Warum müssen kleine Selbständige mehr Beiträge für die KV zahlen als Angestellte? Und warum unterliegen LV für freiwillig in der gesetzlichen KV Versicherte - der SV Pflicht mit erhöhtem Beitragssatz und werden lediglich auf 10 Jahre angerechnet? Ich kann das logisch nicht nachvollziehen, die Gelder mit denen die LV aufgebaut wurde, unterlagen bereits der SV-Pflicht - und wieso nur bei Selbständigen die freiwillig in einer gesetzlichen KV sind … dies gilt aber micht für gesetzlich Versicherte und auch nicht für Privatversicherte???
LV bedeutet Lebensversicherung und KV Krankenversicherung und es sind rechtliche Fragen, da die Dinge, welche ich anfragte vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Und meiner Ansicht nach völlig unverständlcih und auch meiner Ansicht nach gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen … Danke chriwa
Hallo,
Nicht jede LV ist beitragspflichtig in der KV. Dies gilt nur für befreiende LV, die einmal abgeschlossen wurden, um der Versicherungspflicht in der RV zu entgehen. Dies gilt für bestimmte Berufe, die einer Kammer angehören die in eine Pensionskasse zahlen bzw. andere Selbständige. Wenn dieser Personenkreis aus dieser Altersversorgung eine Leistung erhält, sind sie als Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Um zu vermeiden, dass durch Kapitalabfindungen von LV und RV diese beitragsfrei werden, hat man die Regelungen eingeführt, dass der Kapitalbetrag auf 10 Jahre = 120 Monate verteilt wird und Beiträge berechnet werden.
Der Schreiber irrt, wenn er meint, dass dadurch eine Ungleichbehandlung zu gesetzlich Versicherten eintritt. Jeder Rentner zahlt den vollen Beitrag aus seiner Rente, auch wenn er hierzu einen Zuschuss der RV erhält. Diese Personen hatten nicht die Möglichkeit der RV zu entgehen und erhalten zu den Einzahlungen sicher geringere Beiträge als aus einer privaten RV.
Es ist der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten
gegeben…
Das ist ja mal ne richtig hilfreiche Antwort!
Vielleicht sollten Sie mal nachlesen, worauf ich diese Antwort gegeben habe. Der Fragesteller hatte sich darüber mokiert, dass seiner Meinung nach ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegt.
Und wer sonst als die ordentlichen Gerichte sollte darüber befinden können? Haben Sie in der Schule vielleicht einmal etwas von Gewaltenteilung in einer Demokratie gehört? Und welche Gewalt für die Auslegung des Rechts zuständig ist?
Dieses Forum ist jedenfalls für die Auslegung nicht zuständig, deshalb mein Hinweis an den Fragesteller.
Die kannst du jetzt bei jeder Frage antworten, passt immer!
Nix deutsches Satz…
Kopfschütelnder Gruß
Dann verrenken Sie sich mal nicht bei Ihrer absolut nicht nachvollziehbaren Kopfschüttelei.
Es ist der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten
gegeben…
Das ist ja mal ne richtig hilfreiche Antwort!
Vielleicht sollten Sie mal nachlesen, worauf ich diese Antwort
gegeben habe. Der Fragesteller hatte sich darüber mokiert,
dass seiner Meinung nach ein Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz vorliegt.
Ja und, kann man das hier nicht diskutieren?
Und wer sonst als die ordentlichen Gerichte sollte darüber
befinden können? Haben Sie in der Schule vielleicht einmal
etwas von Gewaltenteilung in einer Demokratie gehört? Und
welche Gewalt für die Auslegung des Rechts zuständig ist?
Von daher darf niemand anderes darüber reden oder wie soll man das
verstehen? Es ist doch schön das wir hier in Deutschland auch
als normale Bürger frei über so etwas reden dürfen.
Dieses Forum ist jedenfalls für die Auslegung nicht zuständig,
deshalb mein Hinweis an den Fragesteller.
In den Rechtebrettern wird ständig danach gefragt wie ein
Gericht dies oder jenes auslegen könnte, dazu ist dieses Forum sehr
wohl da.
Die kannst du jetzt bei jeder Frage antworten, passt immer!
Nix deutsches Satz…
Wenn man sonst nichts zu schreiben weiß…
Kopfschütelnder Gruß
Dann verrenken Sie sich mal nicht bei Ihrer absolut nicht
nachvollziehbaren Kopfschüttelei.
Vielleicht sollten Sie mal nachlesen, worauf ich diese Antwort
gegeben habe. Der Fragesteller hatte sich darüber mokiert,
dass seiner Meinung nach ein Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz vorliegt.
Ja und, kann man das hier nicht diskutieren?
Kann man schon. Trotzdem darf der Hinweis erlaubt sein, dass eine endgültige Klärung hier nicht stattfinden kann. Ich hatte niemandem verboten, die Diskussion weiter zu führen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Von daher darf niemand anderes darüber reden oder wie soll man
das
verstehen? Es ist doch schön das wir hier in Deutschland auch
als normale Bürger frei über so etwas reden dürfen.
Ich wiederhole mich nur ungern, also siehe oben…
In den Rechtebrettern wird ständig danach gefragt wie ein
Gericht dies oder jenes auslegen könnte, dazu ist dieses Forum
sehr
wohl da.
Und trotzdem bleibt es Kaffeesatzleserei. Siehe oben…
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Nix deutsches Satz…
Wenn man sonst nichts zu schreiben weiß…
Auf blöde Bemerkungen gebe ich grundsätzlich auch blöde Bemerkungen zurück.
Kopfschütelnder Gruß
Dann verrenken Sie sich mal nicht bei Ihrer absolut nicht
nachvollziehbaren Kopfschüttelei.
Kann man schon. Trotzdem darf der Hinweis erlaubt sein, dass
eine endgültige Klärung hier nicht stattfinden kann. Ich hatte
niemandem verboten, die Diskussion weiter zu führen. Wer lesen
kann, ist klar im Vorteil.
Du meinst du wolltest einfach mal was schreiben, es hilft zwar
niemanden aber egal.
In den Rechtebrettern wird ständig danach gefragt wie ein
Gericht dies oder jenes auslegen könnte, dazu ist dieses Forum
sehr wohl da.
Und trotzdem bleibt es Kaffeesatzleserei. Siehe oben…
Ja dann bist du wohl hier falsch, denn das ist der Sinn des Forums.
Die kannst du jetzt bei jeder Frage antworten, passt immer!
Mitnichten. In diesem Fall bin ich mir sogar ziemlich sicher, dass Klagen gegen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (darum ging’s doch, oder?) vor einem Sozialgericht zu erheben sind. Die Antwort ist damit weder hilfreich noch passend.