Hi,
Person X hat 2 vermietete Häuser.
Die Einkommensteuererklärungen hat X immer selber gemacht und dabei immer nur die Einnahmen, nie aber die Ausgaben wie AFA etc. angesetzt .
Nun wurde ein Gutachten gefertigt dass auch die ursprünglichen Herstellungskosten und den Zeitwert der Immobilie widergibt.
Meine Ideen nun :
- neue Tatsache nach §173 AO ? — > dann aber möglicherweise grobes Verschulden ??
- rückwirkendes Ereignis ? bzw. vielleicht sogar Grundlagen"bescheid" ?
Oder vllt. eine andere Korrekturvorschrift ? Bescheide waren alle nicht unter VdN…Vorläufigkeit leider auch nicht !
Ich bin dankbar für jeden Denkanstoß und jede Idee !!