[SV] Fachlich arbeiten ohne Berufsabschluß

Ich habe mal gelesen, daß, wenn man länger als 10 Jahre in einem Beruf arbeitet, dessen Lehre man aber nicht absolviert hat, trotzdem die Arbeit als Beruf anzuerkennen ist, z. B. bei Rentenfragen. Wo kann man da was nachlesen oder Urteile. Danke

Ich habe mal gelesen, daß, wenn man länger als 10 Jahre in
einem Beruf arbeitet, dessen Lehre man aber nicht absolviert
hat, trotzdem die Arbeit als Beruf anzuerkennen ist,

Man kann nach längerer Zeit eine Prüfung ablegen und bei Bestehen hat man einen offiziellen Abschluss.

z. B.
bei Rentenfragen.

Welche Art von Rente?

Danke für die schnelle Reaktion.
meine natürlich die EU-Rente. Jahrelang arbeitet man, natürlich durch Anlernen, bestimmte fachliche Arbeiten auszuführen, wofür normalerweise eine dreijährige Lehre nötig ist. Nach 16 Jahren kann man diesen „BERUF" nicht mehr ausüben. Jetzt ist man doch berufsunfähig??? im Sinne des Berufes???

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Jetzt ist man doch berufsunfähig? im Sinne des
Berufes?

‚‚Berufsunfähig‘‘ gibts nicht mehr (bzw. spielt das nur noch bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Rolle).
Es gibt nur noch volle oder teilweise Erwerbsminderung http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html … und die ist unabhängig vom Beruf.

Kleiner - gut gemeinter - Tipp nebenbei: Um eine Frage als solches zu kennzeichen, reicht ein Fragezeichen. :wink:

Kleiner - gut gemeinter - Tipp nebenbei: Um eine Frage als
solches zu kennzeichen, reicht ein
Fragezeichen. :wink:

Wo bitte hab ich zuviele Fragezeichen? Die Frage ist eben superwichtig, aber immer noch nicht beantwortet. Ich formuliere das mal anders: Man arbeitet 16 Jahre lang die gleiche Arbeit, wie ein Druckformhersteller, der eine Prüfung gemacht hat. Der andere, hat sich als Autodidakt, alles selber beigebracht. Nun kann er die Arbeiten durch Krankheit nicht mehr verrichten. Nachdem er vor 1961 geboren ist, müßte ihm doch die Berufsunfähigkeitsrente - nach altem Recht - -Besitzschutz - zustehen?

ist. Nach 16 Jahren kann man diesen „BERUF" nicht mehr
ausüben. Jetzt ist man doch berufsunfähig??? im Sinne des Berufes?

Der ausgeübte Beruf ist der versicherte. Viele Menschen haben einen anderen beruf gelernt, als den, den sie ausüben. Es wäre wenig sinnvoll, eine Berufstätigkeit zu versichern, die gar nicht ausgeübt wird.

Jetzt kenn ich mich nicht mehr aus!
**Der ausgeübte Beruf ist nicht der „Erlernte"! Ist aber doch ein Beruf. Muß der dann nicht nach 16 Jahren der Ausübung, so anerkannt werden, z. B. im Rentenrecht, als wäre es ein gelernter Beruf?
Hier ist nach der Berufsunfähigkeit gefragt, wie diese zu bewerten ist. Jahrgang 1951.

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Der ausgeübte Beruf ist nicht der
„Erlernte"! Ist aber doch ein Beruf. Muß der dann nicht nach
16 Jahren der Ausübung, so anerkannt werden, z. B. im
Rentenrecht, als wäre es ein gelernter Beruf?
Hier ist nach der Berufsunfähigkeit gefragt,
wie diese zu bewerten ist. Jahrgang 1951.

Hallo ganzdick,

erstmal der Gesetzestext zum Thema, § 240 (2) SGB VI
Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.
Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können.

usw.

Was der Kollege zuvor meinte ist, dass für die Berufsunfähigkeit nicht Dein erlernter Beruf wichtig ist, sondern der Beruf, den Du zuletzt ausgeübt hast, wobei es unwichtig ist, ob Du darüber nun einen Gesellenbrief hast oder eben nicht.

Viele Grüße

Andreas