Hallo,
angenommen Person X hält 99% einer Gesellschaft (GmbH) ist aber KEIN Geschäftsführer und auch NICHT weisungsbefugt, sondern hat einen ganz normalen Angestelltenvertrag mit Nettolohn unter 1.000 Euro. Arbeitsplatz ist in keiner Weise nicht weisungsbefugt (also keine leitende Funktion oder so ==> abhängiger Angestellter).
Der bestellte Geschäftsführer hat keine Anteile an der Firma, ist aber alleinig vertretungsberechtigt.
Es gibt/gab keine Gewinnausschüttungen oder sonstige „zusätzlichen Vergütungen“.
Würde in einem solchen Fall eine Sozialversicherungspflicht bestehen?
Danke.