Hi!
-))) (für den personalfuzzi)
Steht so in meinem Arbeitsvertrag - naja, so ähnlich!
danke für die links, habe sie noch nicht durchstudiert. mach
ich gleich. dennoch ein frage: heisst das, dass sich das
jahresbrutto lustig summiert bis man (W) 62.400,- erreicht und
sagen wir mal, das ist im september erreicht worden, dann wird
ab november nur noch ein „limit“-betrag abgezogen. oder, bei
voraussehbaren beträgen, ab 62.400 minus X, der rest bis 62400
so aufgeteilt, dass es bis zum jahreseinde 62400 sv-brutto
werden? und wie ist das, wenn die monatilichen beträge nicht
genau „planbar“ sind und man 62400 eur überschreitet?
Man rechnet monatlich ab, es wird gezwölftelt. Wenn also im Monat Januar - März jeweils 5.000,- € verdient werden, wird auch bis dahin abgezogen. Wird dann im April 7.000,- € erreicht, werden nur 5.800,- € verbeitragt.
Ähnlich, aber anders bei Einmalbezügen!
Wenn monatlich 5000,- € verdient werden, im Juli aber 5000,- € Urlaubsgeld gezahlt wird, dann:
Jan - Juli 5000 €
5000 x 7 = 35.000
35.000 + 5000 (Urlaubsgeld) = 40.000
Bemessungsgrenze für 7 Monate = 62.400 / 12 * 7 = 36.400,- €
Differenz Urlaubsgeld zu anteilige Bemessungsgrenze = 3.600,- €.
Vom Urlaubsgeld werden nur 1.400,- verbeitragt, oder anders: 3.600,- € bleiben beitragsfrei.
Ich hoffe, das ist nicht zu sehr ins Detail!
ama - die von solchen beträgen im moment nur träumen kann
Wer nicht?!
LG
Guido