Hallo zusammen,
was bedeudet das?
Meine Frage steht im Zusammenhang mt den beiden Ärzten aus Freiburg, die wegen des Dopings suspendiert wurden.
Die sind ja entweder Beamte (Akad. Räte oder höher) oder Angestellte (BAT 2 oder höher), wenn sie bei der Uni arbeiten.
Und wenn das schon vor über zehn Jahren waren, dann doch schon in gefetistigteren Positionen.
Also, dass sie ihre Arbeit einstellen müssen ist bestimmt wahrscheinlich.
Aber wie sieht es in so einem Falle mit der Weiterzahlung der Bezüge aus? Sind die ab heute dann Arbeitslos gemeldet?
Danke für die Antworten.
Aber wie sieht es in so einem Falle mit der Weiterzahlung der
Bezüge aus? Sind die ab heute dann Arbeitslos gemeldet?
Sie werden unter Belassung der Bezüge bis zum Abschluss eines internen dienstrechtlichen Ermittlungsverfahrens vom Dienst freigestellt.
Gruß Andreas
Hallo!
Sie werden unter Belassung der Bezüge bis zum Abschluss eines
internen dienstrechtlichen Ermittlungsverfahrens vom Dienst
freigestellt.
Wenn es sich um Beamte handelt, können unter bestimmten Voraussetzungen ab Beginn der vorläufigen Dienstenthebung bis zu 50% der Bezüge einbehalten werden (vgl. z.B. § 38 BDG - http://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__38.html).
Grüße, Peter