Hallo,
ich habe folgende Frage: Wenn ein AN erkrankt übernimmt ja ab der 6. Woche die Krankenkasse die Entgeltfortzahlung. Ich hoffe, mein Wissen ist bis hier korrekt.
Wer zahlt dann die SV-Beiträge (AV, RV, PV und KV)? Die Krankenkasse zahlt doch nicht an sich selbst die KV-Beiträge? Oder doch? Ruhen die dann?
Gruß
Hans
Hallo,
bei einem Arbeitnehmer besteht während des Krankengeldbezuges
Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung, ansonsten werden
vom Brutto-Krankengeld Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) einbehalten -
die andere Hälfte (Arbeitgeberanteil) trägt die Krankenkasse.
Da das Krankengeld maximal dem Netto-Arbeitsentgelt entspricht, dann
aber noch die o.g. Anteile abgezogen werden ist Krankengeldbezug
immer ein „Zuschussgeschäft“ seitens des Erkrankten.
Gruß
Czauderna