Swiss Re

Hallo,
was ist bei der guten alten schweizer Rück los? http://www.swissre.com/investors/swissreholdco.html
Kann mir vielleicht jemand in verständlichen Worten erklären, was diese „neue“ Swiss Re kann, was die „Alte“ nicht kann? Oder was soll das Ganze?
Deute ich das im Umtauschangebot richtig, daß Kleinaktionäre (unter 50000€) in der EEA quasi gezwungen sind über die Börse zu verkaufen, weil sie sonst riskieren (ohne Entschädigung?) enteignet zu werden?

Cu Rene

Moin,

die SwissRe soll in eine Holdinggesellschaft um-strukturiert werden, daher das Voluntary Exchange Offer.

Dass es vorneweg Tonnen von Restriktionen im Text hat, liegt daran, dass die USA und die EU Ihre Bürger für unmündig in Finanzdingen hält und daher entsprechende Richtlinien wie die EU Richtlinie 2003/71/EC erlassen hat, die sich dann in der Nationalen Gesetzgebung im Wertpapierprospektgesetz niederschlagen.

Ganz schön wird es wenn deine Titel DTC verwahrt sind… dann gibt es nämlich ADRs statt Orginalaktien.

Dass es für den Aktionär der nicht Verkauft nichts gibt, stimmt wohl nicht… ich denke da folgt dann irgendwann der Squeeze-out.

Ich werde am Dienstag mal im Geschäft schauen ob ich noch was dazu finde…

Gruss HighQ

Hallo,

die SwissRe soll in eine Holdinggesellschaft um-strukturiert
werden,

Das ist sie doch jetzt auch schon. Warum die, extra dafür gegründete, 100% Tochter die Mutter kauft um selbst zur Mutter zu werden, statt einfach intern unzustrukturieren, verstehe ich aus dem Prospekt nicht.

Dass es für den Aktionär der nicht Verkauft nichts gibt,
stimmt wohl nicht… ich denke da folgt dann irgendwann der
Squeeze-out.

Von Seite 13:
Falls die Swiss Re AG nach Vollzug des Umtauschangebots mehr als 98% der Stimmrechte an der SRZ hält, wird die Swiss Re AG gestützt auf Art. 33 BEHG beim zuständigen Gericht ein Gesuch um Kraftloserklärung der restlichen, sich noch im Publikum befindenden SRZ Aktien stellen.
Diesen Art 33 BEHG http://www.admin.ch/ch/d/sr/954_1/a33.html verstehe ich nicht wirklich, könnte aber (in diesem Fall) auch ein Zwangsumtausch sein. Der Begriff Kraftloserklärung klingt wohl schlimmer, als er ist.

Ich werde am Dienstag mal im Geschäft schauen ob ich noch was
dazu finde…

Dann warte ich mal noch bis dahin, vorher bekomme ich bei meiner Bank auch keine Auskunft.

Cu Rene

Hallo René,

es geht dabei um einen Mandatory Exchange gegen Cash… also den klassischen Squeeze-Out. Natürlich geht hier der Kunde nicht leer aus sondern bekommt zwangsweise den Angebotspreis.

Ich will dich jedoch darauf hinweisen, dass die SwissRe in jedem Fall ein Delisting der alten Aktien anstrebt und bei der notwendigen Mehrheit (an der ich nicht zweifle) auch durchführt.

Dies bedeutet dass es schwierig werden könnte die alten Aktien los zu bekommen und es dann dauern kann bis die Zwangsabgeltung kommt.

Eventuell wäre also eine Reaktion vor Abschluss der Transaktion ratsam… allerdings ist das eine persönliche Einschätzung, entscheiden musst immer noch du und dir die Beratung da holen wo sie dafür zuständig sind :wink:

Gruss HighQ

Danke,
also ist man doch quasi gezwungen vorher zu verkaufen, auch, wenn man das im Moment gar nicht geplant hatte. Das Finanzamt will ja auch leben (wobei es imo auch beim Tausch seinen Teil fordern würde, für private Anleger in D ist das Konstrukt eher unpraktisch).

Cu Rene

Nun ja… den Zeitpunkt es allen Recht zu machen gibt es bei Corporate Actions sowieso nicht…