SV Bescheinigung/ Lohabrechnung

Hallo,
wie lange muss ein Betrieb/ Firma Kopien von Lohnabrechnungen aufheben und unter welche Paragraphen können diese angefordert werden, wenn jemand sie persönlich nicht mehr besitzt.?
Ist eine Firma, die Korrekturen zur SV Meldung an die Rentenstelle vornehmen muss, auch verpflichtet den Arbeitnehmer eine neue SV Meldung mit der Korrektur auszustellen. ? Unter welchen Paragraphen fällt dann die Pflicht für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer eine neue Bescheinigung mit Korrektur auszustellen.?
Danke Birgit

Hi!

wie lange muss ein Betrieb/ Firma Kopien von Lohnabrechnungen
aufheben

Soweit ich weiß, müssen Kopien der Lohn- und Gehaltsabrechnungen in dieser Form gar nicht aufbewahrt werden!
Es reicht, Lohn- und Gehaltslisten (die aber eben nicht genau die Gehaltsabrechnungen sind - es steht zwar das Gleiche drin, aber sehr sehr anders)) für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren!

und unter welche Paragraphen können diese angefordert
werden, wenn jemand sie persönlich nicht mehr besitzt.?

Gar nicht! Auf einer Abrechnung steht in der Regel so etwas wie: Wichtiges Dokument! Gut aufbewahren! - oder so …
Und selbst, wenn es nicht draufsteht, sollte das nun wirklich klar sein!

Ist eine Firma, die Korrekturen zur SV Meldung an die
Rentenstelle vornehmen muss, auch verpflichtet den
Arbeitnehmer eine neue SV Meldung mit der Korrektur
auszustellen. ?

Er hat den Arbeitnehmer schriftlich darüber zu informieren! Das wird in der Regel durch eine Kopie getan.

Unter welchen Paragraphen fällt dann die
Pflicht für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer eine neue
Bescheinigung mit Korrektur auszustellen.?

SGB IV § 28a

LG
Guido