ich suche die §§ des SGB …, welche die Pflicht zur Erhebung von und die Höhe der Sozialbeiträge/n aus Einmalzahlungen von Direktversicherungen (betriebliche Altersvorsorge) festlegen.
Danke, den § fand ich auch, jedoch nicht passend für den Fall von Direktversicherungen von ehemals nicht öffentlich-rechtlich beschäftigen Arbeitnehmern. Auch die Angehörigkeit im Sinne von § 229 Abs. 1 Nr. 3 SGB V sei nicht gegeben. Der Versicherte und Bezugsberechtigte sei Arbeitnehmer in einem ganz ‚normalen‘ Unternehmen der Privatwirtschaft gewesen.
ich suche die §§ des SGB …, welche die Pflicht zur Erhebung
von und die Höhe der Sozialbeiträge/n aus Einmalzahlungen von
Direktversicherungen (betriebliche Altersvorsorge) festlegen.
vermutlich meinst Du den Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlung einer BAV. Dieser gilt allerdings nur für GKV-Versicherte.
Danke, den § fand ich auch, jedoch nicht passend für den Fall
von Direktversicherungen von ehemals nicht
öffentlich-rechtlich beschäftigen Arbeitnehmern. Auch die
Angehörigkeit im Sinne von § 229 Abs. 1 Nr. 3 SGB V sei nicht
gegeben. Der Versicherte und Bezugsberechtigte sei
Arbeitnehmer in einem ganz ‚normalen‘ Unternehmen der
Privatwirtschaft gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo,
§ 229 SGB V passt schon.
Aber Abs. 1 Nr 5 erster Halbsatz.