Hallo allseits,
Täter phishen von G das Bankkonto aus.
Von dessen Bankkonto werden auf das Konto des gutgläubigen Finanzagenten F 2000 € überwiesen. F soll 1800 € abheben. Der Rest sei dessen Provision. Das Geld soll er über einen Zahlungsdienst WU an T überweisen.
Nachdem G die Zahlungsanweisung bemerkt, stellt er neben der Rückforderung der 2.000 € Strafanzeige.
F könnte sich der Geldwäsche, § 261 StGB und nach dem Kreditwesengesetz strafbar gemacht haben.
Welche Strafnormen wären noch wenigstens zu prüfen?
Gruß
iok