SUV-Rotlicht-Urteil Frankfurt Juni 2022

Hallo Freunde,
ich wundere mich oft über Gerichtsurteile, die mir unlogisch usw. vorkommen. Das Rotlichturteil vom Frankfurter AGericht finde besonders schlimm, weil ich mich als ehemaliger Werksmitarbeiter unnötig angegriffen fühle. Da wird dummerweise nicht unterschieden zwischen großen und kleinen SUV. Die Begründung mit der Größe paßt nicht für alle SUV gleichermaßen, insofern ist sie oberflächlich und einer staatlichen Gewalt unwürdig. Aufgrund meiner früheren beruflichen Tätigkeit fahre ich auch als Rentner noch unterschiedlich große Kfz. Ein Mittelklasse-PKW kann durchaus größer und schwerer als ein kleiner SUV sein!
Gruß!
Friedrich

Hast Du auch eine Frage? Oder wolltest Du hier nur deinen Frust loswerden?

Bitte mal von vorne:
Du weisst sicher genau um was es geht, wir hier im Moment noch nicht.
Erkläre bitte den Sachverhalt, am Besten mit einem Link auf die Grundlagen (Urteil?), und stelle dann Deine Frage.,

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Zudem wurde die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Geldbuße zu Lasten der betroffenen Person berücksichtigt. Die kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liegt deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1996 - 6 U 63/96, NZV 1997, 230).

Wenn das Urteil nicht gekippt wird will ich nächstes Mal auch eine geringere Strafe wenn ich mit einem Kleinwagen einen Verkehrsverstoß begehe.

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Entschuldigung, die Frage habe ich vor lauter Empörung über die entsetzliche Rechtsprechung vergessen. Sie lautet folgendermaßen:
Versteht jemand diese „Rechtsprechung“?
Ich finde die Begründung hanebüchen, sozusagen an den Haaren herbeigezogen. Der Beitrag von Desperado deutet an, was das für Konsequenzen haben könnte. Das Urteil stiftet m.E. Verwirrung und könnte weitere verrückte Konsequenzen haben, z.B. folgende „Betriebsgefahren“:

  • Auto zu klein, kann übersehen werden
  • Auto in Tarnfarbe
  • Autolicht kaputt - oder nicht vollständig
  • Fahrer unsicher - sieht man leider oft
    usw.

Dazu braucht man das ganze Urteil. Nicht nur ein paar herausgepickte Schlagworte.

So, wie ich es - sicher auch unvollständig - mitbekommen habe, ergibt sich die Erhöhung eher aus den „Vorstrafen“ des Fahrers und weniger aus dem Autotyp.

Es geht also nicht nur um den Fahrer.

Hier steht es etwas genauer: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7173.htm

Dass „große“ Autos mit einer erhöhten Betriebsgefahr einhergehen, ist aber nichts neues, sondern wurde schon 1996 so entschieden:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/BGGelaendewagen.php

Was auch weiter oben schon verlinkt wurde.

Dass sich bei nicht einmal 10 Beiträgen keiner mehr durchliest was davor zum Thema geschrieben wurde ist ein Armutszeugnis für das Forum.

Wer wäre ich, einer der Koryphäen auf diesem Gebiet zu widersprechen. :relieved:

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Die Begründung beruft sich zuerst auf die Voreinträge im Fahrereignungsregister und nur „zudem“ auf die erhöhte Betriebsgefahr des SUVs.

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog / Bußgeldkatalog kennt bereits erhöhte Bußgelder bei Fahrzeuggattungen mit erhöhter Betriebsgefahr (LKW, Gefahrgut).

Das Urteil dürfte anfechtbar sein, wenn dem Verteidiger gelingt, die pauschale Annahme einer erhöhten Betriebsgefahr zu widerlegen.

Ich will mal nicht seinen Job machen, aber so mancher SUV schneidet bei beim Fußgängerschutz vergleichbar oder besser als kleinere Fahrzeuge ab.

Mein Pseudo-SUV Tiguan erreicht 72% beim Fußgängerschutz, ein Dacia Duster aus 2017 56%, der Vorgänger gar nur 28%, ein Golf lag 2012 bei 61% und ein Citroen C1 bekam 2014 62%.

Und nun?
Einerseits ist es nachvollziehbar, bei Fahrern von Fahrzeugen mit höherem Gefährdungspotenzial mehr Umsicht und Vorsicht zu verlangen. Aber wenn ich den Pfad der pauschalen Erhöhung bei bestimmten Fahrzeugkategorien verlasse und im Einzelfall einen „Aufschlag“ berechne, muss ich dann nicht auch den Einzelfall betrachten?

Da bleibt es ja spannend. Mal abwarten, wie die nächste Instanz diese Punkte, besonders das Verhältnis zwischen ihnen, gewichtet. Ich bin auf das Ergebnis gespannt.

ja, so mal ganz pauschal…
Als Fahrradfahrer will man sich nicht mit einen 38Tonner anlegen
Mit einem Hummer H2 erlebt man wahrscheinlich einen alten Fiat Panda als stärkerer Bodenwelle…
Alle vier bin ich bereits gefahren - als Fahrradfahrer und im Panda hat man doch etwas mehr Sorge, dass man bei einem Unfall schlimm „erwischt“ (verletzt) wird, als in beiden anderen. Da hat man schon das Gefühl von „king of the road“ und dann ist es blöd, wenn man das ausnutzt und abtut mit „was soll (mir) schon passieren“…

Dass hier pauschal von einem SUV gesprochen (geschrieben) wurde, wird dem Richter sicherlich auf die Füße fallen. Ein alter BMW X5 hat sich schon wie eine Rüstung angefühlt… von den neuen mag sich das noch gesteigert haben…