ich habe hier gerade die Dateibeschreibung für o.g. Datei. Im Feld 86, Feldschlüssel 30+31 wird aufgeführt, dass BLZ und Kontonummer der Auftraggeber mitgeliefert werden können. Bei meinen normalen Kontoauszügen steht das zumindest nie drauf. Bzw. nur, wenn ICH überwiesen habe steht da die Info, welche Kontodaten ich für die Überweisung verwendet habe.
Nun hatte ich mal vor Jahren den Fall, dass ich genau diese Info haben wollte. Anruf bei der Bank, Auskunft war: „Diese Daten stehen uns nicht zur Verfügung und es wäre auch nicht zulässig“.
Hat die Bank die Möglichkeit, alle gefüllten Felder aus der MT940 einzusehen oder sehen die Mitarbeiter auch nur die gleichen Infos wie im Druckformat?
Wenn die MT940 die Felder berücksichtigt, stellt sich dann noch die Frage wg. der Zulässigkeit? Oder vertausche ich hier Dinge (Formate)?
Wäre Klasse, wenn mich da mal jemand aufklären könnte. Danke
VG
Monroe
MT 940 hmm ist das nicht einfach das normale Kontoauszugsformat?
Kann jetzt nur von „meiner“ Bank reden: Hier können alle Mitarbeiter im Grunde problemlos diese Daten abfragen. Es ist zwar möglich, diese Angaben auf den Kontoauszügen zu unterdrücken, aber die Bank selbst sollte dies am Dialog noch ohne weiteres erkennen können.
Meiner Meinung nach zickt deine Bank in der Sache einfach nur rum^^
natürlich hat jede Bank die Daten des Auftraggebers der Überweisung. Das ist ja schon deshalb wichtig, weil man die Zahlung ggf. zurückgeben muss (z.B. nicht übereinstimmender Name) und da wäre es schwer von Vorteil, die Auftraggeberkontonummer zu kennen
Überweisungen haben einen überbetrieblichen Datensatzaufbau, und da steht auch die Kontonummer des Auftraggebers drin.
Die Frage ist, was die Bank damit macht. Auf papierhaften Auszügen wird die nicht mehr angedruckt. Wenn die Bank dem Kunden seine Auszüge elektronisch zur Verfügung stellt (MT940), was gerade Firmenkunden häufiger haben, stehts mit drin. Datenschutzgründe kann es somit eigentlich nicht haben, ich glaube auch, dass da ein Kollege gerade seine Faulheit optimiert hat.
Die Firmenkunden sind manchmal ganz scharf auf diese Daten Ihre Vertragspartner, denn das Wissen der BLZ kann auch das Thema Kontopfändung ungemein erleichtern, wenn das Geld mal nicht so kommt wie besprochen.
Bei uns ist es so, dass wir in unseren Computer nicht nur das sehen, was der Kunde auf dem Auszug sieht, sondern wesentlich mehr, eben auch die Auftraggeber-Kontoverbindung und noch ein paar andere Informationen, die neuerdings für SEPA gebraucht werden.