SV-Brutto < Brutto-Gehalt

Hallo allerseits,

ich bin mir nicht sicher, ob das das richtige Brett ist, aber ich frage mal:

In welchen Situationen (in D) kann das SV-Brutto (SV-pflichtg. Gehaltsbestandteil) weniger sein als das Bruttogehalt. (Ich meine festes Gehalt, vertraglich vereinbart, keine VWL, Zulagen, Zuschüsse oder andere Zahlungen.) Hat das etwas mit der Höhe des Bruttogehaltes zu tun, z.B., dass ab einem best. Betrag, das SV-Brutto „stehenbleibt“?

Danke im Voraus und liebe Grüße

Ama

Hi Ama,

für die SV gibt es eine Bemessungsgrenze. Die SV-Beiträge werden nur bis zu dieser Grenze berechnet; wenn das Bruttogehalt darüberliegt, wird es für die Beitragsberechnung auf das SV-Brutto gekappt. Oder anders gesagt: Für das, was über dem SV-Brutto liegt, werden keine SV-Beiträge abgezogen.

Gruß Ralf

hi&danke, ralf,

wo kann ich mehr darüber lesen? oder weiss du ev. was das max.-sv-brutto ist?

dank und gruß

ama

In Zahlen
Hi!

Die richtige Antwort hast Du ja bereits!

In diesem Jahr ist es so, dass man „nur“ bis zu einem Einkommen von 5.200 € (West! Ost = 4.400 €) monatlich Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt, bis zu einem Einkommen von 3.900 € (immer 75% vom RV-Brutto West) monatlich Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung (allerdings nur von 3.525 € - Hintergrund: Erschwerung, sich privat versichern zu können).

Du siehst: Das SV-Brutto als solches, gibt es eigentlich gar nicht! Es gibt ein RV/AV-Brutto und ein KV/PV-Brutto…

Achja - bei der knappschaftlichen Rentenversicherung ist es anders (ich glaube 6.400 € RV/AV-Bemessungsgrenze)

LG
Guido, der hofft, Dich nicht völlig verwirrt zu haben

Huhu!

Ich bin zwar nicht Ralf, aber ich lese Dich gerade :wink:

wo kann ich mehr darüber lesen?

Hier
http://www.vdak.de/zahlen5a.htm
http://www.controllerspielwiese.de/index.htm?Inhalte…

oder weiss du ev. was das
max.-sv-brutto ist?

Als Personalfuzzi, der sich ein wenig mit Abrechnungen auskennt: Gibbet nich!
Für den „normalen“ Arbeitnehmer ist damit sicherlich die Bemessungsgrenze RV/AV gemeint! Das wären dann 62.400€ West oder 52.800€ Ost.
Bei knappschaftlich rentenversicherten Menschen ist es aber eine Summe von 76.800 € West bzw. 64.800 € Ost!

Womit wir jetzt schon 4 Zahlen als mögliche Antwort hätten :wink:

LG
Guido

Hallo Ama,

In welchen Situationen (in D) kann das SV-Brutto (SV-pflichtg.
Gehaltsbestandteil) weniger sein als das Bruttogehalt.

die Antwort zum absoluten Betrag hast Du ja schon erhalten. Ich kenne noch einen Spezialfall:

Wenn Du eine Einmalzahlung (z.B. Weihnachtsgeld, das vertraglich zugesichert ist) des AG in eine Direktversicherung umwandelst, dann hast Du ein Brutto und ein SV- bzw. Steuer-Brutto. Der fragliche Betrag wird Dir nämlich direkt abgezogen und pauschal versteuert und gar nicht zur Sozialversicherung herangezogen.

Gruß, Karin

auch huhu guido,

Als Personalfuzzi, der sich ein wenig mit Abrechnungen
auskennt: Gibbet nich!

-))) (für den personalfuzzi)

Für den „normalen“ Arbeitnehmer ist damit sicherlich die
Bemessungsgrenze RV/AV gemeint! Das wären dann 62.400€ West

danke für die links, habe sie noch nicht durchstudiert. mach ich gleich. dennoch ein frage: heisst das, dass sich das jahresbrutto lustig summiert bis man (W) 62.400,- erreicht und sagen wir mal, das ist im september erreicht worden, dann wird ab november nur noch ein „limit“-betrag abgezogen. oder, bei voraussehbaren beträgen, ab 62.400 minus X, der rest bis 62400 so aufgeteilt, dass es bis zum jahreseinde 62400 sv-brutto werden? und wie ist das, wenn die monatilichen beträge nicht genau „planbar“ sind und man 62400 eur überschreitet?

dank und gruss

ama - die von solchen beträgen im moment nur träumen kann

danke guido, danke karin,

habe mir inzwischen auch die links angeschaut und ich muss sagen - ich kapier’s einfach nicht.

