SV bei Minijob, ungewöhnlicher Fall

Hallo

Soviel ich weiß, zahlt bei einem Minijob der AG ca. 30 % Sozialversicherung, davon ca. 2 % Steuern.

Zahlt er die immer und auf jeden Fall?
Eine Ausnahme kenne ich schon: Wenn der Arbeitnehmer privat oder im Ausland versichert ist.
Aber sonst. Zahlt er dann immer 30 % auf den gesamten Lohn?

Ein Minijob kann ja 2 Monate lang ausnahmsweise einen höheren Lohn als 400,- haben. Gilt dann in diesen zwei Monaten auch diese Regelung mit den 30 % SV?

Kann der Arbeitnehmer eigentlich in einem solchen Fall verlangen, dass er normal sozialversichert wird, so dass er die eine Hälfte und der AG die andere Hälfte bezahlt?

Hallo,

eine Beschäftigung unter 400,oo Euro ist versicherungsfrei. Der AG meldet diese nicht wie bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen der Krankenkasse sondern der Bundesknappschaft. An diese zahlt der AG auch seine Abgaben, die pauschal sind und keine Beiträge darstellen. Das heißt, man ist aus diesen Abgaben nicht versichert in Kranke-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Richtig ist, dass man innerhalb eines Zeitjahres einen Job annehmen kann, der von vornherein auf maximal 2 Monate befristet ist, egal wie hoch das Arbeitsentgelt ist. Dennoch bleibt dieser Job versicherungsfrei.

Bei mehreren Mini-Jobs werden diese von der Bundesknappschaft zusammengerechnet und wenn sie insgesamt die 400-Euro-Grenze monatlich überschreiten sind alle Jobs nicht mehr geringfügig sondern versicherungspflichtig. In diesem Fall werden Beiträge gezahlt. Die Arbeitnehmeranteile werden vom Brutto abgezogen und der AG muss diese zusammen mit seinen AG-Anteilen an die Krankenkasse weiterleiten.

Bei versicherungsfreien 400-Euro-Jobs kann man nur in der Rentenversicherung aufstocken. Man zahlt dann als Arbeitnehmer den Rentenversicherungsbeitrag alleine, es gibt keinen AG-Anteil, und man bekommt das vom Brutto abgezogen. Ob das lohnenswert ist, muss jeder selbst entscheiden.

LG
Feffi Kunterbunt

Hallo,

Minijobs sind Dauerbeschäftigungen unter 400 € mtl. Kurzfristige Schwankungen des Lohnes spielen keine Rolle. Allerdings sind die Pauschalbeiträge vom tatsächlichen Lohn zu zahlen.
Keine Pauschalbeiträge sind für kurzfristige Beschäftigungen
zu zahlen. Das sind auf höchstens 2 Monate bzw. 50 Arbeitstsge befristete Arbeitsverhältnisse. Hier spielt die Lohnhöhe keine Rolle.

Be einem Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge an die Minijobzentrale, und zwar 13% KV (Haushaltsbeschäftigte 5%), RV 15%. Daneben noch Umlage U2 = 0,07, Kleinbetriebe noch U1 = 0,6%, UV-Beiträge, Insolvenzumlage 0,10% und Pauschalsteuern 2%.
Übrigens für die pauschalen RV-Beiträge werden auch Rentenansprüche erworben.
Der KV-Beitrag ist nur zu zahlen, wenn auch eine Versicherung in der GKV besteht, egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Familienangehöriger.

Gruß Woko

Hallo

Allerdings sind die Pauschalbeiträge vom tatsächlichen Lohn zu zahlen.

Aha.

Danke.

Viele Grüße

Hallo

Soviel ich weiß, zahlt bei einem Minijob der AG ca. 30 %
Sozialversicherung, davon ca. 2 % Steuern.

Die Pauschsteuer beträgt sogar exakt 2% :smile:

Zahlt er die immer und auf jeden Fall?

Nein. Wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorlegt, wird das Entgelt der persönlichen Besteuerung unterworfen - der Arbeitgeber zahlt in dem Fall die 2% Pauschsteuer nicht.

Eine Ausnahme kenne ich schon: Wenn der Arbeitnehmer privat
oder im Ausland versichert ist.
Aber sonst. Zahlt er dann immer 30 % auf den gesamten Lohn?

Wenn gesetzliche Krankenversicherung vorliegt und keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wurde, ja.

Ein Minijob kann ja 2 Monate lang ausnahmsweise einen höheren
Lohn als 400,- haben. Gilt dann in diesen zwei Monaten auch
diese Regelung mit den 30 % SV?

Das mit dem zweimaligen Überschreiten der 400€-Grenze geht aber nur in bestimmten (unvorhergesehenen) Fällen. Urlaubsvertretung zählt da nicht zu, da Urlaub ja vorhersehbar und planbar ist. Krankheitsvertretung hingegen würde darunter fallen.

Kann der Arbeitnehmer eigentlich in einem solchen Fall
verlangen, dass er normal sozialversichert wird, so dass er
die eine Hälfte und der AG die andere Hälfte bezahlt?

nein, das geht nicht.
Der Minijobber kann aber auf die Versicherungsfreiheit in der RENTENversicherung verzichten und die Beiträge aufstocken.
Dieser Verzicht ist dann aber für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses gültig (und wenn mehrere Minijobs nebeneinander ausgeführt werden, die die Gesamtsumme von 400€ nicht überschreiten, dann gilt das für alle dieser Jobs).

Gruß
Sonja

Hallo Feffi,

Bei versicherungsfreien 400-Euro-Jobs kann man nur in der
Rentenversicherung aufstocken. Man zahlt dann als Arbeitnehmer
den Rentenversicherungsbeitrag alleine, es gibt keinen
AG-Anteil, und man bekommt das vom Brutto abgezogen. Ob das
lohnenswert ist, muss jeder selbst entscheiden.

Das stimmt so leider nicht ganz.
Arbeitnehmer, die von der Möglichkeit der Aufstockung Gebrauch machen, zahlen ab 1. Januar 2007 einen Eigenanteil, der 4,9 Prozent des Arbeitsentgelts beträgt. Das ist der Differenzbetrag zwischen dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (15 Prozent) und dem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, der ab 1. Januar 2007 19,9 Prozent beträgt.

Hier der Link zur Minijobzentrale:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_101

Gruß
Sonja