Hallo!
Wer als Angestellter einer Tätigkeit nachgeht, unterliegt selbstverständlich der gesetzlichen Sozialversicherung.
Nun hörte ich, dass die Pflichtversicherung auch für Freiberufler gilt, soweit diese nebenbei (selbstständig!) als Dozent tätig werden - jedenfalls habe das die BfA beanstandet.
=> Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die SV-Pflicht des Dozenten-Honorars? Danke!
Ciao!
Nemo