oder in terms of this „brett“: der AN muss für die bfa eine aufstellung seiner beitragssituation überprüfen. dabei nimmt der AN sich mal alle gehaltszettel vor und zählt die RV/AV-beiträge zusammen. bis zu einem gewissen jahr, passt alles. dann, neuer ag, merkt ag, dass die RV/AV-brutto beiträge (im gehaltszetter sv-brutto) teilweise deutlich unter dem gehalts-brutto liegen, obw. das gehalt sich unter der bemessungsgrenze befindet. der AN hat schon beim AG nachgefragt, da ist aber nach weggang des personalers und der buchhalterin ein „interimsteam“ von leuten, die alles nur weiterleiten, „im einsatz“ und keiner versteht was von solchen sachen. also vom AG bis auf weiteres keine auskunftmöglichkeit. vielleicht kann die BfA das erklären, was der AN nicht begreift und somit die richtigkeit der summen nicht bestätigen kann, denn nach ANs bemessen müssten die den gehalts-brutto beiträgen entsprechen.

vielen dank noch mal und lg

ama

Hi!

-))) (für den personalfuzzi)

Steht so in meinem Arbeitsvertrag - naja, so ähnlich!

danke für die links, habe sie noch nicht durchstudiert. mach
ich gleich. dennoch ein frage: heisst das, dass sich das
jahresbrutto lustig summiert bis man (W) 62.400,- erreicht und
sagen wir mal, das ist im september erreicht worden, dann wird
ab november nur noch ein „limit“-betrag abgezogen. oder, bei
voraussehbaren beträgen, ab 62.400 minus X, der rest bis 62400
so aufgeteilt, dass es bis zum jahreseinde 62400 sv-brutto
werden? und wie ist das, wenn die monatilichen beträge nicht
genau „planbar“ sind und man 62400 eur überschreitet?

Man rechnet monatlich ab, es wird gezwölftelt. Wenn also im Monat Januar - März jeweils 5.000,- € verdient werden, wird auch bis dahin abgezogen. Wird dann im April 7.000,- € erreicht, werden nur 5.800,- € verbeitragt.
Ähnlich, aber anders bei Einmalbezügen!
Wenn monatlich 5000,- € verdient werden, im Juli aber 5000,- € Urlaubsgeld gezahlt wird, dann:
Jan - Juli 5000 €
5000 x 7 = 35.000

35.000 + 5000 (Urlaubsgeld) = 40.000

Bemessungsgrenze für 7 Monate = 62.400 / 12 * 7 = 36.400,- €

Differenz Urlaubsgeld zu anteilige Bemessungsgrenze = 3.600,- €.

Vom Urlaubsgeld werden nur 1.400,- verbeitragt, oder anders: 3.600,- € bleiben beitragsfrei.

Ich hoffe, das ist nicht zu sehr ins Detail!

ama - die von solchen beträgen im moment nur träumen kann

Wer nicht?!

LG
Guido

danke guido, danke karin,

Da nich für :wink:

habe mir inzwischen auch die links angeschaut und ich muss
sagen - ich kapier’s einfach nicht.

Da soll noch mal jemand sagen, das wäre nicht schwierig *g*

oder in terms of this „brett“: der AN muss für die bfa eine
aufstellung seiner beitragssituation überprüfen. dabei nimmt
der AN sich mal alle gehaltszettel vor und zählt die
RV/AV-beiträge zusammen.

Sinnvoller sind die Jahresmeldungen (Deüv Grund 50)

bis zu einem gewissen jahr, passt
alles. dann, neuer ag, merkt ag, dass die RV/AV-brutto
beiträge (im gehaltszetter sv-brutto) teilweise deutlich unter
dem gehalts-brutto liegen, obw. das gehalt sich unter der
bemessungsgrenze befindet.

Gab es eine Gehaltsumwandlung nach KUHMAX :wink:
Oder Fahrtkostenerstattungen?
Oder Spesen?

der AN hat schon beim AG
nachgefragt, da ist aber nach weggang des personalers und der
buchhalterin ein „interimsteam“ von leuten, die alles nur
weiterleiten, „im einsatz“ und keiner versteht was von solchen
sachen. also vom AG bis auf weiteres keine
auskunftmöglichkeit. vielleicht kann die BfA das erklären, was
der AN nicht begreift und somit die richtigkeit der summen
nicht bestätigen kann, denn nach ANs bemessen müssten die den
gehalts-brutto beiträgen entsprechen.

Hmm - spätestens bei einer SV-Prüfung sollte das geklärt werden, aber das hilft Dir dem Arbeitnehmer jetzt recht wenig…

Keine Ahnung, wie man da am besten vorgeht!

Sorry!

LG
Guido