anmerkung und weitere frage…
Du bekommst im Krankheitsfall sogar Krankengeld, wirst
geschmissen, kannst studieren und hast Recht auf
Arbeitslosengeld und gleichzeitig erwirbst du Rentenansprüche.
rehi marco,
also, wenn ich das:
http://www.vdak.de/besprergeb_studenten.htm#Versiche…
richtig lese, bin ich also mit 40% sv-versichert. davon zahle ich also 20 und mein AG 20% …
das macht für meinen fall aber leider fast exakt 100,- EUR aus, da ich mit meinem AG ausgehandelt habe, das nicht mein brutto der ausschlaggebende punkt für mein teilzeitgehalt waere, sondern der aufwand vom arbeitgeber.
mitunter haette ich also für 49,9% der arbeitszeit 54,7% brutto erhalten, da sein arbeitgeberanteil von 20% auf 9,55% (halbe rente) gesunken wäre.
im übrigen tendiert die chance, das ich gekündigt werde gen null, da ich mal die firma übernehmen soll. eine arbeitslosenversicherung wäre für mich also rausgeschmissenes geld. ebenso die rentenpunkte, da ich vorhabe, in spätestens 8-10 jahren selbstständig und eigenverantwortlich mein leben zu meistern.
ich finde es einen witz, das ich nun 2 monate einen auf arbeitslos machen muss oder meinen arbeitgeber wechseln muss. aber mir wird nichts anderes übrigbleiben!
dazu meine frage:
mein arbeitgeber hat eine einzelunternehmung und eine gmbh, beide unternehmen beschäftigen arbeitnehmer und sind im gebiet der steuerberatung tätig.
wenn ich nun von einem „arbeitgeber“ zum anderen wechsle, sagen wir für 6 monate, was passiert? kennt das deutsche sozialgesetz einen gestaltungsmissbrauch wie das steuerrecht?
und/oder zusaetzlich, was passiert wenn:
ich wechsle den arbeitgeber, werde werkstudent, wie ich es sein will und werde im rahmen der arbeitnehmerueberlassung wieder an meinen „alten“ arbeitgeber zurücküberlassen. scheingeschäft? aufhänger für die KV?
weitere frage: ich bin pflichtversichert in BKK XYZ als arbeitnehmer, wenn ich nun bei der XYZ abgemeldet werde und bei der BKK ABC mich als student für die pauschale 53,60 EUR anmelde, wie bekommt die neue KV mit, das ich eigentlich beim alten arbeitgeber beschäftigt bin? gibt es kontrollmitteilungen?
tja viele fragen, aber die wichtigste:
was soll das alles? da werde ich zu rechtsumgehungen gezwungen, nur weil ich alleine in der lage bin, mein studium durch arbeit zu finanzieren und nur auf minimal bafög setze. soll ich mich einfach ein halbes jahr arbeitslos melden und erst im sommersemester mit dem studium beginnen? klar, da kassiere ich arbeitslosengeld und gehe nebenbei schwarz arbeiten. ist es das, was das system will???
ich verstehe die welt nicht mehr…
bin für schnelle meinungen und stellungnahmen dankbar.
gruss vom
showbee