Das ist ja mal ne richtig hilfreiche Antwort!
Die kannst du jetzt bei jeder Frage antworten, passt immer!
Mitnichten. In diesem Fall bin ich mir sogar ziemlich sicher, dass Klagen gegen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (darum ging’s doch, oder?) vor einem Sozialgericht zu erheben sind. Die Antwort ist damit weder hilfreich noch passend.
Kopfschütelnder Gruß