SVpflicht - Gesellschafter - abhängig angestellt

Hallo,

angenommen Person X hält 99% einer Gesellschaft (GmbH) ist aber KEIN Geschäftsführer und auch NICHT weisungsbefugt, sondern hat einen ganz normalen Angestelltenvertrag mit Nettolohn unter 1.000 Euro. Arbeitsplatz ist in keiner Weise nicht weisungsbefugt (also keine leitende Funktion oder so ==> abhängiger Angestellter).
Der bestellte Geschäftsführer hat keine Anteile an der Firma, ist aber alleinig vertretungsberechtigt.

Es gibt/gab keine Gewinnausschüttungen oder sonstige „zusätzlichen Vergütungen“.

Würde in einem solchen Fall eine Sozialversicherungspflicht bestehen?

Danke.

Hallo,
nein, er würde grundsätzlich als hauptberuflich Selbständiger eingestuft werden weil er allein aufgrund seiner Stimmanteile entscheidenden Einfluss auf die geschicke der GmbH. hat.
Er kann z.B. seinen Geschäftsführer entlassen !!
Gruß
Czauderna

angenommen Person X hält 99% einer Gesellschaft (GmbH) ist
aber KEIN Geschäftsführer und auch NICHT weisungsbefugt,

Was ist das denn ? Im gehört der Laden und er soll nicht weisungsbefugt sein ? Wer hat denn den Arbeitsvertrag des Geschäftsführers unterschreiben, wenn nicht der Gesellschafter.

Das hört sich sehr nach Strohmann an.