Gibt es Präzidenzfälle bei denen ein Arbeitgeber gekündigt wird weil er das internet zu oft/lange privat genutzt hat während seiner arbeitszeit?
wie ist das geregelt?
MfG
Gibt es Präzidenzfälle bei denen ein Arbeitgeber gekündigt wird weil er das internet zu oft/lange privat genutzt hat während seiner arbeitszeit?
wie ist das geregelt?
MfG
Hallo erstmal.
Gibt es Präzidenzfälle bei denen ein Arbeitgeber gekündigt
wird weil er das internet zu oft/lange privat genutzt hat
während seiner arbeitszeit?
wie ist das geregelt?
Die private Nutzung des Internets seitens des AN muss geregelt sein. Am besten schriftlich. Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, dass der AN durch das Surfen im Internet seine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt.
Vergleiche auch mit http://www.it-recht-kanzlei.de/?id=Download%7CRechts…
HTH
mfg M.L.
Hallo,
Gibt es Präzidenzfälle bei denen ein Arbeitgeber gekündigt
wird weil er das internet zu oft/lange privat genutzt hat
während seiner arbeitszeit?
Ein Arbeitgeber: Wohl kaum. Arbeitnehmer: Durchaus.
wie ist das geregelt?
Zum Beispiel per Arbeitsvertrag … mit dem man im allgemeinen zum arbeiten angestellt ist. Ansonsten spielen auch Regelungen zur i-net-Nutzung in der betroffenen Firma eine Rolle (insofern vorhanden).
MfG
Hallo,
Die private Nutzung des Internets seitens des AN muss
geregelt sein.
Nö.
MfG
Hallo nochmal.
- muss sie das nicht (sondern sie sollte)
Okay, stimmt ja. Das ist ist wohl auch im Sinne des AN 
- ist sie das oft auch nicht (sonst hätten wir nicht immer
wieder Anfragen zu dem Thema)
Wirklich ? Dann wäre das doch längst in der FAQ gelandet O:smile:
mfg M.L.
o.t.
Hallo auch nochmal.
Dann wäre das doch längst in der FAQ gelandet O:smile:
Wenn ich mich recht erinnere, bist du einer der FAQ-Autoren hier … gell. 
MfG
Wenn ich mich recht erinnere, bist du einer der FAQ-Autoren
hier … gell.
FAQ:2523 
mfg Mister FAQ-Betreuer Nr.2
Hallo Benjamin!
Gibt es Präzidenzfälle bei denen ein Arbeitgeber gekündigt
wird weil er das internet zu oft/lange privat genutzt hat
während seiner arbeitszeit?
wie ist das geregelt?
Ähnliche Fragen werden häufig gestellt, obwohl man mit geringfügiger Umformulierung ohne weiteres selbst auf die Lösung kommen könnte: Welche Folgen können eintreten, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit mit/ohne Nutzung der Betriebsausstattung seinem privaten Hobby nachgeht?
Lösungsmöglichkeiten zum Aussuchen:
Oft anzutreffende betriebsübliche Gepflogenheit: Wenn ALLE Mitarbeiter auf dem Teppich bleiben und GELEGENTLICH das Internet privat am Arbeitsplatz nutzen (also nicht täglich und nicht stundenlang), wird die private Nutzung geduldet. Die Erfahrung zeigt, daß viele Zeitgenossen nicht in der Lage sind, das rechte Maß zu erkennen. Da wird Surferei zur täglichen, ausgiebigen Übung, alles mögliche Zeug wird heruntergeladen, was auf Firmenrechnern absolut nichts verloren hat und innerhalb des Unternehmens wird reger privater Austausch von Programmen und Bildern betrieben. Wenn das Treiben eine Weile läuft, protestieren einige Hornochsen auch noch, wenn es plötzlich Schluß mit Lustig heißt und Sanktionen drohen.
Die Szenarien pflegen sich im Laufe der Zeit zu wiederholen und immer läuft das gleiche Spiel ab. Der Duldung folgt der ausgiebige Mißbrauch und sodann das Verbot. Als es noch keine Mobiltelefone gab und auch das Festnetz ins Geld ging, gab es natürlich an vielen Arbeitsplätzen Telefone und niemand hatte etwas dagegen, wenn Mitarbeiter auch mal privat telefonieren. Man konnte aber in jedem Betrieb die Uhr danach stellen, daß einige Leute mit der gebotenen Möglichkeit nicht umgehen konnten. Regelmäßige Ferngespräche um den halben Globus, ausgiebige Pläuschchen und ganze Urlaubsplanungen am Firmentelefon führten alsbald zu separater Erfassung aller angewählten Rufnummern und zu Sanktionen bis hin zur Kündigung. Ähnlich lief es mit Kopierern, als eine einfache A4-Maschine eine 10 TDM-Investition war. Es dauerte gar nicht lange, bis einzelne Mitarbeiter alltäglich stapelweise privates Zeug und ganze Bücher kopierten. Die Kopierkosten gingen ins Geld und es kostete Arbeitszeit. In zahllosen Betrieben mußte in der Folge für jede Kopie ein Grund angegeben und eine Liste geführt werden. Das gleiche Spiel mit frei zugänglichem Büromaterial. Einzelne Mitarbeiter versorgen plötzlich ganze Schulklassen mit Blöcken, Schreibern und was das Herz begehrt oder horten das Zeug zu Hause. Irgendwann fällt es auf, wenn in einem kleinen Unternehmen monatlich ein Kleinlaster Büromaterial anliefern muß und schon gibts unter Gemaule einiger Leute eine Büromaterialausgabe. Das gleiche Spiel beim Werkzeug. Niemand hat etwas gegen die gelgentliche und pflegliche private Nutzung, aber wenn bei einigen Leuten regelmäßig Werkzeug für einen vielstelligen Betrag verschwindet, kommt man schnell auf Methoden, die Leute persönlich haftbar zu machen und/oder bei passender Gelegenheit vor die Tür zu setzen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Benjamin,
oh ja, das gibt es.
Die Frage die sich stellt ist eher:
Gibt es einen Punkt im Arbeitsvertrag dazu oder eine Betriebsvereinbarung?
Ein AG der die private Nutzung von Internet und e-mails erlaubt tritt rechtlich als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen auf.
Das bedeutet streng genommen das der AG während der Abwesenheit des AN nicht einmal die mails des AN lesen dürfte.
Weiterhin wird es knifflig wenn z.B. Azubis im Betrieb sind die noch nicht volljährig sind. Hier hat der AG eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Er muss (was aber in der Praxis kaum möglich ist) dem Azubi den Zugang zu jugendgefährdenden Webseiten verhindern.
Jeder AG der die private Nutzung duldet oder gar erlaubt bewegt sich im Zweifel auf dünnem Eis.
Eine fristlose Kündigung kommt bei Verstössen sicher nicht so einfach in Betracht, eine Abmahnung kann aber sicher erfolgen.
Siehe auch http://www.heise.de/ix/artikel/2003/02/094/
Gruss Sebastian