Hi!
Wir hatten hier gerade eine etwas unergiebige Diskussion.
Was kann im schlimmsten Fall eigentlich passieren, wenn die „Angabe zur Tätigkeit“ auf einer DEÜV-Meldung falsch ist?
Speziell in den ersten drei Stellen?
LG
Guido
Hi!
Wir hatten hier gerade eine etwas unergiebige Diskussion.
Was kann im schlimmsten Fall eigentlich passieren, wenn die „Angabe zur Tätigkeit“ auf einer DEÜV-Meldung falsch ist?
Speziell in den ersten drei Stellen?
LG
Guido
Hallo,
schlimmstenfalls kann es passieren dass eine Stastik nicht stimmt.
Die Schlüsselzahlen werden grundsätzlich für stastistische Zwecke
verwendet - z.B. Bundesagentur für Arbeit oder Rentenversicherung.
Diese ersten drei Ziffern bezeichnen die Art der Tätigkeit !!
Gruß
Czauderna
Danke! Du beruhigst mich
Hi!
Auf Dich hatte ich gehofft
schlimmstenfalls kann es passieren dass eine Stastik nicht
stimmt.
Die Schlüsselzahlen werden grundsätzlich für stastistische
Zwecke
verwendet - z.B. Bundesagentur für Arbeit oder
Rentenversicherung.
Super - genau DAS habe ich nämlich auch behauptet - zugegeben, ohne irgendeine Quelle nennen zu können, ich hatte es ledigleich mal „gehört“.
Diese ersten drei Ziffern bezeichnen die Art der Tätigkeit !!
Schon klar - nur bei „Stellung im Beruf“ hätte ich mir mit viel arbeitsrechtlicher Fantasie „Schlimmeres“ vorstellen können…
LG und nochmal vielen Dank für die schnelle Antwort
Guido