Swimming-Pool vom Vermieter

Angenommen man wohne in einem 3 Parteienhaus.
Das EG wird vom Vermieter genutzt und das OG besteht aus 2 weiteren Wohneinheiten.
Im EG befindet sich ein Swimming-Pool, der ausschließlich vom Vermieter genutzt werden kann, da sich der Eingang zum Pool in der Wohnung des Vermieters befindet.
Die Heizkosten werden zu je 50% über die Fläche und den Verbrauch abgerechnet.
Ist es zulässig, dass die Heizkosten für den Pool in den Gesamtkosten enthalten sind und somit über die 50%igen Grundkosten mitfinanziert werden? Oder ist dieser Raum, wie ein Gemeinschaftsraum zu betrachten?

Hi, was steht dazu im Mietvertrag, womit werden Pool und Wohnungen beheizt?
Steht der Pool als Gemeinschaftsraum im Mietvertrag?
MfG ramses90

Hi, was steht dazu im Mietvertrag, womit werden Pool und
Wohnungen beheizt?
Steht der Pool als Gemeinschaftsraum im Mietvertrag?
MfG ramses90

Im Mietvertrag steht dazu gar nichts, da ich diesen Pool ja auch nicht nutzen kann. Er gehört zur Wohnung des Vermieters.

Das Haus wird mit einer Ölzentralheizung betrieben und zusätzlich mit einer Solaranlage für die Warmwasserunterstützung.

Hi, deswegen wurde ja nachgefragt mit was der Pool beheizt wird, durch die Solaranlage oder Elektrizität oder die Ölzentralheizung, nur bei letzterem, dürfte die Einberechnung des Pools rechtens sein.
MfG ramses90

Ist das dem Mieter gegenüber nicht unfair? Ein Pool verursacht ja nun nicht nur Kosten von 100 Euro im Jahr…
Und wieso sollte es bei der Beheizung durch Solaranlage und Elektrizität nicht rechtens sein?
Vielen Dank für die Hilfe!

Ist das dem Mieter gegenüber nicht unfair? Ein Pool verursacht
ja nun nicht nur Kosten von 100 Euro im Jahr…
Und wieso sollte es bei der Beheizung durch Solaranlage und
Elektrizität nicht rechtens sein?

Hi, bei Elektrizität schon deshalb nicht, weil das nicht über den Allgemeinstrom laufen darf, muss also allein über den Zähler des Poolinhabers laufen.
Wenn über die Solaranlage, dazu sollte man einen Anwalt befragen und dabei auch klarstellen inwieweit der VM durch Stromeinspeisungen ins Netz entschädigt wird und wenn ja, wie das dann bei der Berechnung zu bewerten wäre.
Sind in den Wohnungen eigentlich Wassser- und Warmwasserzähler?
Wenn nicht, sollte man das auch anwaltlich klären denn, dass die Mieter für zig Kubikmeter Wasser des VM und seinen Pool in Allgemeinheit mit zahlen müssen, wäre kaum nachvollziehbar.
MfG ramses90

Vielen Dank für die Hilfe!

Habe mir schon einen Termin beim Anwalt geholt, um noch einige anderen Sachen zu klären…soll nämlich jetzt für die Mitbenutzung der Solaranlage bezahlen, obwohl ich die Wartungskosten und die Versicherung eh schon anteilig zahle…Die Anlage ist vor 2 Jahren eingebaut worden, als wir eingezogen sind. Eine Mieterhöhung oder Ankündigung einer „Modernisierungsmaßnahme“ gab es nicht! Jetzt soll ich plötzlich für die Sonne zahlen. In der Heizkostenabrechnung wird die Solaranlage jedoch gar nicht berücksichtigt. Die Temperatur wird trotzdem mit 60 Grad angesetzt.

In den Wohnungen sind Kalt- und Warmwasserzähler vorhanden. Die Solaranlage wir ausschließlich für die Warmwasseraufbereitung genutzt. Es wird also nichts ins Netz gespeist.