übeltäter muss das aber nicht ergeben, da immerhin noch mehrere Leute einen Rechner nutzen können.
Siehe auch http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-… (Punkt 6.)
Hallo Wolfgang, oder wie auch immer du wirklich heisst,
Grundsaetzlich ist die Angabe eines falschen Namens nicht strafbar, auch nicht beim Eingehen von Geschaeften. Es kommt also auf die ganz konkreten Umstaende des Einzelfalls an, z.B. ob jemand in betruegerischer Absicht handelt oder nicht. Mir faellt im Moment keine Konstellation ein, wie man bei Benutzung des Internets allein durch Angabe eines falschen Namens an einen rechtswidrigen Vermoegensvorteil kommen koennte.