SV-Pflicht bei Studienbeginn

hi,

zur zeit arbeite ich mit einem vollzeit vertrag. ich bin schon an einer uni eingeschrieben (seit dem sommersemester), war aber SV-rechtlich arbeitnehmer und mir wurde alles abgezogen (KV,PV,AV,RV).

soweit so gut.

nun denke ich, das wenn ich ab dem 01.10. als student voll einsteige und auch nur noch einen 16-19h vertrag habe, das ich nur noch RV pflichtig bin und ich KV/PV pauschal fürs ganze semester im voraus bezahle. ist das richtig?

ich habe heute gehört, das man weiterhin vers.pflichtig bleibt, wenn man aus dem arbeitsverhältnis heraus anfängt zu studieren und beim arbeitgeber bleibt. oder bezieht sich hier die „pflichtigkeit“ auf die RV?

es soll eine regelung geben, das man den arbeitgeber wechseln muss, oder 2 monate pause machen muss. was ist drann???

fragt sich

der showbee

Hallo,

das ist dumm gelaufen. Als ich noch Student war, da habe im Semester 20h und in den ferien 35 Std pro woche gearbeitet. irgendwann hat die firma dann „vergessen“ mich im semester wieder auf 20std zurück zu melden und so wurde ich soz. vers. pfl. Man hat nach Auskunft der Krankenkasse dann festgestellt, dass ich 3 Jahre nicht arbeiten dürfte, um aus der soz. vers. pfl. rauszukommen! So wird das wohl noch immer sein…

Pech für dich, würde ich sagen.

Mfg. Frank

hallo Frank
also das halte ich für einen Betrug. Ich bin zwar kein Kassenspezialist, doch kann ich mir das nicht vorstellen!
das widerspricht der logik.
Denn wenn jemand Pflichtversichert ist, dann kann er im nächstem Jahr schon freiwillig versichert sein und wenn jemand zu arbeiten aufhört, dann kommts auf das Arbeitsentgelt des Jahres an.
Also, meiner meinung haben Die Dich barbiert.
Aber lass mal Marco und Günter die Lösung finden.
Grüße
Raimund

Hallo,
es ist schon so, wenn du aus einem versicherungspflichtigen
Arbeitsverh#ltnis heraus ein Studium beginnst, bleibt die
Versicherungspflicht als Arbeitnehmer erhalten.
Aber ich denke, dass das für Dich mehr Vorteil als Nachteil
ist - zugegeben, als Student zahlst Du weniger, aber als
als Arbeitnehmer bist Du besser versorgt.

Gruss

Günter

Hallo Bee…

zu Günters Anmerkung noch:

Du bekommst im Krankheitsfall sogar Krankengeld, wirst geschmissen, kannst studieren und hast Recht auf Arbeitslosengeld und gleichzeitig erwirbst du Rentenansprüche.

Gruß
Marco

anmerkung und weitere frage…

Du bekommst im Krankheitsfall sogar Krankengeld, wirst
geschmissen, kannst studieren und hast Recht auf
Arbeitslosengeld und gleichzeitig erwirbst du Rentenansprüche.

rehi marco,

also, wenn ich das:

http://www.vdak.de/besprergeb_studenten.htm#Versiche…

richtig lese, bin ich also mit 40% sv-versichert. davon zahle ich also 20 und mein AG 20% …

das macht für meinen fall aber leider fast exakt 100,- EUR aus, da ich mit meinem AG ausgehandelt habe, das nicht mein brutto der ausschlaggebende punkt für mein teilzeitgehalt waere, sondern der aufwand vom arbeitgeber.

mitunter haette ich also für 49,9% der arbeitszeit 54,7% brutto erhalten, da sein arbeitgeberanteil von 20% auf 9,55% (halbe rente) gesunken wäre.

im übrigen tendiert die chance, das ich gekündigt werde gen null, da ich mal die firma übernehmen soll. eine arbeitslosenversicherung wäre für mich also rausgeschmissenes geld. ebenso die rentenpunkte, da ich vorhabe, in spätestens 8-10 jahren selbstständig und eigenverantwortlich mein leben zu meistern.

ich finde es einen witz, das ich nun 2 monate einen auf arbeitslos machen muss oder meinen arbeitgeber wechseln muss. aber mir wird nichts anderes übrigbleiben!

dazu meine frage:

mein arbeitgeber hat eine einzelunternehmung und eine gmbh, beide unternehmen beschäftigen arbeitnehmer und sind im gebiet der steuerberatung tätig.

wenn ich nun von einem „arbeitgeber“ zum anderen wechsle, sagen wir für 6 monate, was passiert? kennt das deutsche sozialgesetz einen gestaltungsmissbrauch wie das steuerrecht?

und/oder zusaetzlich, was passiert wenn:

ich wechsle den arbeitgeber, werde werkstudent, wie ich es sein will und werde im rahmen der arbeitnehmerueberlassung wieder an meinen „alten“ arbeitgeber zurücküberlassen. scheingeschäft? aufhänger für die KV?

weitere frage: ich bin pflichtversichert in BKK XYZ als arbeitnehmer, wenn ich nun bei der XYZ abgemeldet werde und bei der BKK ABC mich als student für die pauschale 53,60 EUR anmelde, wie bekommt die neue KV mit, das ich eigentlich beim alten arbeitgeber beschäftigt bin? gibt es kontrollmitteilungen?

tja viele fragen, aber die wichtigste:

was soll das alles? da werde ich zu rechtsumgehungen gezwungen, nur weil ich alleine in der lage bin, mein studium durch arbeit zu finanzieren und nur auf minimal bafög setze. soll ich mich einfach ein halbes jahr arbeitslos melden und erst im sommersemester mit dem studium beginnen? klar, da kassiere ich arbeitslosengeld und gehe nebenbei schwarz arbeiten. ist es das, was das system will???

ich verstehe die welt nicht mehr…

bin für schnelle meinungen und stellungnahmen dankbar.

gruss vom

showbee

Hallo Bee,

richtig lese, bin ich also mit 40% sv-versichert. davon zahle
ich also 20 und mein AG 20% …

Kommt etwa hin, ja.

mitunter haette ich also für 49,9% der arbeitszeit 54,7%
brutto erhalten, da sein arbeitgeberanteil von 20% auf 9,55%
(halbe rente) gesunken wäre.

Leider war.

im übrigen tendiert die chance, das ich gekündigt werde gen
null, da ich mal die firma übernehmen soll.

Eh klar… :smile: Aber im Normalfall (und wir behandeln hier doch nur allgemeine Dinge. :smile: ) wäre es eher von Vorteil.

ebenso die rentenpunkte, da ich vorhabe, in spätestens
8-10 jahren selbstständig und eigenverantwortlich mein leben
zu meistern.

Nur bis dahin hast du Anwartschaften. Die verlierst du, wenn du nicht im System bleibst.

mein arbeitgeber hat eine einzelunternehmung und eine gmbh,
beide unternehmen beschäftigen arbeitnehmer und sind im gebiet
der steuerberatung tätig.

Ich meine, Arbeitgeberwechsel.

Gruß
Marco

Hallo,
also versicherungsrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden.
Zum einen ist der Arbeitgeber eine Person, also z.B. Herr
Meier, zum anderen ist es eine GMBH.
Ob in der GMBH der Herr Meier die meisten Stimmen hat ist
unerheblich, du bist bei der GmbH beschäftigt und nicht bei
Herrn Meier.

Gruss

Günter