SV bei Selbständigen

Hallo, angenommen jemand ist angestellt für ca. 1500 Brutto und ist in der gesetzlichen KV. Nun möchte derjenige sich noch nebenher auf selbständiger Basis etwas dazuverdienen.

Und glücklicherweise ist der Gewinn der Selbständigkeit fast genau hoch, wie die Bruttoeinahmen aus dem Angestelltenverhältnis.

Wie verhält sich dies bei der SV, insbesondere KV? Muss für beide Einkommen SV bezahlt werden?

Danke für die Hilfe!

Grüße
Didi

Wie verhält sich dies bei der SV, insbesondere KV? Muss für
beide Einkommen SV bezahlt werden?

Das entscheidet Deine KK. Dort mußt Du die Feststellung Deines Sozialversichungsstatus (AN oder selbstständig) veranlassen. Dann erstellt Dir die KK ein verbindlichen bescheid und legt Deinen Beitrag fest. Ob Du für die selbstständige Tätigkeit RV-beiträge zahlen mußt, hängt von der Tätigkeit ab.

Zusatzfrage
Hallo Nordlicht,

Das entscheidet Deine KK. Dort mußt Du die Feststellung Deines
Sozialversichungsstatus (AN oder selbstständig) veranlassen.
Dann erstellt Dir die KK ein verbindlichen bescheid und legt
Deinen Beitrag fest. Ob Du für die selbstständige Tätigkeit
RV-beiträge zahlen mußt, hängt von der Tätigkeit ab.

Ich habe nicht konkret genug gefragt: Muss sie entweder für das eine oder das andere Einkommen KV bezahlen, oder für beides zusammen?

Es ginge um einen Büroservice. Schreib- und Sortierarbeiten und sowas.

Danke!

Gruß
Didi

Hallo,
entschuldige dass ich mich einmische - das kommt darauf an -
wenn die Kasse auf weitere Arbeitnehemereigenschaft entscheidet
bleibt das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit beitragsfrei,
entscheidet die Kasse auf Selbständigkeit und bei den hier geschilderten Sachverhalten könnte ich mir das vorstellen, dann werden beide Einkommensarbeiten bei der Beitragsberechnung herangezogen, d.h. die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer
endet und die freiwillige Weiterversicherung beginnt und da zählt dann das Gesamteinkommen.
Gruß
Czauderna

Danke Euch beiden! owt
oooowwwwtttttt