SV-Gutachten - Korrekturvorschrift ?

Hi,

Person X hat 2 vermietete Häuser.

Die Einkommensteuererklärungen hat X immer selber gemacht und dabei immer nur die Einnahmen, nie aber die Ausgaben wie AFA etc. angesetzt .

Nun wurde ein Gutachten gefertigt dass auch die ursprünglichen Herstellungskosten und den Zeitwert der Immobilie widergibt.

Meine Ideen nun :

  1. neue Tatsache nach §173 AO ? — > dann aber möglicherweise grobes Verschulden ??
  2. rückwirkendes Ereignis ? bzw. vielleicht sogar Grundlagen"bescheid" ?

Oder vllt. eine andere Korrekturvorschrift ? Bescheide waren alle nicht unter VdN…Vorläufigkeit leider auch nicht !

Ich bin dankbar für jeden Denkanstoß und jede Idee !!

Hallo,

Person X hat 2 vermietete Häuser.:

das ist gut

Die Einkommensteuererklärungen hat X immer selber gemacht und
dabei immer nur die Einnahmen, nie aber die Ausgaben wie AFA
etc. angesetzt .:

das ist schlecht

Nun wurde ein Gutachten gefertigt dass auch die ursprünglichen
Herstellungskosten und den Zeitwert der Immobilie widergibt.:

hat nichts mit den nicht angegebenen Ausgaben zu tun

Meine Ideen nun :

  1. neue Tatsache nach §173 AO ? — > dann aber möglicherweise
    grobes Verschulden ??:

Inwiefern soll ein gefertigtes Gutachten neue Tatsachen für vorhandenen aber nie eingereichte Ausgaben darstellen?

  1. rückwirkendes Ereignis ? bzw. vielleicht sogar

Grundlagen"bescheid" ?:

Die Erstellung eines Gutachten ist kein „Ereignis“ in diesem Sinne.

Oder vllt. eine andere Korrekturvorschrift ? Bescheide waren
alle nicht unter VdN…Vorläufigkeit leider auch nicht !

Ich bin dankbar für jeden Denkanstoß und jede Idee !!:

Unter „vermasselt“ verbuchen und in Zukunft richtig machen.

Bedenken könnte man höchstens, dass in der Akte des Finanzamtes eine AfA-Tabelle liegt.
Hier wäre fraglich, ob das Finanzamt die AfA nach eigner Tabeelle nicht automatisch hätte ansetzen müssen, ich denke aber eher nein.
Was nicht beantragt ist, ist nicht gewünscht vom Steuerpflichtigen.

Gruß
Lawrence

Hi,

danke für die Antwort, auch wenn sie X nicht gefällt =)

Das mit der AFA-Tabelle im FA hatte X sich auch schon überlegt, allerdings würden die sich wahrscheinlich damit rausreden, dass in der Anleitung zur Est-Erklärung bzw. Anlage V steht, dass auch AFA geltend gemacht werden kann…

Falls hier nicht noch jemand einen genialen Moment hat wird X es wohl einfach mal über den 173 probieren und dann bei Nichtgelingen „wie geraten“ unter vermasselt abhaken =)