Hallo,
die SwissRe soll in eine Holdinggesellschaft um-strukturiert
werden,
Das ist sie doch jetzt auch schon. Warum die, extra dafür gegründete, 100% Tochter die Mutter kauft um selbst zur Mutter zu werden, statt einfach intern unzustrukturieren, verstehe ich aus dem Prospekt nicht.
Dass es für den Aktionär der nicht Verkauft nichts gibt,
stimmt wohl nicht… ich denke da folgt dann irgendwann der
Squeeze-out.
Von Seite 13:
Falls die Swiss Re AG nach Vollzug des Umtauschangebots mehr als 98% der Stimmrechte an der SRZ hält, wird die Swiss Re AG gestützt auf Art. 33 BEHG beim zuständigen Gericht ein Gesuch um Kraftloserklärung der restlichen, sich noch im Publikum befindenden SRZ Aktien stellen.
Diesen Art 33 BEHG http://www.admin.ch/ch/d/sr/954_1/a33.html verstehe ich nicht wirklich, könnte aber (in diesem Fall) auch ein Zwangsumtausch sein. Der Begriff Kraftloserklärung klingt wohl schlimmer, als er ist.
Ich werde am Dienstag mal im Geschäft schauen ob ich noch was
dazu finde…
Dann warte ich mal noch bis dahin, vorher bekomme ich bei meiner Bank auch keine Auskunft.
Cu Rene