SV-Beiträge - Lohnnachzahlung im Juni - gebucht auf Februar

Hallo zusammen,

kurz zum Sachverhalt:

Ein AN kündigte beim AG zum 15.02.22.
Es war noch Urlaub offen, der abgegolden werden musste.
Dies wurde vom AG mehrfach falsch berechnet sodass der AN klagen musste.
Es kam zum Vergleich. Nun hat der AG dem AN diesen Vergleichsbetrag Anfang Juni überwiesen, jedoch erst nach mehrfacher Aufforderung des AN bekam dieser dann auch den Lohnnachweis - und der Vergleichsbetrag wurde auf den Februar gebucht. Obwohl der AN bereits seit 16.02.22 abgemeldet ist.

Müsste der AG den AN nicht eigentlich wieder anmelden, überweisen, einen eigenen Lohnnachweis für den Vergleichsbetrag erstellen und dann abmelden?
Ich dachte immer man kann fertige Lohnrechnungen nicht einfach so umändern, dachte der bereits fertige und übermittelte LSt-Abzug darf nicht korrigiert werden?

Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege…

Wie seht ihr die Sache hier?

Danke für eure Meinungen dazu.
VG, Marcus

Hallo,
sowie geschildert lief das alles richtig - Entgeltnachzahlungen oder auch Einmalzahlungen als Nachzahlungen werden bei bereits beendeten Beschäftigungsverhältnissen dem letzten Lohnzahlungszeitraum zugeschlagen und das war hier der Februar. Eine Neuanmeldung muss nicht erfolgen, aber eine Korrektur der Abmeldung zum 15.02.2022 mit geänderter Entgeltsumme.
Gruss
Czauderna